Bundessozialgericht
Elterngeld: Provisionen müssen berücksichtigt werden
Lukratives Urteil für die Empfänger regelmäßiger Provisionen: Die Zusatzzahlungen müssen bei Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Sie sind laut Bundessozialgericht nicht anders zu behandeln als das Grundgehalt.