Vor Kündigung muss Weiterbeschäftigung geprüft werden
Bevor man einen Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen kann, muss geprüft werden, ob er nicht anderweitig im Betrieb beschäftigt werden kann. Erst dann können betriebsbedingte Kündigungen mit einem dringenden betrieblichen Erfordernis begründet werden. Gilt dies auch für schlechter bezahlte Stellen?