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Selbst­ständige

Rückga­be­rechte bei Online­be­stel­lungen

Bei den Rechten beim Onlineshopping gibt es wichtige Unterschiede zwischen beruflichen und privaten Bestellungen. © Quelle: hall/corbisimages.com

Ob man als Privat­person Waren bestellt oder als Selbst­ständiger für Praxis oder Betrieb hat große Auswir­kungen. Bestimmte Rechte, wie etwa Widerrufs- und Rückga­berecht, stehen nur Verbrauchern zu. Damit sollen diese besonders geschützt werden – vor allem bei Online­be­stel­lungen.

Nur wer erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, hat ein Widerrufs- und Rückga­berecht. Auf diese Formel lässt sich eine Entscheidung des Amtsge­richts München bringen. Die Folge in der Praxis: Bei Rechnungs­stellung auf Betrieb oder Praxis gelten diese Rechte nicht.

Die Waschma­schine des Physio­the­ra­peuten

Ein Münchner Physio­the­rapeut bestellte im Februar 2013 über das Internet bei einer Firma eine Waschma­schine zum Preis von 599 Euro. Hinzu kamen eine Garantie­ver­län­gerung in Höhe von 89 Euro sowie Versand­kosten in Höhe von 39,90 Euro.

In der Eingabemaske gab er als Kunden­in­for­mation an „Physio­the­ra­pie­praxis“ und darunter seinen Namen mit der Adresse der Praxis im Zentrum von München. Als Liefer­adresse nannte er seine Privat­adresse. Für die Bestellung verwendete er die E-Mailadresse der Praxis. Die Rechnung bezahlte er per Sofort­über­weisung von seinem privaten Konto. Nachdem die Waschma­schine im März 2013 an die Privat­adresse ausgeliefert war, erklärte der Mann den Widerruf des Geschäfts. Er habe als Privat­person und Verbraucher die Waschma­schine online bestellt und daher ein Widerrufs- und Rückga­berecht.

Die Firma wollte die Maschine nicht zurück­nehmen. Sie war der Meinung, dass dem Käufer kein Widerrufsrecht zustehe, da er nicht als Verbraucher und Privat­person, sondern in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Physio­the­ra­pie­praxis die Maschine bestellt habe.

Aktuelle Rechts­sprechung des Bundes­ge­richtshof

Der Bundes­ge­richtshof hat den Rechten der

Verbraucher beim Internet-Shopping Grenzen gesetzt. Wer im Internet bestellte Produkte

ausführ­licher testet, als das im Geschäft möglich gewesen wäre, und sie dabei

beschädigt, bekommt nicht den vollen Kaufpreis zurück.

Online-Verträge

können grundlos widerrufen, der Kaufpreis muss dann erstattet werden. Zuvor

dürfen Verbraucher die «Eigenschaften und Funkti­onsweise» der Sachen testen.

Das soll ausgleichen, dass man Waren nicht wie im Laden anfassen kann, sagte

die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verhandlung. Mehr Rechte sollen

daraus nicht entstehen. (Az.: VIII ZR 55/15)

Rechnung auf Praxis – kein Widerrufs- und Rückga­berecht

Die Richterin gab dem Waschma­schi­nen­lie­fe­ranten Recht: Der Physio­the­rapeut habe als Kundennamen nicht seinen Namen, sondern die Physio­the­ra­pie­praxis sowie darunter seinen Namen angegeben. Dies sei so zu verstehen, dass der Vertrag mit der Praxis abgeschlossen werden solle, deren Inhaber der Kläger sei. Hierfür spreche auch, dass die E-Mailadresse der Praxis für die Bestellung verwendet wurde.

Da der Käufer bei der abweichenden Liefer­adresse die Namens­angaben nicht geändert habe, sei für die Firma nicht erkennbar gewesen, dass es sich nicht um eine weitere Praxis­adresse, sondern um die Privat­wohnung gehandelt habe. Auch durch die Bezahlung vom Privatkonto hätten keine Zweifel an dem Handeln des Käufers als Selbst­ständiger aufkommen können. Für die Beurteilung, ob der Käufer Verbraucher sei, komme es auf den Zeitpunkt des Vertrags­schlusses an, so dass Vorgänge nach dem Vertrags­schluss, hier also die Zahlung kurze Zeit darauf, ohne Belang seien (Amtsgericht München, Urteil vom 10. Oktober 2013; AZ: 222 C 16325/13)

Fazit

Wer als Selbst­ständiger oder Gewerbe­trei­bender – vielleicht aus steuer­lichen Gründen – etwas online bestellt, kann sich nicht auf die Rechte eines Verbrauchers berufen.

Datum
Aktualisiert am
13.10.2016
Autor
red
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Themen
Internet Post

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