Schwerbehinderte, die bei der Bundesagentur für Arbeit die Finanzierung einer Ausbildung beantragen, erhalten mitunter einen ablehnenden Bescheid. Doch davon sollte man sich nicht verunsichern lassen, so die Deutsche Anwaltauskunft. Entscheidend sei, dass man dem Arbeitsmarkt durch die Ausbildung noch zur Verfügung stehe. Sei das der Fall, habe könne man als Schwerbehinderter beanspruchen, dass die Bundesagentur eine Ausbildung finanziert - auch wenn man nach der Ausbildung den PC mit seinen Augen steuert und von zu Hause aus arbeitet. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 27. Oktober 2016 entschieden (AZ: L 1 AL 52/15).
Muss Bundesagentur Ausbildung für Schwerbehinderten zahlen?
Der Fall: Der 1981 geborene Mann ist zu 100 Prozent behindert. Wegen einer schweren Muskelerkrankung ist er geh- und stehunfähig. Zudem wird er unterstützend beatmet. Außerdem besteht bei ihm eine Schluckunfähigkeit, und er ist auf eine Magensonde angewiesen.
Nach seinem Hauptschulabschluss beschäftigte er sich seit dem Jahr 1999 mit Computern. Er wollte nun einen Fernkurs zum Webdesigner machen, der rund 2.900 Euro kostete. Deshalb stellte er im Februar 2014 bei der Bundesagentur einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“, also auf Übernahme der Kosten für die Fortbildung. Die Bundesagentur ließ den Fall von ihrem ärztlichen Dienst untersuchen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass der Mann auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine ausreichenden Tätigkeiten mehr leisten könne. Daher lehnte die Bundesagentur für Arbeit den Antrag ab. Doch nach dem Gerichtsurteil des Landessozialgerichts musste die Bundesagentur die Kosten für die Ausbildung des schwerbehinderten Mannes zahlen.
Gericht: Antrag auf Übernahme der Kosten für Ausbildung eines Schwerbehinderten erfolgreich
Anträge können Betroffene gegebenenfalls noch selbst stellen. Bei der Ablehnung und der weiteren Verfolgung der Ansprüche sollten Betroffene sich jedoch anwaltliche Hilfe holen. Hier konnte der Mann sich erfolgreich durchsetzen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sozialrecht findet man in der Anwaltssuche.
Auch wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, kann sich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nehmen. Man kann unter Umständen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wann Betroffene einen solchen Anspruch haben erfahren Sie in unserem Text "Rechtsbeistand kann sich jeder leisten".
In diesem Fall hatte die erste Instanz, das Sozialgericht Koblenz, ein Sachverständigengutachten eingeholt. Demnach war der Mann in der Lage, den Computer sicher und zügig mit den Augen zu steuern. Die Tätigkeit als Webdesigner hielt der Gutachter vom heimischen Arbeitsplatz aus für täglich vier bis knapp über sechs Stunden für möglich. Der Kläger sei hochintelligent und sehr motiviert. Nach Auffassung des Gerichts habe er als behinderter Mensch einen Anspruch auf die Förderung.
Schwerbehinderte: Wann fördert die Arbeitsagentur eine Ausbildung?
Gefördert werden könnten nicht nur Ausbildungen, die zu einer abhängigen Beschäftigung in einem Betrieb führen, sondern auch solche, bei denen im Anschluss ein Beruf als Selbständiger ausgeübt werde. Dies sei dem Mann nach dem Gutachten möglich, wobei auch eine abhängige Beschäftigung nicht völlig ausgeschlossen sei. Die Berufung der Bundesagentur hatte auch keinen Erfolg: Das Landessozialgericht in Mainz bestätigte die erste Instanz.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts kann der Mann als schwerbehinderter Mensch grundsätzlich entsprechende Leistungen beanspruchen. Das Sachverständigengutachten habe seine zukünftige potentielle Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt. Gerade als Webdesigner könne man zu Hause arbeiten und dort seinen Arbeitsplatz haben („Home Office"). Auch könne der Betroffene ohne wesentliche Einschränkung per Telefon kommunizieren und den Computer hinreichend schnell mit den Augen steuern. Daher sei eine „wirtschaftlich verwertbare Tätigkeit“ möglich, so das Gericht.
Da die Bundesagentur keine günstigere und in gleicher Weise geeignete Ausbildungsmöglichkeit benennen konnte, musste sie die angestrebte Ausbildung finanzieren.
- Datum
- Aktualisiert am
- 15.05.2017
- Autor
- DAV