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Öffentlicher Dienst

Urteil: Frauen mit Brustim­plantaten können Polizistin werden

Silikonimplantate sind kein pauschaler Ablehnungsgrund. © Quelle: abr68/fotolia.com

Frauen können laut einer vorläufigen Gerichts­ent­scheidung auch mit Brustim­plantaten Polizis­tinnen werden. Die Implantate seien im Einzelfall kein Grund, einer Bewerberin die Einstellung in den Polizei­dienst zu verweigern, entschied das Verwal­tungs­gericht München.

Mit dem Beschluss gab das Gericht dem Eilantrag einer Bewerberin für den Polizei­voll­zugs­dienst statt und verpflichtete den Freistaat Bayern, die Frau vorläufig in den Vorberei­tungs­dienst einzustellen. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache mit einer detail­lierten Prüfung der gesund­heit­lichen Fragen noch aus.

Polizeiarzt: Implantate könnten bei gefähr­lichen Einsätzen beschädigt werden

Die Personal­stelle des Polizei­prä­sidiums München hatte die Bewerberin abgelehnt, weil sie zwei - aus kosmetischen Gründen eingesetzte - Brustim­plantate trägt. Nach Ansicht des Polizei­arztes ist damit die gesund­heitliche Eignung für den Polizei­voll­zugs­dienst nicht mehr gegeben. Vor allem beim Selbst­ver­tei­di­gungs­training und bei gefähr­lichen Einsätzen könnten die Implantate beschädigt werden.

Das Gericht folgte in seiner Eilent­scheidung jedoch der fachärzt­lichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen. Dieser befasste sich mit der konkreten Beschaf­fenheit der verwendeten Implantate und deren Platzierung, nämlich unterhalb der Muskeln. Er kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall kein erhöhtes Verlet­zungs­risiko im Polizei­dienst bestehe. Demgegenüber wertete das Gericht die Einschätzung des Polizei­arztes als zu pauschal.

Datum
Aktualisiert am
23.09.2016
Autor
dpa/red
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Themen
Polizei

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