Viel Sonne macht den Sommer perfekt – solange man nicht arbeiten muss. Im nicht klimatisierten Büro kann die Sommerhitze zur Qual werden. Doch was tun, wenn das Hemd am Körper klebt und der Schweiß auf die Tastatur tropft? Während Schüler ab einer bestimmten Temperatur automatisch auf Hitzefrei hoffen können, müssen Arbeitnehmer deutlich mehr aushalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber bestimmen, wo er seine Mitarbeiter einsetzt – auch an heißen Orten.
Raumtemperatur nicht über 26 Grad
Allerdings gibt es gesetzlich bestimmte Grenzen. Welche Lufttemperaturen im Büro zumutbar sind, definiert die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sehr detailliert. Demnach soll die Raumtemperatur am Arbeitsplatz nicht höher als 26 Grad sein. Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Klimaanlage einzubauen, muss er dafür sorgen, dass diese Marke möglichst nicht überschritten wird, zum Beispiel durch den Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern.
Übersteigt die Lufttemperatur 30 Grad, müssen sich Arbeitgeber noch intensiver um den Schutz ihrer Mitarbeiter kümmern – zum Beispiel durch Lüften in den frühen Morgenstunden oder das Bereitstellen von Getränken. Die Vorgaben in der Arbeitsstättenregel sind allerdings nur allgemeine Richtwerte: Wenn Mitarbeiter durch Hitze besonders gefährdet sind, muss der Arbeitgeber unter Umständen auch schon bei geringeren Temperaturen Schutzmaßnahmen veranlassen oder die Mitarbeiter freistellen – zum Beispiel bei einer Schwangerschaft.
Luftduschen und Schutzkleidung gegen die Hitze
Endgültig nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist ein Büro laut Arbeitsstättenregel, wenn das Thermometer mehr als 35 Grad anzeigt. Die Verordnung nennt drastische Gegenmaßnahmen, die der Arbeitgeber bei Hitze ergreifen kann, darunter Luftduschen, Wasserschleier und Hitzeschutzkleidung. In den meisten Büros ist der Einsatz dieser technischen Vorrichtungen eher unrealistisch. Auch die selbstkühlende Dienstkleidung eines japanischen Textilherstellers mit eingebautem Lüfter dürfte in den wenigsten deutschen Betrieben vorrätig sein.
Hat der Arbeitgeber keine Mittel, um die Arbeitsbedingungen erträglicher zu machen, können Beschäftigte einen Ausweichraum verlangen. Ist auch das nicht möglich, müssen sie frei bekommen. „Arbeitnehmer müssen unzumutbare Arbeitsbedingungen nicht hinnehmen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Thilo Wagner von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Arbeit im Freien bei Hitze: Auch hier gibt es Regelungen
Natürlich arbeiten nicht alle deutschen Arbeitnehmer in Büros – was gilt, wenn sich die Arbeit größtenteils im Freien abspielt, zum Beispiel bei Kellnern, Gärtnern oder Bauarbeitern? Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchzuführen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze im Freien bei jeder Witterung sicher benutzt werden können und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet ist. Bei Arbeiten im Freien und starker Hitze müssen außerdem die Bedürfnisse älterer oder leistungsgeminderter Beschäftigter besonders berücksichtigt werden. Es werden dann ergänzende Maßnahmen erforderlich, z. B. verkürzte Einsatzzeiten, keine Alleinarbeit. Im Extremfall können ältere oder leistungsgeminderte Mitarbeiter bei starker Hitze nicht im Freien beschäftigt werden. Aber auch die Beschäftigten müssen nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge tragen. Sie haben Unterweisungen der Arbeitgeber ernst zu nehmen und deren Weisungen zu folgen.
Erreichen die Temperaturen 30 Grad und mehr, sollten zu, Beispiel auf Baustellen kühle Getränke zur Verfügung stehen. Besonders schwere Arbeiten sollten in die Morgenstunden gelegt werden, bei steigenden Temperaturen sind pro Stunde fünf bis zehn Minuten Pause in einem kühlen oder zumindest schattigen Bereich sinnvoll. Für Arbeitsbereiche im Inneren von Bauwerken ist gute Belüftung wichtig und bei dauerhaften Aufenthalten in Baumaschinen, LKW und Baggern sollten Klimaanlagen genutzt werden.
Auch bei Hitze: Nicht einfach gehen, sondern erst den Chef fragen
Bevor man aus der Büro-Sauna flüchtet, sollte man dem Arbeitgeber jedoch Zeit lassen, Abhilfe zu schaffen und die Temperatur zu senken. Auch bei tropischen Bedingungen gilt: Ohne Rücksprache mit dem Chef sollte man keinesfalls einfach die Arbeit niederlegen. „Einfach nach Hause zu gehen stellt eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar und kann eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Thilo Wagner.
Gemeinsam mit dem Arbeitgeber dürfte sich auch an den heißesten Sommertagen eine Lösung für schwitzende Büromenschen finden lassen: zum Beispiel ein Arbeitsnachmittag im kühlen Schatten am See mit dem Laptop auf dem Schoß.
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.07.2019
- Autor
- pst