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Arbeitsrecht

Winter im Büro: Wann muss der Chef kältefrei geben?

Wer an seinem Arbeitsplatz im Winter friert, sollte das Gespräch mit seinem Chef suchen - und darf unter Umständen früher ins warme Zuhause. © Quelle: DAV

Im Winter fallen nicht nur heimische Heizungen aus, auch am Arbeitsplatz kann es kalt werden. Bei welchem Bürotem­pe­raturen Arbeit­nehmer ein Recht auf kältefrei haben und welche Pflichten sie gegenüber ihren Chef haben.

Hitzefrei kennt man aus Schulzeiten, und auch im Job können Angestellte auf einen freien Nachmittag pochen, sollten bestimmte Vorkeh­rungen gegen die Hitze im Büro nicht getroffen worden sein. Was viele nicht wissen: Auch in der kalten Jahreszeit muss man nicht jede Temperatur im Arbeits­alltag hinnehmen.

Arbeitsplatz muss im Winter bestimmte Temperaturen aufweisen

Wer im Büro arbeitet und viel fröstelt, sollte einen Blick in die Technischen Regeln für Arbeits­stätten (ASR) werfen. Hier sind Mindestwerte der Lufttem­peratur für Arbeitsräume angegeben. Je nach körper­licher Anstrengung muss das Büro laut der ASR mindestens 19 bis 20 Grad warm sein – solange die Angestellten im Sitzen arbeiten. Beim Stehen oder Gehen liegt die Differenz zwischen 12 und 19 Grad.

Diese Regeln gelten jedoch nicht für jene Angestellte, die berufs­bedingt an der frischen Luft arbeiten, etwa auf dem Bau oder als Promoter auf der Straße. Ab wann auch Bauarbeiter einen Anspruch auf kältefrei haben, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bauherren müssen aber sicher­stellen, dass die Arbeiter ausreichend vor der Kälte geschützt sind, etwa durch besondere Kleidung.

Chefs müssen Rücksicht auf das Kälteemp­finden ihrer Angestellten nehmen

„Wann der Arbeitgeber Wärmemaß­nahmen ergreifen muss, hängt einerseits von der Tätigkeit ab. Andererseits aber auch vom indivi­duellen Empfinden seiner Angestellten“, erklärt Dr. Thilo Wagner, Rechts­anwalt und Vorstands­mitglied des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Ein Chef muss im Rahmen seiner Fürsor­ge­pflicht dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz zumutbar gestaltet, also nicht zu kalt ist. Wer etwa schnell friert und einen zugigen Arbeitsplatz habe, könne seinen Chef darum bitten, einen anderen Platz zu bekommen, so Rechts­anwalt Wagner, der ergänzt: „Auch eine Schwangere kann einen Anspruch auf einen wärmeren Arbeitsplatz wohl eher geltend machen, als der männliche Kollege neben ihr.“

Kälte im Büro: Gespräch mit dem Chef suchen

Wer mit dicker Kleidung an seinem Arbeits­computer sitzt, womöglich sogar Schal und Mütze trägt, sollte dringend das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und um eine Verbes­serung des Arbeits­klimas – im wahrsten Sinne des Wortes – bitten. Was er nicht tun sollte: einfach nach Hause gehen. Arbeits­rechts­experte Dr. Thilo Wagner warnt: „Wer seine Arbeit eigenständig niederlegt, riskiert mindestens eine Abmahnung.

Sollte ein Gespräch keine Besserung bringen, sollte man den Betriebsrat einschalten – und wenn es diesen in einem Unternehmen nicht gibt oder auch das keine Besserung bewirkt, einen Anwalt.

Doch gemeinhin haben Vorgesetzte ein Interesse an einem warmen Arbeitsplatz. Schließlich ist die zusätzliche Instal­lierung eines Heizkörpers weitaus preiswerter als Angestellte, die sich regelmäßig und über einen langen Zeitraum im Winter krankheits­bedingt in der gewärmten Wohnung kurieren, anstatt zu arbeiten.

Haben Sie Stress mit Ihrem Chef, der sich nicht beheben lässt? Dann kontak­tieren Sie unsere Arbeits­rechts­exper­tinnen und -experten.

Datum
Aktualisiert am
10.11.2014
Autor
ndm
Bewertungen
1831 3
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Winter

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