
Hitzefrei kennt man aus Schulzeiten, und auch im Job können Angestellte auf einen freien Nachmittag pochen, sollten bestimmte Vorkehrungen gegen die Hitze im Büro nicht getroffen worden sein. Was viele nicht wissen: Auch in der kalten Jahreszeit muss man nicht jede Temperatur im Arbeitsalltag hinnehmen.
Arbeitsplatz muss im Winter bestimmte Temperaturen aufweisen
Wer im Büro arbeitet und viel fröstelt, sollte einen Blick in die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werfen. Hier sind Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume angegeben. Je nach körperlicher Anstrengung muss das Büro laut der ASR mindestens 19 bis 20 Grad warm sein – solange die Angestellten im Sitzen arbeiten. Beim Stehen oder Gehen liegt die Differenz zwischen 12 und 19 Grad.
Diese Regeln gelten jedoch nicht für jene Angestellte, die berufsbedingt an der frischen Luft arbeiten, etwa auf dem Bau oder als Promoter auf der Straße. Ab wann auch Bauarbeiter einen Anspruch auf kältefrei haben, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bauherren müssen aber sicherstellen, dass die Arbeiter ausreichend vor der Kälte geschützt sind, etwa durch besondere Kleidung.
Chefs müssen Rücksicht auf das Kälteempfinden ihrer Angestellten nehmen
„Wann der Arbeitgeber Wärmemaßnahmen ergreifen muss, hängt einerseits von der Tätigkeit ab. Andererseits aber auch vom individuellen Empfinden seiner Angestellten“, erklärt Dr. Thilo Wagner, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Chef muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz zumutbar gestaltet, also nicht zu kalt ist. Wer etwa schnell friert und einen zugigen Arbeitsplatz habe, könne seinen Chef darum bitten, einen anderen Platz zu bekommen, so Rechtsanwalt Wagner, der ergänzt: „Auch eine Schwangere kann einen Anspruch auf einen wärmeren Arbeitsplatz wohl eher geltend machen, als der männliche Kollege neben ihr.“
Kälte im Büro: Gespräch mit dem Chef suchen
Wer mit dicker Kleidung an seinem Arbeitscomputer sitzt, womöglich sogar Schal und Mütze trägt, sollte dringend das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und um eine Verbesserung des Arbeitsklimas – im wahrsten Sinne des Wortes – bitten. Was er nicht tun sollte: einfach nach Hause gehen. Arbeitsrechtsexperte Dr. Thilo Wagner warnt: „Wer seine Arbeit eigenständig niederlegt, riskiert mindestens eine Abmahnung.“
Sollte ein Gespräch keine Besserung bringen, sollte man den Betriebsrat einschalten – und wenn es diesen in einem Unternehmen nicht gibt oder auch das keine Besserung bewirkt, einen Anwalt.
Doch gemeinhin haben Vorgesetzte ein Interesse an einem warmen Arbeitsplatz. Schließlich ist die zusätzliche Installierung eines Heizkörpers weitaus preiswerter als Angestellte, die sich regelmäßig und über einen langen Zeitraum im Winter krankheitsbedingt in der gewärmten Wohnung kurieren, anstatt zu arbeiten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 10.11.2014
- Autor
- ndm