
Als Alina Wehmann den Briefkasten öffnete, war sie erleichtert. Ihr Arbeitszeugnis war endlich da. Die PR-Beraterin hatte nach langem Zögern bei ihrem Arbeitgeber gekündigt. Der Job hatte ihr Spaß gemacht, aber es gab persönliche Differenzen mit einem Vorgesetzen. Obwohl sie nach der Kündigung immer wieder um ein Arbeitszeugnis bat, ließ die Firma sie wochenlang warten.
„Glück“ statt „Erfolg“: Was tun bei negativen Formulierungen im Arbeitszeugnis?
Alina Wehmann las das lang ersehnte Schreiben – und war entsetzt. Bei der Beschreibung ihrer Aufgaben fehlten wichtige Projekte. In der Abschiedsformel wünschte der Arbeitgeber ihr „Glück“ statt „Erfolg“ auf ihrem weiteren Berufsweg – in der Sprache der Arbeitszeugnisse ein negatives Urteil. Denn wer in der Berufswelt „Glück“ benötigt, hat offensichtlich wenig Talent.
Ganz am Ende des Schreibens stand der Satz, der Alina Wehmann am meisten traf: „Sie hat die ihr übertragende Aufgaben zu unser vollen Zufriedenheit erledigt.“ Im Arbeitszeugnis-Deutsch keine gute Note, sondern eine glatte 3. „Das konnte ich nicht akzeptieren, weil ich vor dem Streit mit dem Vorgesetzen immer Lob für meine Arbeit bekommen hatte. Die von mir betreuten Kunden waren immer zufrieden“, sagt Wehmann.
Ein klärendes Gespräch lehnte der Arbeitgeber ab. Erst nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung erhielt Alina Wehmann ein neues Zeugnis. Ihre Tätigkeiten wurden nun vollständig aufgezählt. Die Firma weigerte sich aber, die mittelmäßige Gesamtnote zu ändern. Wehmann empfand das schlechte Zeugnis als klaren Nachteil bei der Suche nach einem neuen Job.
Arbeitszeugnis – das sollte drin stehen
Alle ihre Aufgaben im Job sollten im Zeugnis stehen. Außerdem: eine klare Bewertung aller Fähigkeiten, die in Ihrem Beruf wichtig sind. Ein guter Zeugnistext ist individuell formuliert und sprachlich ansprechend. Vorsicht: Eine übertrieben gute Bewertung kann unglaubwürdig sein. Besser: eine gute bis sehr gute Bewertung, die solide formuliert ist.
Arbeitnehmer: Recht auf qualifiziertes Arbeitszeugnis
Doch was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber ein zu negatives oder gar kein Arbeitszeugnis ausstellt? „Arbeitnehmer in Deutschland haben grundsätzlich das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis“, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Allerdings gibt es keine feste Frist, in der das Zeugnis erteilt werden muss.“
Kein oder zu negatives Arbeitszeugnis: Klage möglich
Wenn allerdings nach mehrfacher Nachfrage kein Zeugnis ausgestellt wird, sollte der Arbeitnehmer über eine Klage nachdenken. Schwieriger wird es, wenn ein aus Sicht des Arbeitnehmers zu schlechtes Zeugnis erteilt wird – wie im Fall von Alina Wehmann. Zwar kann der Arbeitnehmer darauf klagen, dass das Zeugnis berichtigt wird. Wenn er jedoch eine gute oder sehr gute Bewertung verlangt, muss er diese Leistungen vor Gericht auch nachweisen können.
Dabei ist es wichtig, sich im Vorfeld von einen Anwältin für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Sie beraten und die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen. In der Anwaltsdatenbank des DAV finden Sie mehr als 60.000 Rechtsanwälte aus ganz Deutschland. In der zugehörigen Anwaltssuche können Sie Expertinnen in Ihrer Nähe finden.
Rechtzeitig um ein Arbeitszeugnis kümmern
Es gibt für Arbeitgeber auch keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen im Zeugnis. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob er mit den Leistungen „voll und ganz zufrieden“ ist oder ein Angestellter „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ gearbeitet hat.
Trotzdem kann auch ein Rechtsstreit um den Inhalt des Arbeitszeugnisses sinnvoll sein. „Erfahrungsgemäß wird bei einer solchen Klage der Zeugnisinhalt einvernehmlich festgelegt“, so Dr. Oberthür vom DAV. Wer einen Rechtsstreit vermeiden möchte, sollte schon vor der Kündigung an das Arbeitszeugnis denken. Die DAV-Expertin: „Es empfiehlt sich, bereits bei den Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag den genauen Inhalt des Zeugnisses festzulegen“.
Alina Wehmann war sich sicher, ihre hervorragenden Leistungen beweisen zu können. Sie verzichte nur auf eine Klage gegen ihren alten Arbeitgeber, weil sie Glück hatte: Sie fand auch ohne gutes Arbeitszeugnis genau den neuen Job, den sie sich wünschte.
- Datum
- Aktualisiert am
- 18.11.2016
- Autor
- pst/red