Mitarbeiter auf Weihnachtsfeiern unfallversichert
Wenn Beschäftigte einen Unfall auf der Weihnachtsfeier haben, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Denn eine solche Verletzung gilt als Arbeitsunfall. Allerdings ist der Schutz der Unfallversicherung an Bedingungen geknüpft.