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Ausbildung

Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe bei dualem Studium möglich

Welche finanziellen Hilfen stehen Auszubildenden zu? © Quelle: MonkeyBusiness/fotolia.com

Im Rahmen der Ausbildung kann man verschiedene Formen der Förderung erhalten. Teilweise schließen sich diese – etwa Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe und BAföG – gegenseitig aus. Es muss genau geprüft werden, welchen Anspruch man hat. Und man sollte nicht jede behördliche Entscheidung akzeptieren.

Die meisten Auszubil­denden wird diese Frage beschäftigen: Wann und welchen Anspruch hat man auf Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe?

Rechtlich gesehen hat ein (angehender) Auszubil­dender gegenüber der Bundes­agentur für Arbeit dann einen Anspruch auf Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe, wenn ein Teil der betrieb­lichen Berufs­aus­bildung bereits vor der Einschreibung als Studie­render eines dualen Studiums absolviert  wird. Für den praktischen, vorgela­gerten Teil, hat man diesen Anspruch ab der Einschreibung dann stattdessen auf BAföG. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landes­so­zi­al­ge­richts Rheinland-Pfalz vom 28. April 2016 (AZ: L 1 AL 84/14).

Duales Studium: Berufs­aus­bil­dungshilfe oder BAföG?

Die Frau schloss einen Ausbil­dungs­vertrag zur Winzerin ab und wurde zunächst sechzehn Monate in einem Winzer­betrieb ausgebildet. Der Rest der Ausbildung absolvierte sie im Rahmen eines dualen Studiums Weinbau und Oenologie (Bachelor of Science) an der Hochschule Ludwigshafen/Rhein und in kurzen Praxis­ab­schnitten im Betrieb.

Zum dualen Studium war die Frau bereits vorläufig zugelassen worden. Einschreiben konnte sie sich aber erst nach Abschluss der sechzehn­mo­natigen Praxisphase. Trotz ihres Einkommens aus der Ausbil­dungs­ver­gütung und des anzurech­nenden Einkommens der Eltern erfüllte sie die finanziellen Voraus­set­zungen für eine Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe. Sie stellte bei der Bundes­agentur für Arbeit einen entspre­chenden Antrag. Diese lehnte jedoch ab. Die praktische Ausbildung gehöre zum dualen Studium. Für Ausbil­dungen im Rahmen eines Studiums sei die Förderung nach dem Gesetz ausgeschlossen.

Nach Ablehnung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid klagte die Frau beim Sozial­gericht in Trier. Sie begründete ihre Klage damit, dass ihr die alternative Förderung des Studiums nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz (BAföG) erst nach der Einschreibung als Studentin möglich sei. Außerdem fände der praktische Teil größtenteils vor dem Studium statt.

Wann erhält ein Auszubil­dender Berufs­aus­bil­dungs­för­derung?

Die erste Instanz ist dem gefolgt und hat die Bundes­agentur für Arbeit verurteilt, Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe für den Ausbil­dungs­ab­schnitt vor der Einschreibung als Studentin zu bewilligen. Hiergegen wandte sich die Bundes­agentur mit der Berufung.

Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe könne nicht gewährt werden, weil die Ausbildung Teil des Studiums sei, für das ein gesetz­licher Ausschluss der Förderung bestehe.

Das Landes­so­zi­al­gericht in Mainz hat die Entscheidung des Sozial­ge­richts in Trier bestätigt. Jedenfalls dann, wenn ein wesent­licher Teil der Ausbildung bereits vor Beginn des Studium stattfinde, die persön­lichen Voraus­set­zungen vorlägen und die Vorgaben des Berufs­bil­dungs­ge­setzes erfüllt seien, könne eine Förderung nicht mit dem Argument ausgeschlossen werden, das Studium stehe gegenüber der betrieb­lichen Berufs­aus­bildung im Vordergrund. Vielmehr finde dann durch die spätere Einschreibung als Studie­render ein Status­wechsel statt, der erst ab diesem Zeitpunkt die Förderung durch Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe ausschließe. Eine Förderung könne dann nach Einschreibung nur noch über das Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz BAföG erfolgen.

Voraus­set­zungen für eine Berufs­aus­bil­dungs­beihilfe sind weiterhin:

-    anerkannter Ausbil­dungsberuf

-    Ausbil­dungs­vertrag und Eintragung in das Verzeichnis der jeweils zuständigen Kammer.

Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, für seine Ansprüche zu kämpfen – auch gegen Bescheide. Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte für Sozialrecht helfen dabei.

Datum
Aktualisiert am
20.06.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
4036
Themen
Arbeits­agentur Ausbildung Bafög Studium

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