Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung von HIV-Infizierten erschwert. Diese dürften nicht allein wegen ihrer Krankheit entlassen werden, entschied der Sechste Senat Ende Dezember (AZ: 6 AZR 190/12) in Erfurt. Eine HIV-Infektion sei nach den Gleichbehandlungsgrundsätzen einer Behinderung gleichzusetzen. Damit stünden die Betroffenen unter besonderem Diskriminierungsschutz. Dies treffe auch für die Probezeit zu. Ein Rauswurf wegen einer HIV-Infektion stelle somit eine unmittelbare Benachteiligung dar und sei daher unwirksam.
Der konkrete Fall wurde nicht entschieden
Über die Klage eines chemisch-technischen Assistenten entschieden die obersten Arbeitsrichter jedoch nicht. Sie verwiesen den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht in Berlin. Das muss jetzt klären, ob die Kündigung gerechtfertigt war und dem Mann eine Entschädigung zusteht. Der Kläger war im Jahr 2010 von einem Arzneimittelhersteller für die Arbeit im Reinraum eingestellt worden. Als der Arbeitgeber jedoch von der HIV-Infektion erfuhr, kündigte er dem Mann noch während der Probezeit.
Lob für die Erfurter Entscheidung
Diskriminierungsschutzstellen begrüßten das Erfurter Urteil als wegweisend. „Auf diese Entscheidung haben die mit HIV infizierten Menschen in Deutschland lange gewartet", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. Die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung in Berlin, Vera Egenberger, sieht eine Grauzone beseitigt und damit auch den Diskriminierungsschutz chronisch Kranker gestärkt. Aus der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenkonvention hieß es, das Gericht habe klargestellt, dass eine Diskriminierung wegen einer HIV-Infektion ebenso wenig zulässig ist wie die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht oder Hautfarbe.
Das Humane Immunschwächevirus (HIV) ist der Erreger der Krankheit Aids. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts waren Ende 2012 rund 78.000 Menschen in Deutschland infiziert. Bundesweit gab es im vergangenen Jahr mehr als 3400 Neuinfektionen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- dpa