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Unternehmensgründung

Gewerbe anmelden: Alles Wichtige zum Gewerbe­schein

Gewerbe anmelden? Anwaltauskunft.de klärt auf.
Der Gewerbeschein ist oft der erste Schritt in die Selbstständigkeit. © Canva

In Deutschland gilt Gewerbe­freiheit – wer sich Selbst­ständig machen will, benötigt dafür in der Regel einen Gewerbe­schein. Der Artikel gibt Auskunft zu rechtlichen Fragen sowie eine Übersicht, wo man das Dokument beantragt und welche Vorteile es bringt.

Was versteht man unter Gewerbe­schein?

Ein Gewerbe­schein ist ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass eine natürliche Person ein Gewerbe betreibt. „Mit dem Gewerbe­schein wird die Gewerbe­an­meldung beim zuständigen Gewerbeamt bestätigt und sicher­ge­stellt, dass der oder die Gewerbe­treibende eine zur Ausübung des angemeldeten Gewerbes ggf. erforderliche gesonderte Erlaubnis besitzt“, erklärt Rechts­anwalt Helmut Müller, Fachanwalt für Verwal­tungsrecht und Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Mit Gewerbe ist eine selbst­ständige Tätigkeit gemeint, die auf Gewinn­erzielung gerichtet ist. Der Gewerbe­schein ist also ein wichtiger Nachweis für die Legitimität einer Geschäfts­tä­tigkeit und wird beispielsweise oft von Geschäfts­partnern, Kunden oder Behörden angefordert. Darüber hinaus ist er Grundlage für die Anmeldung von Geschäfts­konten, zur Beantragung von Gewerbe­ver­si­che­rungen und Förder­mitteln.

In § 14, Abs. 1 der Gewerbe­ordnung (GewO) heißt es: „Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweignie­der­lassung oder einer unselb­ständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleich­zeitig anzeigen.

Mit „stehendem“ Gewerbe ist jeder Gewerbe­betrieb gemeint, der seinen Standort an einer ständigen Nieder­lassung hat.

Wer kann einen Gewerbe­schein beantragen?

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbe­freiheit (§ 1, GewO). Dieser gestattet allen Bürgerinnen und Bürgern den Betrieb, sofern keine gesetz­lichen Ausnah­me­re­ge­lungen Anwendung finden. In der Regel kann jeder, der ein Betrieb aufnehmen möchte, dieses Dokument beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob man als Einzel­person oder als Unternehmen agiert. Allerdings kann es je nach Art des Gewerbes und dem Ort der Betriebs­stätte Unterschiede geben, welche Behörden für die Erteilung des Gewerbe­scheins zuständig sind und welche Voraus­set­zungen erfüllt werden müssen. (Ihr Kind ist Youtube-Star? Was das für die Beantragung eines Gewerbe­scheins bedeutet, erfahren Sie hier.)

Keinen Gewerbe­schein beantragen müssen Freibe­rufler, dazu zählen beispielsweise Ärzte, Rechts­anwälte, Architekten, Land- und Forstwirte, sowie freie wissen­schaftliche, künstle­rische und schrift­stel­le­rische Tätigkeiten. Für diese Berufe muss lediglich eine Steuer­nummer beim Finanzamt beantragt werden.  

(Sie möchten ein Café oder Restaurant eröffnen? Dann könnte Sie dies interes­sieren.)

 

Wo kann man einen Gewerbe­schein beantragen?

In Deutschland kann der Gewerbe­schein bei der zuständigen Gewerbe­behörde beantragt werden. Die Zustän­digkeit liegt in der Regel beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Stadt- oder Gemein­de­ver­waltung, in der das Gewerbe angemeldet werden soll. In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, weitere Genehmi­gungen oder Erlaubnisse bei anderen Behörden einzuholen, je nach Art des Gewerbes. Zum Beispiel kann es notwendig sein, eine Baugeneh­migung oder eine Gaststät­ten­er­laubnis zu beantragen.

Es ist empfeh­lenswert, sich vor dem Antrag auf einen Gewerbe­schein bei der zuständigen Behörde über die genauen Anforde­rungen und Unterlagen zu informieren, die für den Antrag benötigt werden. Oftmals können Informa­tionen auch online auf der Website der zuständigen Behörde abgerufen werden. Ein Muster-Formular für die Gewerbe­an­meldung finden Sie hier.
(Hier erfahren Sie, warum Sie Schein­selbst­stän­digkeit vermeiden sollten.)

Wie viel kostet die Beantragung eines Gewerbe­scheins?

Die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art des Gewerbes und der Größe des Unternehmens ab. Im Durchschnitt betragen die Kosten zwischen 15 und 60 Euro. Zusätzliche Kosten können unter anderem für ein polizei­liches Führungs­zeugnis entstehen, wenn das Amt dies verlangt.

Welche Informa­tionen beinhaltet der Gewerbe­schein?

Im Einzelnen enthält der Gewerbe­schein folgende Informa­tionen:

  • Name und Anschrift des Gewerbetreibenden
  • Art des Gewerbes, für das der Gewerbeschein ausgestellt wurde
  • Rechtsform des Unternehmens: Hier wird angegeben, ob das Unternehmen als Einzelunternehmen, Personengesellschaft (z.B. GbR) oder Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) betrieben wird
  • Datum der Anmeldung
  • Ort, an dem das Gewerbe angemeldet wurde
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Gewerbetreibenden
  • Handelsregisternummer oder Gewerbenummer (je nach Gewerbeart)
  • Zuständige Gewerbebehörde

 

Welche Vorteile hat der Gewerbe­schein?

Folgende Vorteile bringt das amtliche Dokument mit sich:

  • Legitimität: Der Gewerbeschein dient als offizieller Nachweis, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wurde und man somit berechtigt ist, Geschäftstätigkeiten auszuüben. Das bietet gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Behörden eine höhere Glaubwürdigkeit und Seriosität.
  • Steuern: Durch den Gewerbeschein wird man automatisch als Gewerbetreibender erfasst und muss Gewerbesteuer entrichten. Diese kann als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.
    (Erfahren Sie, wie kleine Unternehmen Umsatz­steuer sparen.)
  • Rechtssicherheit: Der Schein gibt rechtliche Sicherheit, dass alle Vorschriften und Regelungen erfüllt wurden, die für das jeweilige Gewerbe gelten. So lassen sich Bußgelder oder andere Sanktionen vermeiden.
  • Förderungen: Mit einem Gewerbeschein besteht Zugang zu verschiedenen Förderprogrammen, die von der öffentlichen Hand oder privaten Organisationen angeboten werden. Diese können bei der Gründung oder Erweiterung des Gewerbes helfen. (Weitere Informa­tionen zu Förder­pro­grammen.)
  • Bankkonto: Für die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank benötigt man in der Regel das Dokument.

 

Steuerliche Vorteile

Mit einem Gewerbe­schein können bestimmte Ausgaben im Rahmen des Unternehmens steuerlich geltend gemacht und somit Steuern gespart werden. Dabei handelt es sich um Betriebs­ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.

Zu den absetzbaren Ausgaben gehören beispielsweise die Kosten für die Anschaffung von Waren und Materialien, Büro- und Geschäfts­aus­stattung, Miete und Pacht, Telefon- und Internet­kosten, Fahrtkosten sowie Fortbil­dungs­kosten. Allerdings sollte bei der Absetz­barkeit von Ausgaben beachtet werden, dass diese tatsächlich betrieblich veranlasst sind und durch Belege nachge­wiesen werden können. Die Ausgaben werden in der Steuer­erklärung angegeben. Es ist empfeh­lenswert, sich von einer Steuer­be­raterin oder einem Steuer­berater beraten zu lassen, um sicher­zu­stellen, dass alle Möglich­keiten der steuer­lichen Absetz­barkeit im Rahmen des Gewerbes fehlerfrei genutzt werden können.

 

Was passiert, wenn ich keinen Gewerbe­schein beantrage?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und keinen Gewerbe­schein beantragt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wenn Sie trotzdem gewerblich tätig sind, können Bußgelder oder andere Sanktionen verhängt werden. Im schlimmsten Fall kann dies zur Schließung Ihres Geschäfts führen oder zu einem Verbot, in Zukunft ein Gewerbe auszuüben. Es kann auch sein, dass Sie rückwirkend Steuern oder Sozial­abgaben zahlen müssen, die Sie bei ordnungs­gemäßer Anmeldung entrichtet hätten.

Daher ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld informieren, ob für Ihre Tätigkeit eine Gewerbe­an­meldung erforderlich ist, und diese dann auch fristgerecht durchführen. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige rechtliche und finanzielle Risiken. In § 15 der GewO ist festge­halten, dass die zuständige Behörde den Betrieb ohne Zulassung stoppen darf.

Das so genannte „Gewerbe­zen­tral­re­gister“ speichert Informa­tionen zu Vergehen von Unternehmen, wie zum Beispiel Bußgeld­ent­schei­dungen oder Gewerbe­un­ter­sa­gungen. Eine Auskunft über mögliche Einträge kann beim zuständigen Amt beantragt und als Vorlage genutzt werden.

„Hobbyho­tellerie“ nennen einige die Anbieter von Privat­un­ter­künften wie AirBnB. (Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihre Ferien­wohnung vermieten wollen.)

 

Wie lange ist der Gewerbe­schein gültig?

Es besteht keine festgelegte Gültig­keitsdauer. Sobald er ausgestellt ist, bleibt er grundsätzlich unbefristet gültig. Allerdings können sich Änderungen ergeben, die eine Aktuali­sierung des Gewerbe­scheins erfordern, zum Beispiel bei einer Namens­än­derung, die Verlegung des Firmen­sitzes oder einer Erweiterung der Geschäfts­tä­tigkeit.

Was muss ich tun, wenn ich mein Gewerbe aufgebe?

Wenn Sie Ihr Gewerbe aufgeben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Gewerbe­behörde mitteilen. Hierzu reicht in der Regel eine formlose schriftliche Erklärung aus, in der Sie angeben, dass Sie Ihr Gewerbe abmelden möchten und ab welchem Zeitpunkt dies geschehen soll. Bei einer Gewerbe­ab­meldung sind in der Regel noch weitere Schritte zu beachten, je nachdem, ob Sie beispielsweise eine Umsatz­steuer-Identi­fi­ka­ti­ons­nummer (USt-ID) besitzen, Mitarbeiter beschäftigen oder eine Gewerbe­im­mobilie nutzen.

Wenn Sie eine USt-ID besitzen, müssen Sie diese ebenfalls abmelden. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese abmelden und gegebe­nenfalls auch Abmeldungen bei der Krankenkasse und anderen Sozial­ver­si­che­rungs­trägern vornehmen.

Die Gewerbe­ab­meldung ist wichtig, da Sie dadurch keine Gewerbe­steuer mehr zahlen müssen und auch keine weiteren Verpflich­tungen im Zusammenhang mit Ihrem Gewerbe haben. Wenn Sie es nicht ordnungsgemäß abmelden, kann dies dazu führen, dass Sie weiterhin Gewerbe­steuer zahlen müssen oder dass Ihnen Bußgelder oder andere Sanktionen drohen.

(Muss für den Gewinn aus Online-Pokerspielen Gewerbe­steuer entrichtet werden? Unser Podcast verrät‘s.)

 

Sie haben rechtliche Fragen rund um das Thema Gewerbe­an­meldung oder benötigen anwalt­lichen Beratung, weil Ihnen Sanktionen drohen? Suchen Sie am besten direkt nach Anwältinnen und Anwälten in Ihrer Nähe mit Schwerpunkt Gewerberecht auf anwalt­auskunft.de.

Berufs­krankheit - Was Betroffenen zusteht

2:15
Datum
Aktualisiert am
20.04.2023
Autor
red/dav
Bewertungen
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