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Sozialrecht

Wegeunfall & Arbeits­unfall: Was ist und gilt wann?

Im Alltag drohen überall kleinere und größere Verletzungsgefahren. Aber wann ist ein Wegeunfall gegeben, und wann ein Arbeitsunfall? © Quelle: Science Photo Library/ corbisimages.com

Kein Arbeits­unfall bei Unterbrechen der Tätigkeit

Die Gerichte entschieden in zwei Instanzen, dass hier keine versicherte Tätigkeit vorlag. Es waren eigennützige Motive, die die Frau veranlasst hatten, in den Hof zu gehen. Etwas Anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn es etwa zur Erhaltung der Arbeitskraft notwendig wäre, an die frische Luft zu gehen. Beispiel: Sicherlich werde man einem Mitarbeiter an einem Hochofen zugestehen müssen, gelegentlich an die frische Luft zu gehen.

Auch wenn die Frau mit ihrem Fahrrad gelegentlich Botengänge für ihren Arbeitgeber unternimmt, ist das Fahrrad kein Arbeitsgerät im Sinne des Gesetzes. Dies ist nur dann der Fall, wenn das Arbeitsgerät objektiv für die Verrichtung der Tätigkeit geeignet ist und hauptsächlich für die Arbeit genutzt wird. Wird das Rad genutzt, um damit zur Arbeit zu fahren, wird es grundsätzlich privat genutzt.

Tinnitus: Arbeits­unfall durch Geschrei am Arbeitsplatz?

Auch im Fall einer Erzieherin entschied das Gericht, dass kein Arbeits­unfall vorlag. Die Frau arbeitet in einem heilpäd­ago­gischen Heim. Sie sagte, der Schrei eines Kindes habe bei ihr einen Tinnitus ausgelöst.

Sie forderte von der zuständigen Unfallkasse, für die Behandlung mit einem sogenannten Tinnitus­masker aufzukommen. Das ist ein Gerät, das in den Gehörgang eingesetzt wird. Es sendet ein Rausch­ge­räusch und soll so den Tinnitus überdecken.

Das Sozial­gericht Dortmund entschied zu Ungunsten der Erzieherin (Entscheidung vom 22. Januar 2018, AZ: S 17 U 1041/16). Ein einzelner Schrei könne keinen Tinnitus verursachen. Deshalb sei die Krankheit der Frau kein Arbeits­unfall.

Unfall auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb: Kein Arbeits­unfall

Grundsätzlich liegt kein Arbeits­unfall vor, wenn der Arbeit­nehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrs­unfall hat, liegt kein Arbeits­unfall vor. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozial­ge­richts Dortmund vom 28. Februar 2018 (AZ: S 36 U 131/17), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im DAV mitteilt.

Etwas anderes könne sich ergeben, wenn der Arbeit­nehmer von einem sogenannten dritten Ort zur Arbeit fährt, so das Gericht. Das sei hier aber auch nicht Fall. Hierfür sei es erforderlich, dass man sich mindestens zwei Stunden dort aufhalte. Der Arbeit­nehmer war jedoch nur eine Stunde in der Arztpraxis gewesen.

Unfall­ver­si­cherung zahlt nicht: Anwälte helfen, Ihre Ansprüche durchzu­setzen

Meist sind es diese, doch oft recht speziellen Fälle, die auf dem Tisch der Sozial­richter landen. Und dafür gibt es eine einfache Erklärung, wie Rechts­an­wältin Oberthür aus Köln weiß: „Die ‚Klassiker’ sind ja zumeist unstrittig sind und dort greift der Versiche­rungs­schutz. Daher landen eher die schrägen Fälle vor Gericht.“

Soweit muss es zwar nicht kommen, doch sei es meist so, dass der Gang zur Anwältin oder zum Anwalt unumgänglich sei, sollte es zum Streit mit der Unfall­ver­si­cherung kommen, sagt Oberthür: „Denn in aller Regel lassen sich die Versiche­rungen nicht auf eine außerge­richtliche Lösung ein, wenn die Ablehnung des Versiche­rungs­schutzes erst einmal erklärt worden ist.“

Sie möchten gegen Ihre Versicherung klagen und brauchen einen Anwalt? Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte für Arbeitsrecht in ganz Deutschland finden Sie in unserer Anwaltssuche.

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Datum
Aktualisiert am
07.03.2019
Autor
red/dpa,DAV
Bewertungen
8062
Themen
Arbeit Gericht Unfall Unfall­ver­si­cherung Versicherung

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