EU-Richter
Arbeitnehmer behält Urlaubsanspruch nach dem Tod
Auch ein Toter hat noch Anspruch auf Urlaub. Wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Tod endet, vererbt der Verstorbene seinen Urlaubsanspruch. Seine Erben erhalten dann einen finanziellen Ausgleich für die nicht genommenen Urlaubstage. Das haben die höchsten EU-Richter in zwei Fällen entschieden.