Wer selbstständig arbeitet, unterliegt anderen steuerlichen Pflichten als abhängig Beschäftigte. Wenn Arbeitgeber versuchen, mittels scheinselbstständig-Angestellten Sozialversicherungsbeiträge zu sparen oder Mindestlohn- und Arbeitsschutz zu umgehen, kann dies zu gravierenden Strafen führen. Unser Artikel klärt die wichtigsten Begriffe und informiert, wie Sie Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden.
Die Frage klingt nur auf den ersten Blick leicht absurd, denn gibt es Hitzefrei, haben viele berufstätige Eltern jüngerer Kinder ein Problem: Wer passt auf den Nachwuchs auf?
Die Kita schließt, das Kind ist krank, und die Großeltern sind nicht verfügbar: Selbst kleine Probleme können im Alltag von alleinerziehenden Arbeitnehmern Chaos anrichten. Auf die Belange von alleinerziehenden Müttern und Vätern in der Arbeitswelt muss auch der Arbeitgeber Rücksicht nehmen - allerdings nicht unbegrenzt.
Ein fehlendes Warnschild, falsch gesicherte Ladung oder Rechenfehler im Gutachten – manch kleine Nachlässigkeit verursacht in der Arbeitswelt große Schäden. Doch wer haftet eigentlich dafür, wenn Beschäftigte im Job einen Fehler begehen? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie schwer der Fehler wiegt und wer der Geschädigte ist.
Um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, entlassen Unternehmen manchmal Arbeitnehmer und beauftragen stattdessen Drittfirmen, die deren Arbeit erledigen. Doch nicht immer geht dieses Konzept auf, denn auch beim Outsourcing müssen die Arbeitgeber mitunter Beiträge in die Sozialversicherung zahlen.
Mittlerweile besitzt jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland ein Diensthandy. Wer dabei allerdings die Regeln nicht einhält, handelt sich schnell Ärger ein. Wir zeigen, wo sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Probleme ergeben können und wie Sie sie vermeiden können.
Viele Arbeitnehmer wird diese arbeitsrechtliche Regel überraschen, weil sie wenig bekannt ist: Wer sein Gehalt zu spät bekommt, hat Anrecht auf Schadenersatz. Laut Gesetz gilt dafür ein Pauschalbetrag von 40 Euro.
Seit dieser Legislaturperiode kann man mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man dann 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Dabei handelt es sich um sogenannte Versicherungszeiten. Wie werden aber Zeiten gewertet, in denen jemand in den letzten Jahren vor der Rente arbeitslos war?
Seit 2014 können Arbeitnehmer mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge bei ihrer Rente befürchten zu müssen. Allerdings ist diese „Rente mit 63“ nur möglich, wenn man sehr lange gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat. Welche Bedingungen müssen Arbeitnehmer für die „Rente mit 63“ erfüllen? Ein Überblick.
Erfährt der Arbeitgeber vom sexuellen Übergriffs eines Mitarbeiters, muss er eine fristlose Kündigung in der Zwei-Wochen-Frist aussprechen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Vorfall zwar länger zurück liegt, der Arbeitgeber aber erst kürzlich davon erfahren hat.
Illegale Autorennen sind gefährlich. Die Betroffenen riskieren nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Leben Unbeteiligter. Es wird bereits darüber diskutiert, ob es hierfür nicht einen eigenen Straftatbestand geben soll. Vielen unbekannt sind aber die Folgen über das Straßenverkehrsrecht hinaus. Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld können die Folge sein. Aber es kann auch den Job kosten.