Im alltäglichen Sprachgebrauch meint der Begriff Sonderurlaub vieles: teilweise meint er ein sogenanntes Sabbatical oder Bildungsurlaub, oft fällt unter den Begriff aber eine bezahlte Freistellung von der Arbeit aus besonderem Anlass, etwa die Beerdigung eines nahen Angehörigen, die Hochzeit des Arbeitnehmers oder die Geburt seines Kindes.
Den Sonderurlaub als bezahlte Freistellung von der Arbeit gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Regel zusätzlich zum vereinbarten oder gesetzlichen Jahresurlaub.
Sonderurlaub wegen Todesfall in der Familie, Heirat, Geburt eines Kindes: Regeln zur bezahlten Freistellung von der Arbeit
Die gesetzliche Grundlage für den Sonderurlaub als bezahlter Freistellung bildet § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Unter dem Titel „Vorübergehende Verhinderung“ heißt es, dass ein Beschäftigter der Arbeit für kurze Zeit fernbleiben kann, wenn er durch „einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Seinen Anspruch auf Vergütung werde er „nicht dadurch verlustig“.
„Aus § 616 BGB geht hervor, dass ein Arbeitnehmer kurze Zeit von der Arbeit abwesend sein darf. Der Grund dafür muss immer persönlich sein“, betont der Rechtsanwalt Jakob T. Lange von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Der Paragraph beschreibt den Sonderurlaub nur sehr allgemein, daher regelt er die Gründe für die Abwesenheit des Arbeitnehmers nicht. In der Praxis haben sich aber einige Anlässe etabliert, die eine bezahlte Freistellung erlauben: die eigene Hochzeit oder Silberhochzeit zum Beispiel, die Heirat der Kinder, die Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin oder der Tod und die Beerdigung naher Angehöriger.
Demgegenüber rechtfertigen etwa widriges Wetter wie Glatteis, Verkehrsbehinderungen oder ein Schneesturm keinen Sonderurlaub.
Freistellung von der Arbeit: Wie lange darf der Sonderurlaub dauern?
Regeln zur Dauer des Sonderurlaubs finden sich in § 616 BGB nicht. Daher hängt die Frage, wie lange jemand etwa im Todesfall eines Familienangehörigen der Arbeit bezahlt fernbleiben darf, häufig von der Kulanz des Arbeitgebers oder vertraglichen Vereinbarungen ab (siehe weiter unten).
Hinzu kommt: „Wie lange ein Arbeitnehmer der Arbeit fern bleiben darf, ohne seinen Anspruch auf seine Vergütung zu verlieren, hängt auch davon ab, wie lange er in dem Unternehmen beschäftigt ist“, sagt Rechtsanwalt Lange. „Eine Verhinderung für nur wenige Stunden oder Tage dürfte in den meisten Fällen von § 616 BGB gedeckt sein. In bestimmten Fällen kann aber auch ein längerer Zeitraum in Betracht kommen.“ Eine allgemeingültige Aussage lasse sich hierzu nicht treffen, es komme immer auf den Einzelfall an.
Regelungen zum Sonderurlaub im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen
Für Beschäftigte wichtig zu wissen ist auch, dass § 616 BGB nicht zwingend ist. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Tarifvertragsparteien können davon abweichende Regelungen vereinbaren. Diese gehen dann der Vorschrift vor. Bevor Arbeitnehmer also auf die Regelung im BGB zurückgreifen und daraus Ansprüche herleiten, sollten sie also immer erst prüfen, ob ihr Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag, der für ihr Unternehmen maßgeblich ist, andere Vorschriften enthält.
Können Arbeitnehmer sich für Vorstellungsgespräche frei nehmen?
Ja. Die entsprechende Vorschrift ist § 629 des BGB, und diese regelt, dass man als Beschäftigter für Vorstellungsgespräche frei nehmen darf. „Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Kündigung ausgesprochen ist“, sagt der Arbeitsrechtsexperte Jakob T. Lange. „Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber oder der Beschäftigte gekündigt hat.“ Diese Vorschrift regelt aber nicht, ob die Arbeitnehmer für diese Zeit eine Vergütung erhält oder nicht, ein Anspruch ist aber nach § 616 BGB möglich.
Arbeitnehmer: Sonderurlaub wenn die Kinder krank sind?
Wenn berufstätige Eltern kranke Kinder unter zwölf Jahren pflegen müssen, greift für sie § 45 des Sozialgesetzbuches V. Demnach dürfen Eltern zur Pflege kranker Kinder der Arbeit für eine gewisse Zeit fern bleiben, der Arbeitgeber stellt sie dann unbezahlt von der Arbeit frei. Finanziell springt die Krankenkasse mit einem Pflege-Krankengeld ein.
Bildungsurlaub: Sind auch Yoga-Kurse erlaubt?
Je nach Bundesland haben Arbeitnehmer Anspruch auf mehrere Tage Bildungsurlaub im Jahr. Von dem Land hängt es auch ab, welche Inhalte als berufliche Weiterbildung anerkannt werden. Nach dem Landesbildungsurlaubsgesetz in Berlin kann zum Bespiel auch ein Yoga-Kurs Bildungsurlaub sein. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2019 hervor (AZ: 10 Sa 2076/18), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV mitteilt. Demnach ist der Begriff der beruflichen Weiterbildung weit zu fassen. Es könne ausreichen, wenn man lernt, sich an den „beschleunigenden technischen und sozialen Wandel“ anzupassen, so das Gericht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 04.02.2020
- Autor
- ime,DAV