
Mit dem Beschluss gab das Gericht dem Eilantrag einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst statt und verpflichtete den Freistaat Bayern, die Frau vorläufig in den Vorbereitungsdienst einzustellen. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache mit einer detaillierten Prüfung der gesundheitlichen Fragen noch aus.
Polizeiarzt: Implantate könnten bei gefährlichen Einsätzen beschädigt werden
Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Bewerberin abgelehnt, weil sie zwei - aus kosmetischen Gründen eingesetzte - Brustimplantate trägt. Nach Ansicht des Polizeiarztes ist damit die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr gegeben. Vor allem beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen könnten die Implantate beschädigt werden.
Das Gericht folgte in seiner Eilentscheidung jedoch der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen. Dieser befasste sich mit der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate und deren Platzierung, nämlich unterhalb der Muskeln. Er kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst bestehe. Demgegenüber wertete das Gericht die Einschätzung des Polizeiarztes als zu pauschal.
- Datum
- Aktualisiert am
- 23.09.2016
- Autor
- dpa/red