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Nach dem Erwerbsleben

Vorzeitig in den Ruhestand: So gleicht man Abzüge bei der Rente aus

Vorzeitig in Rente gehen: Wie vermeidet man lebenslange Abschläge? © Quelle: Westend61/gettyimages.de

Kann ein Rentner später wieder wechseln, wenn er eine Altersrente mit Abschlag beantragt hat?

Zudem gilt: Hat ein Rentner sich einmal für eine Altersrente mit Abschlag entschieden, gibt es meist kein Zurück mehr. Darüber informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) hin und verweist auf eine Entscheidung des Bayerischen Landes­so­zi­al­ge­richts vom 24. Mai 2017 (AZ: L 1 R 429/15). Demnach kann später nicht einfach wechseln, wer bereits eine Altersrente bezieht. Ist der Renten­be­scheid bindend geworden, ist auch der Rentner daran gebunden.

Der im Juli 1951 geborene Mann beantragte im April 2013 zunächst Altersrente nach Alters­teil­zeit­arbeit. Nachdem die Renten­ver­si­cherung ihn darüber aufgeklärt hatte, dass er diese Altersrente mit Abschlägen frühestens ab August 2014 beanspruchen könne, teilte der Mann ihr mit, dass er ab August 2013 eine Altersrente für langjährige Versicherte in Anspruch nehmen würde. Diese ist mit einem Abschlag von 10,8 Prozent verbunden.

Andere Rentenart beantragt, nachdem Renten­be­scheid bindend wurde

Der daraufhin erlassene Renten­be­scheid wurde bindend. Im Juni 2014 beantragte der Rentner die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte. Sein Antrag wurde abgelehnt.

Er beziehe bereits seit August 2013 eine Altersrente für langjährige Versicherte, so die Renten­ver­si­cherung. Auch sei ein Wechsel in eine andere Altersrente nach bindender Bewilligung eines Renten­be­scheids ausgeschlossen.

Auch vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Zwar erfülle er die Voraus­set­zungen für die abschlagsfreie Rentenart, aber diesem Renten­an­spruch stehe der Bezug der bisherigen Rente entgegen. Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters komme ein Renten­wechsel nicht mehr in Frage. Ein Hinein­wachsen in eine andere Rente sei nicht möglich.

Rentenart mit anwalt­licher Hilfe wählen

Es ist wichtig, genau zu prüfen, welche Rentenart für den Betroffenen die passende ist. Darüber kann ein DAV-Sozial­rechts­anwalt informieren. Schließlich sind die Konsequenzen dieser Entscheidung enorm.

Die Sozial­rechts­anwälte weisen aber darauf hin, dass die spätere Inanspruchnahme einer anderen Altersrente möglich sein kann. Etwa dann, wenn zunächst eine bindend bewilligte Altersrente bezogen wurde, diese aber etwa wegen Überschreitens des Hinzuver­dienstes weggefallen war. Auch kann eine Erwerbs­min­de­rungsrente oder eine Erziehungsrente nach Wegfall der Altersrente beantragt werden.

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Datum
Aktualisiert am
11.01.2018
Autor
ime/red/dpa
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Themen
Abschlag Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Rente Renten­ver­si­cherung

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