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Urlaubs­an­spruch

Urlaubs­an­spruch: Was Arbeit­nehmern zusteht

Wer frühzeitig einreicht, hat bessere Chancen auf den Traumurlaub zum Wunschtermin. © Quelle: Poser/corbisimages.com

Kann man sich nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen?

Nein, das ist nicht erlaubt. „Sinn und Zweck des Urlaubs ist, dass der Arbeit­nehmer sich erholt und seine Arbeitskraft wieder­her­stellt“, sagt Rechts­anwalt Jakob T. Lange. Ein Auszahlen der nicht genommenen Urlaubstage würde diesem Zweck widersprechen. Ausnahme: „Wenn bei der Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses noch Resturlaub besteht, muss dieser ausbezahlt werden“, so Lange. Diese Ansprüche können nach einem Urteil des Bundes­ar­beits­ge­richts auch noch nach Ende des Jahres geltend gemacht werden, in dem das Arbeits­ver­hältnis gekündigt wurde (AZ: 9 AZR 652/10).

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Datum
Aktualisiert am
14.01.2021
Autor
pst,red/dpa
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Themen
Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Reisen Urlaub

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