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Mehrarbeit

Vergütung von Überstunden: Das sind Ihre Rechte

Quelle: Gombert/corbisimages.com
Nachtarbeiter haben einen Anspruch auf 25 Prozent Zuschlag - zwischen 23 und 6 Uhr.
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Wenn Hochsaison herrscht oder ein wichtiges Projekt fertig werden muss, machen viele Arbeit­nehmer freiwillig Überstunden. Streit gibt es dann häufig um die Bezahlung der Extraschichten. Wir haben für Sie zusammen­gefasst, wie Überstunden abgegolten werden müssen und welche Vergütung Arbeit­nehmern zusteht.

Wie müssen Überstunden vergütet werden?

Die Vergütung von Überstunden ist gesetzlich nicht näher geregelt. „Ob und wie zusätzliche Arbeit vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen wird, ergibt sich häufig aus dem Tarifvertrag oder aus dem Arbeits­vertrag“, sagt die Arbeits­rechtlerin Dr. Barbara Reinhard. Bei vielen Arbeit­gebern wird der Ausgleich von Überstunden heute durch Freizeit­aus­gleich über Gleitzeit- und Arbeits­zeit­konten geregelt.

Fehlt eine solche Regelung, heißt das aber nicht automatisch, dass Arbeit­nehmer kein Recht auf die Bezahlung ihrer Überstunden haben. Entscheidend dafür ist die sogenannte Vergütungs­er­wartung, d.h. die Frage, ob der Arbeit­nehmer bei der Ableistung der Arbeit stillschweigend davon ausgehen kann, dass die Überstunden bezahlt werden.

Das ist bei vielen Tätigkeiten der Fall – bei Jobs mit hohem Verdienst allerdings meist nicht. „Gut bezahlte Manche Tarif- und Arbeits­verträge sehen für Überstunden auch Zuschläge vor. Einen gesetz­lichen Anspruch darauf gibt es aber ebenfalls nicht – außer bei Nachtarbeit. 

Sind Klauseln im Arbeits­vertrag gültig, mit denen alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind? 

Gelegentlich enthalten Arbeits­verträge Formulie­rungen wie diese: „Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten“. Soll heißen: Für Überstunden gibt es generell keinen finanziellen Ausgleich. Solche pauschalen Vertrags­klauseln sind häufig unwirksam. 

„Verein­ba­rungen zur Abgeltung von Mehrarbeit sind in der Regel nur dann gültig, wenn der Umfang der Überstunden näher definiert ist – zum Beispiel zehn Stunden pro Monat“, sagt die Rechts­an­wältin Dr. Barbara Reinhard vom DAV.

Das Bundes­ar­beits­gericht gab 2012 dem Lagerleiter einer Spedition Recht, der laut Arbeits­vertrag für 1.800 Euro Brutto­gehalt  bei „betrieb­lichem Erfordernis“ ohne besondere Vergütung zu Mehrarbeit verpflichtet war und auf die Vergütung seiner Überstunden klagte (5 AZR 765/10). Für den Arbeit­nehmer müsse erkennbar sein, welche zusätzliche Leistung er dem Arbeitgeber regelmäßig schuldet, so das Gericht.

Zulässig sein können pauschale Klauseln allerdings bei den oben erwähnten gut bezahlten Fach- und Führungs­kräften. Sie müssen laut geltender Rechtsprechung ein gewisses Maß an Überstunden in Kauf nehmen. 

Wie kann eine Vergütung durchgesetzt werden? 

Wenn es Unstim­mig­keiten über geleistete Überstunden gibt und ein Arbeit­nehmer eine Vergütung durchsetzen möchte, kommt es vor allem darauf an, dass die 

zusätzliche Arbeit belegt werden kann. „Der Arbeit­nehmer ist in so einem Fall grundsätzlich darlegungs- und beweis­last­pflichtig. Wenn er die Vergütung von Überstunden geltend macht, muss er nachweisen, dass er sie auch geleistet hat“, sagt die Arbeits­rechtlerin Dr. Barbara Reinhard.

Das bedeutet: Im Zweifelsfall muss der Arbeit­nehmer für jeden einzelnen Tag belegen können, wann genau er über die tägliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Zudem muss er darlegen können, dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit angewiesen oder zumindest gebilligt hat. Als Mehrarbeit können nach einem Urteil des Bundes­ar­beits­ge­richts übrigens auch Zeiten zählen, in denen zwar nicht aktiv gearbeitet wird, der Arbeit­nehmer aber auch nicht frei über seine Zeit verfügen kann – zum Beispiel, wenn ein Berufs­kraft­fahrer seinen Kollegen auf dem Beifah­rersitzt begleitet (AZ: 5 AZR 347/11).

Fallen über einen längeren Zeitraum ungeplante Überstunden an, empfiehlt es sich, die Anordnung der Überstunden vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen. Zudem sollte ein Arbeits­pro­tokoll geführt werden, in dem die Mehrarbeit stundengenau aufgeführt ist.

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Datum
Aktualisiert am
19.02.2018
Autor
pst
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Gehalt

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