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Umfrage Mutter­schutz und Elternzeit: Deutsche kennen ihre Rechte nicht

© Quelle: Minde/gettyimages.de

Pendeln zwischen Windeln und Laptop, Wohnung und Kita – Beruf und Familie zu verbinden, ist eine große Heraus­for­derung für junge Eltern. Längst ist das Thema auch politisch. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Rechts­portals Anwalt­auskunft.de zeigt nun: Viele wissen über ihre Rechte in Mutter­schutz und Elternzeit gar nicht so genau Bescheid.

Welchen Stellenwert Kinder und Karriere im Leben einnehmen sollen, entscheidet jeder für sich. Wenn es um die Verein­barkeit von Familie und Beruf geht, gleichen sich allerdings die Forderungen und Wünsche vieler junger Eltern: Flexiblere Arbeits­zeiten, mehr Betreu­ungs­mög­lich­keiten, Verständnis des Arbeit­gebers. Anwalt­auskunft.de hat nun untersucht, wie es jungen Eltern am Arbeitsplatz aktuell ergeht.  

Auch Väter in Elternzeit vor Kündigung sicher

Das Sozial­for­schungs­in­stitut Forsa hat im Auftrag von Anwalt­auskunft.de in einer repräsen­tativen Umfrage knapp 2.500 Deutsche zu ihren Rechten und der Verein­barkeit von Familie und Beruf befragt. Darunter waren 770 Männer und Frauen mit Kindern unter fünf Jahren. Demnach wissen die meisten, dass werdende oder frisch gebackene Mütter vor einem Jobverlust relativ sicher sind. 84 Prozent ist bekannt, dass ein Arbeitgeber einer schwangeren Mitarbeiterin beziehungsweise einer Mutter in Elternzeit nicht oder nur sehr schwer kündigen kann.

Dass auch Väter in Elternzeit Kündigungs­schutz genießen, hält hingegen etwa jeder dritte Befragte (31 Prozent) für falsch. Dabei sind auch Väter in dieser Zeit vor einer Kündigung sicher. Dass beide Elternteile gleich­zeitig in Elternzeit gehen dürfen, wissen nur 41 Prozent der Befragten.

Arbeiten während der Elternzeit erlaubt

Werdende Eltern sollten sich unbedingt im Vorfeld über die Regelungen informieren, bevor sie Elternzeit beantragen, rät Swen Walentowski, Rechts­anwalt und Sprecher von Anwalt­auskunft.de: „Elternzeit müssen Arbeit­nehmer spätestens sieben Wochen vor dem anvisierten Beginn schriftlich beantragen. Eine E-Mail oder ein Fax genügt nicht.“

Das Recht, während der Elternzeit auf Teilzeitbasis weiter­ar­beiten zu dürfen, ist weniger als der Hälfte der Befragten (45 Prozent) bekannt. Rechts­anwalt Walentowski weist außerdem auf die arbeits­rechtliche Zeitgrenze hin: „Eltern­zeit­nehmer dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten“.

Sie möchten mehr darüber erfahren, wo, wie lange und unter welchen Konditionen Sie währen der Elternzeit arbeiten dürfen? In diesem Artikel finden Sie weitere Informa­tionen.

Jeder vierte sieht Probleme für Eltern am Arbeitsplatz

Jeder vierte Arbeit­nehmer hat am Arbeitsplatz beobachtet, dass junge Eltern Probleme hatten, ihren Wunsch auf Teilzeit durchzu­setzen. Neun Prozent der befragten Eltern geben an, dies aus eigener Erfahrung zu kennen.

23 Prozent der Beschäf­tigten haben mitbekommen, dass jungen oder werdenden Eltern ihre Position im Unternehmen streitig gemacht wurde oder sie sie verloren haben. Elf Prozent der Eltern sagen, dass ihnen das passiert sei. Für sieben Prozent der Arbeitgeber war es schwierig, Elternzeit zu bekommen.

Großteil der Eltern fühlt sich von Chef unterstützt

Wenn es um die tatsächliche Nutzung der Elternzeit geht, herrscht weiterhin große Diskrepanz zwischen Männern und Frauen: 96 Prozent aller jungen Mütter haben nach der Geburt ihres letzten Kindes Elternzeit beansprucht. Bei den Vätern waren es nur 58 Prozent. Eine große Mehrheit der Befragten (64 Prozent) ist der Meinung, eine längere Elternzeit werde bei Vätern weniger akzeptiert als bei Müttern.

Insgesamt scheinen die meisten jungen Arbeit­nehmer mit Kindern aber mit der Unterstützung durch ihre Arbeitgeber zufrieden zu sein: Dies gilt für fast drei Viertel der Eltern von Kindern bis fünf Jahren, die vor der Geburt ihres jüngsten Kindes berufstätig waren. Sie geben an, dass ihr Arbeitgeber sie in der Zeit vor und nach der Geburt ihres Kindes entweder voll und ganz (40 Prozent) oder eher (33 Prozent) unterstützt hat.

Fragen zu Mutter­schutz, Elternzeit und Teilzeit? Anwälte helfen

Sie haben Schwie­rig­keiten, Teilzeit­arbeit, Elternzeit oder Ihre Rechte im Mutter­schutz durchzu­setzen? Kontak­tieren Sie eine Rechts­an­wältin oder einen Rechts­anwalt. Die DAV-Arbeits­rechts­anwälte beraten Sie gerne. Kompetente Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie über unsere Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
14.05.2018
Autor
vhe/psu
Bewertungen
141
Themen
Eltern Elternzeit Familie Kinder

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