Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Arbeitsschutz

Wie warm darf es am Arbeitsplatz sein?

Schon ab 26 Grad muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. © Quelle: Myers/corbisimages.com

An heißen Sommertagen kann das Büro zur Sauna werden. Die Anwalt­auskunft verrät, welche Temperaturen am Arbeitsplatz erlaubt sind.

Viel Sonne macht den Sommer perfekt  – solange man nicht arbeiten muss. Im nicht klimati­sierten Büro kann die Sommerhitze zur Qual werden. Doch was tun, wenn das Hemd am Körper klebt und der Schweiß auf die Tastatur tropft? Während Schüler ab einer bestimmten Temperatur automatisch auf Hitzefrei hoffen können, müssen Arbeit­nehmer deutlich mehr aushalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber bestimmen, wo er seine Mitarbeiter einsetzt – auch an heißen Orten.

Raumtem­peratur nicht über 26 Grad

Allerdings gibt es gesetzlich bestimmte Grenzen. Welche Lufttem­pe­raturen im Büro zumutbar sind, definiert die Arbeits­stät­tenregel ASR A3.5 sehr detailliert. Demnach soll die Raumtem­peratur am Arbeitsplatz nicht höher als 26 Grad sein. Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Klimaanlage einzubauen, muss er dafür sorgen, dass diese Marke möglichst nicht überschritten wird, zum Beispiel durch den Einbau von Sonnen­schutz­vor­rich­tungen an den Fenstern.

Übersteigt die Lufttem­peratur 30 Grad, müssen sich Arbeitgeber noch intensiver um den Schutz ihrer Mitarbeiter kümmern – zum Beispiel durch Lüften in den frühen Morgen­stunden oder das Bereit­stellen von Getränken. Die Vorgaben in der Arbeits­stät­tenregel sind allerdings nur allgemeine Richtwerte: Wenn Mitarbeiter durch Hitze besonders gefährdet sind, muss der Arbeitgeber unter Umständen auch schon bei geringeren Temperaturen Schutz­maß­nahmen veranlassen oder die Mitarbeiter freistellen – zum Beispiel bei einer Schwan­ger­schaft.

Luftduschen und Schutz­kleidung gegen die Hitze

Endgültig nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist ein Büro laut Arbeits­stät­tenregel, wenn das Thermometer mehr als 35 Grad anzeigt. Die Verordnung nennt drastische Gegenmaß­nahmen, die der Arbeitgeber bei Hitze ergreifen kann, darunter Luftduschen, Wasser­schleier und Hitzeschutz­kleidung. In den meisten Büros ist der Einsatz dieser technischen Vorrich­tungen eher unrealistisch. Auch die selbst­kühlende Dienst­kleidung eines japanischen Textil­her­stellers mit eingebautem Lüfter  dürfte in den wenigsten deutschen Betrieben vorrätig sein.

Hat der Arbeitgeber keine Mittel, um die Arbeits­be­din­gungen erträg­licher zu machen, können Beschäftigte einen Ausweichraum verlangen. Ist auch das nicht möglich, müssen sie frei bekommen. „Arbeit­nehmer müssen unzumutbare Arbeits­be­din­gungen nicht hinnehmen“, sagt Rechts­anwalt Dr. Thilo Wagner von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Arbeit im Freien bei Hitze: Auch hier gibt es Regelungen

Natürlich arbeiten nicht alle deutschen Arbeit­nehmer in Büros – was gilt, wenn sich die Arbeit größtenteils im Freien abspielt, zum Beispiel bei Kellnern, Gärtnern oder Bauarbeitern? Das Arbeits­schutz­gesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine Gefähr­dungs­be­ur­teilung am Arbeitsplatz durchzu­führen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeits­plätze im Freien bei jeder Witterung sicher benutzt werden können und die Gesundheit der Beschäf­tigten nicht gefährdet ist. Bei Arbeiten im Freien und starker Hitze müssen außerdem die Bedürfnisse älterer oder leistungs­ge­min­derter Beschäf­tigter besonders berück­sichtigt werden. Es werden dann ergänzende Maßnahmen erforderlich, z. B. verkürzte Einsatz­zeiten, keine Allein­arbeit. Im Extremfall können ältere oder leistungs­ge­minderte Mitarbeiter bei starker Hitze nicht im Freien beschäftigt werden. Aber auch die Beschäf­tigten müssen nach ihren Möglich­keiten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge tragen. Sie haben Unterwei­sungen der Arbeitgeber ernst zu nehmen und deren Weisungen zu folgen.

Erreichen die Temperaturen 30 Grad und mehr, sollten zu, Beispiel auf Baustellen kühle Getränke zur Verfügung stehen. Besonders schwere Arbeiten sollten in die Morgen­stunden gelegt werden, bei steigenden Temperaturen sind pro Stunde fünf bis zehn Minuten Pause in einem kühlen oder zumindest schattigen Bereich sinnvoll. Für Arbeits­be­reiche im Inneren von Bauwerken ist gute Belüftung wichtig und bei dauerhaften Aufent­halten in Baumaschinen, LKW und Baggern sollten Klimaanlagen genutzt werden.

Auch bei Hitze: Nicht einfach gehen, sondern erst den Chef fragen

Bevor man aus der Büro-Sauna flüchtet, sollte man dem Arbeitgeber jedoch Zeit lassen, Abhilfe zu schaffen und die Temperatur zu senken. Auch bei tropischen Bedingungen gilt: Ohne Rücksprache mit dem Chef sollte man keinesfalls einfach die Arbeit niederlegen. „Einfach nach Hause zu gehen stellt eine Verletzung des Arbeits­ver­trages dar und kann eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben“, sagt Rechts­anwalt Dr. Thilo Wagner.

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber dürfte sich auch an den heißesten Sommertagen eine Lösung für schwitzende Büromenschen finden lassen: zum Beispiel ein Arbeits­nach­mittag im kühlen Schatten am See mit dem Laptop auf dem Schoß.

Datum
Aktualisiert am
25.07.2019
Autor
pst
Bewertungen
90623 5
Themen
Arbeit­nehmer Arbeitsplatz

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite