Mindestlohn
Sittenwidriger Stundenlohn von 3,40 Euro – Jobcenter klagt
Auch vor Einführung des Mindestlohns war nicht jeder niedrige Lohn zulässig. War ein Lohn unzulässig niedrig, war er sittenwidrig. Für manche kann sich ein Blick zurück lohnen, um zu prüfen, ob man nicht doch noch Nachzahlungsansprüche hat.