Viele Menschen wollen gern als Selbstständige arbeiten, denn dabei winken viele Freiheiten. Aber Vorsicht ist geboten, wenn es sich nur um eine vermeintliche Selbstständigkeit handelt. Denn das bringt den Betroffenen finanzielle Nachteile. Selbständige müssen die Beiträge zur Sozialversicherung nämlich selbst zahlen, bei Angestellten zahlt sie der Chef.
Daher lohnt es sich für Selbstständige, ihren sozialversicherungsrechtlichen Status von der Deutschen Rentenversicherung überprüfen zu lassen. Die Statusentscheidung der Versicherung ist bindend, unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Dieses Prozedere hat das bayerische Landessozialgericht bestätigt, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall ging es um einen OP-Pfleger, der als Selbstständiger in einem Krankenhaus arbeitete. Seine Selbstständigkeit förderte die Bundesagentur für Arbeit mit einem Gründungszuschuss. Der Mann hatte mit seinem Arbeitgeber einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Allerdings arbeitete er nicht nur als Pfleger in dem Krankenhaus, sondern war auch in der Ausbildung tätig.
Der Pfleger beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung, sie solle seinen sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung: Er sei in dem Krankenhaus nicht selbständig tätig, sondern dort angestellt. Diesen Argumenten der Rentenversicherung folgten die bayerischen Sozialrichter, denn sie fanden: Es würden in dem Fall die Merkmale überwiegen, die für eine abhängige Beschäftigung sprächen. Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die Aufnahme der "selbstständigen Tätigkeit als OP-Pfleger" zu fördern, sei nicht ausschlaggebend. Der Rentenversicherungsträger könne anders urteilen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red