Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Neuerung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Kleine Schritte auf dem Weg zur Digitalisierung – Seit Anfang des Jahres ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die bisherige Praxis von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Sie müssen die AU nichtmehr an die gesetzliche Krankenkasse und Vorgesetzten weiterleiten. Welche Neuerungen das für Arbeitgeber bedeutet, wird im Folgenden erläutert.