Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Fußball bei der Arbeit

WM-Tipps für Arbeit­nehmer

Wie viel Fußballfreude im Büro erlaubt ist, bestimmt meistens der Arbeitgeber. © Quelle: DAV

Während der WM dreht sich das Leben vieler Fans nur um ein Thema – natürlich auch bei der Arbeit. Aber was tun, wenn der Chef ein Fußball-Muffel ist? Die Anwalt­auskunft erklärt, welche Rechte Fußballfans bei der Arbeit haben.

Darf ich bei der Arbeit WM-Spiele anschauen oder Live-Ticker verfolgen?

Wenn Sie das Pech haben, während eines Spiels arbeiten zu müssen, dürfen Sie nicht einfach nebenbei Fußball schauen. Grundsätzlich sind Sportüber­tra­gungen ein privates Vergnügen: Sie dürfen nur mit ausdrück­licher Erlaubnis Ihres Chefs am Arbeitsplatz die WM verfolgen. Die Begründung: Fernsehen lenkt von der Arbeit ab. Das muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen.

Wer auf das Bild verzichten kann, hat aber unter Umständen eine andere Möglichkeit, die Spiele zu verfolgen: im Radio. Zumindest hat das Bundes­ar­beits­gericht 1986 entschieden, dass es kein generelles Radioverbot geben dürfe (Urteil vom 14. Januar 1986; AZ.: 1 ABR 75/83). Allerdings müssen die Arbeit­nehmer ihre Arbeit trotz Radiosound im Ohr gewissenhaft und konzen­triert verrichten können. Dass dies bei Fußball­über­tra­gungen gelingt, darf bezweifelt werden.

Vorsicht geboten ist auch, wenn Arbeit­nehmer über ihren Büro-Computer nach Fußball­ergeb­nissen und Texten rund um die WM recher­chieren und im Internet surfen. „Auch das ist in der Arbeitszeit nicht erlaubt, sondern nur in der Arbeitspause möglich – allerdings auch nur, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Büro-Computers erlaubt“, sagt der Rechts­anwalt Reinhard Schütte von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Festgelegt ist das häufig in den Betriebs­ver­ein­ba­rungen oder im Arbeits­vertrag. Erlaubt der Chef die private Nutzung des Internets nicht, muss man bis nach Feierabend warten, um sich auf den neuesten Stand der Dinge in Sachen WM zu bringen und zu Hause recher­chieren. Verstöße können abgemahnt werden und im Wieder­ho­lungsfall auch zur Kündigung führen.

Ist Alkohol am Arbeitsplatz erlaubt?

Sie haben die offizielle Genehmigung zum WM-Schauen bekommen und möchten dazu passend mit den Kollegen ein Bier aufmachen? Vorsicht! Ein kühles Blondes im Büro kann die Stimmung erheblich steigern – allerdings senkt es in der Regel in gleichem Maß die Arbeitskraft. Der Arbeitgeber muss deshalb keine eindeutig betrunkenen Arbeit­nehmer dulden und kann sie nach Hause schicken oder sogar abmahnen. In manchen Betrieben gilt zudem ein absolutes Alkohol­verbot – zum Beispiel beim Führen von Fahrzeugen und Maschinen. Bevor die feucht­fröhliche Fußballparty startet, sollte man sich deshalb sicher sein, dass der Arbeitgeber zur WM beim Alkohol­konsum eine Ausnahme macht.

Darf ich meinen Arbeitsplatz in Schwarz-Rot-Gold schmücken?

Es spricht nichts dagegen, während der WM die eigene Fußball­lei­den­schaft deutlich sichtbar zu zelebrieren. Allerdings sollten Sie auch in diesem Fall Ihren Chef fragen – und zwar bevor Sie Deutsch­land­fahnen aus dem Bürofenster hängen und auf ihrem Schreibtisch einen schwarz-rot-goldenen Altar errichten.

Ein Recht auf private Deko am Arbeitsplatz gibt es für Arbeit­nehmer nämlich nicht. Als Eigentümer der Räumlich­keiten kann der Arbeitgeber das Schmücken des Arbeits­platzes untersagen. Die Dekoration mit leicht entflammbarem Material kann zudem die Brandschutz­be­stim­mungen verletzen. Wer trotz eines ausdrück­lichen Verbots zu sehr Farbe bekennt, dem droht Ärger. Unter Umständen verstößt man damit gegen den Arbeits­vertrag und kann sogar abgemahnt werden.

Muss mir mein Chef WM-Urlaub gewähren?

Auch wenn der Fußball-Kult bei jeder Weltmeis­ter­schaft größer zu werden scheint: Einen Rechts­an­spruch auf WM-Urlaub gibt es selbst­ver­ständlich nicht – weder bezahlt noch unbezahlt. Wenn man unbeschwert die WM genießen möchte, sollte man seinen Urlaub rechtzeitig beantragen. Wer im WM-Fieber einen spontanen Trip nach Brasilien plant, muss darauf hoffen, dass er gerade nicht dringend gebraucht wird und nicht zu viele Kollegen die gleiche Idee hatten.

„Der Arbeitgeber muss Urlaubs­wünsche des Arbeit­nehmers zwar generell berück­sichtigen, er kann sie aber auch ablehnen, wenn wichtige betrieblich Gründe dagegen sprechen – zum Beispiel ein wichtiges Großprojekt“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Barbara Reinhard vom Deutschen Anwalt­verein. „Ein solcher Grund kann auch darin liegen, dass bereits zu viele andere Kollegen im Urlaub sind.“ Ist der Urlaub allerdings erst einmal genehmigt, können Sie die WM an der Copacabana oder im heimischen Garten unbesorgt genießen: Ihr Chef darf Sie in der Regel nicht aus dem Urlaub zurückrufen.

Eine schlechte Idee ist es übrigens, für das WM-Vergnügen eine Arbeits­un­fä­higkeit vorzutäuschen. „Wer sich ohne Grund krankschreiben lässt und dann braunge­brannt am Flughafen erwischt wird, riskiert eine Kündigung“, sagt die Arbeits­rechtlerin Dr. Reinhard aus Frankfurt.

Muss ich während der WM-Spiele für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Die diesjährige WM ist arbeit­neh­mer­freundlich: Durch die Zeitver­zö­gerung gegenüber Brasilien haben viele Arbeit­nehmer beim Anstoß der Spiele am Abend schon frei. Doch auch dann droht eine empfindliche Störung des Fußball­ver­gnügens: Viele Arbeit­nehmer sind heute auch in ihrer Freizeit für ihren Arbeitgeber erreichbar – vor allem über dienstliche Smartphones, die auch privat genutzt werden. Was tun, wenn in der Verlän­gerung des WM-Finales plötzlich die Nummer des Chefs auf dem Handydisplay blinkt?

„Grundsätzlich müssen Arbeit­nehmer in ihrer Freizeit nicht für den Chef erreichbar sein – und damit auch nicht ans Telefon gehen und keine E-Mails beantworten“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Barbara Reinhard.

Ausnahmen gelten bei Berufen, in denen eine Rufbereit­schaft vorgesehen ist – zum Beispiel bei Ärzten. Hier ist eine Erreich­barkeit zu bestimmten Zeiten in der Freizeit ein Teil der beruflichen Pflichten. „Solche Bereit­schaften sind in Arbeits- und Tarifver­trägen oder Betriebs­ver­ein­ba­rungen ganz genau geregelt“, sagt Dr. Reinhard vom DAV. „Zudem gibt es Dienst- oder Einsatzpläne, die genau festlegen: Muss ich zur Verfügung stehen oder nicht?“ 

Die Rufbereit­schaft  wird auch finanziell abgegolten. Sie muss so organisiert sein, dass die gesetz­lichen Höchst­ar­beits­zeiten nicht überschritten und die Regelungen zur Ruhezeit und Nachtarbeit eingehalten werden. Im Normalfall können Sie das Handy also klingeln lassen und sich wieder ganz entspannt dem Spiel widmen.

Sind Sie bei Facebook? Dann liken Sie die Anwalt­auskunft

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
pst
Bewertungen
2407
Themen
Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Fußball WM

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite