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Urlaub

Urlaubs­planung im Betrieb: Wer hat Vorrang?

Wer hat Vorrang bei Urlaub?
© Quelle: Quelle: Noel Hendrickson/gettyimages.de

Es ist jedes Jahr das Gleiche. Die Kollegen reichen ihre Urlaubs­wünsche ein und schnell ist klar: Es wird so nicht funktio­nieren. Wenn die Urlaubspläne miteinander kollidieren, können nicht alle Mitarbeiter an den gewünschten Tagen freinehmen. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, welche Ansprüche Arbeit­nehmer haben, und wer bei der Urlaubs­planung Vorrang hat.

Mit der richtigen Planung lässt sich mit den Urlaubstagen, die man als Arbeit­nehmer zur Verfügung hat, sehr viel Freizeit erzielen: Stichwort Brückentage. Doch die Tage zwischen Feiertagen und Wochenende sind bei allen Kollegen beliebt. Oft kommt es schon zu Beginn des Jahres zu Diskus­sionen. Wer hat ein Vorrecht auf Urlaub an Brückentagen und in den Schulferien?

Urlaub: Arbeitgeber muss für gerechte Verteilung sorgen

Wer als Arbeit­nehmer Urlaub nehmen will, muss dies beim Arbeitgeber beantragen. Dieser muss seinen Mitarbeitern in der Regel Urlaub zur gewünschten Zeit gewähren. Außer in zwei Fällen: „Urlaubs­wünsche kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die Urlaubs­wünsche anderer Mitarbeiter dagegen stehen“, erklärt Rechts­an­wältin Dr. Nathalie Oberthür vom Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Wenn die Wünsche der Kollegen miteinander kollidierten, müsse der Chef für eine gerechte Verteilung des Urlaubs sorgen.

Urlaubs­planung: Oft Vorrang für Eltern und ältere Arbeit­nehmer

In vielen Unternehmen haben Mütter und Väter in der Ferienzeit Vorrang, teilweise auch ältere Arbeit­nehmer. Urlaubs­wünsche von Arbeit­nehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, müssen vorrangig erfüllt werden. „Können Arbeit­nehmer und Arbeitgeber gar keine Einigung erzielen, besteht die Möglichkeit, dass die Kollegen sich abwechseln“, schlägt die Rechts­an­wältin aus Köln vor. Dann hat zum Beispiel Herr Müller in einem Jahr zwischen den Jahren frei, verzichtet deshalb aber zugunsten von Frau Schmidt auf Urlaub im August. Im nächsten Jahr ist es dann umgekehrt.

Fragen zum Arbeitsrecht? Arbeits­rechtler kontak­tieren

Sie haben Fragen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz oder einen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber? Eine Rechts­an­wältin für Arbeitsrecht kann Sie beraten und einschätzen, ob sich ein Gerichts­ver­fahren lohnt. Einen Anwalt in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
08.06.2018
Autor
vhe
Bewertungen
35447
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Urlaub

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