Leistungen für Eltern
Keine Kürzung des Elterngelds wegen vorangegangener Fehlgeburt
Das Elterngeld bemisst sich grundsätzlich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Problematisch kann es sein, wenn man vorher länger krank war und man deshalb weniger verdient hat. Zumindest für die Folgen einer vorangegangenen Fehlgeburt gibt es jetzt Klarheit.