Mit der richtigen Planung lässt sich mit den Urlaubstagen, die man als Arbeitnehmer zur Verfügung hat, sehr viel Freizeit erzielen: Stichwort Brückentage. Doch die Tage zwischen Feiertagen und Wochenende sind bei allen Kollegen beliebt. Oft kommt es schon zu Beginn des Jahres zu Diskussionen. Wer hat ein Vorrecht auf Urlaub an Brückentagen und in den Schulferien?
Urlaub: Arbeitgeber muss für gerechte Verteilung sorgen
Wer als Arbeitnehmer Urlaub nehmen will, muss dies beim Arbeitgeber beantragen. Dieser muss seinen Mitarbeitern in der Regel Urlaub zur gewünschten Zeit gewähren. Außer in zwei Fällen: „Urlaubswünsche kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter dagegen stehen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wenn die Wünsche der Kollegen miteinander kollidierten, müsse der Chef für eine gerechte Verteilung des Urlaubs sorgen.
Urlaubsplanung: Oft Vorrang für Eltern und ältere Arbeitnehmer
In vielen Unternehmen haben Mütter und Väter in der Ferienzeit Vorrang, teilweise auch ältere Arbeitnehmer. Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, müssen vorrangig erfüllt werden. „Können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gar keine Einigung erzielen, besteht die Möglichkeit, dass die Kollegen sich abwechseln“, schlägt die Rechtsanwältin aus Köln vor. Dann hat zum Beispiel Herr Müller in einem Jahr zwischen den Jahren frei, verzichtet deshalb aber zugunsten von Frau Schmidt auf Urlaub im August. Im nächsten Jahr ist es dann umgekehrt.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 08.06.2018
- Autor
- vhe