Welchen Stellenwert Kinder und Karriere im Leben einnehmen sollen, entscheidet jeder für sich. Wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, gleichen sich allerdings die Forderungen und Wünsche vieler junger Eltern: Flexiblere Arbeitszeiten, mehr Betreuungsmöglichkeiten, Verständnis des Arbeitgebers. Anwaltauskunft.de hat nun untersucht, wie es jungen Eltern am Arbeitsplatz aktuell ergeht.
Auch Väter in Elternzeit vor Kündigung sicher
Das Sozialforschungsinstitut Forsa hat im Auftrag von Anwaltauskunft.de in einer repräsentativen Umfrage knapp 2.500 Deutsche zu ihren Rechten und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf befragt. Darunter waren 770 Männer und Frauen mit Kindern unter fünf Jahren. Demnach wissen die meisten, dass werdende oder frisch gebackene Mütter vor einem Jobverlust relativ sicher sind. 84 Prozent ist bekannt, dass ein Arbeitgeber einer schwangeren Mitarbeiterin beziehungsweise einer Mutter in Elternzeit nicht oder nur sehr schwer kündigen kann.
Dass auch Väter in Elternzeit Kündigungsschutz genießen, hält hingegen etwa jeder dritte Befragte (31 Prozent) für falsch. Dabei sind auch Väter in dieser Zeit vor einer Kündigung sicher. Dass beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit gehen dürfen, wissen nur 41 Prozent der Befragten.
Arbeiten während der Elternzeit erlaubt
Werdende Eltern sollten sich unbedingt im Vorfeld über die Regelungen informieren, bevor sie Elternzeit beantragen, rät Swen Walentowski, Rechtsanwalt und Sprecher von Anwaltauskunft.de: „Elternzeit müssen Arbeitnehmer spätestens sieben Wochen vor dem anvisierten Beginn schriftlich beantragen. Eine E-Mail oder ein Fax genügt nicht.“
Das Recht, während der Elternzeit auf Teilzeitbasis weiterarbeiten zu dürfen, ist weniger als der Hälfte der Befragten (45 Prozent) bekannt. Rechtsanwalt Walentowski weist außerdem auf die arbeitsrechtliche Zeitgrenze hin: „Elternzeitnehmer dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten“.
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Jeder vierte sieht Probleme für Eltern am Arbeitsplatz
Jeder vierte Arbeitnehmer hat am Arbeitsplatz beobachtet, dass junge Eltern Probleme hatten, ihren Wunsch auf Teilzeit durchzusetzen. Neun Prozent der befragten Eltern geben an, dies aus eigener Erfahrung zu kennen.
23 Prozent der Beschäftigten haben mitbekommen, dass jungen oder werdenden Eltern ihre Position im Unternehmen streitig gemacht wurde oder sie sie verloren haben. Elf Prozent der Eltern sagen, dass ihnen das passiert sei. Für sieben Prozent der Arbeitgeber war es schwierig, Elternzeit zu bekommen.
Großteil der Eltern fühlt sich von Chef unterstützt
Wenn es um die tatsächliche Nutzung der Elternzeit geht, herrscht weiterhin große Diskrepanz zwischen Männern und Frauen: 96 Prozent aller jungen Mütter haben nach der Geburt ihres letzten Kindes Elternzeit beansprucht. Bei den Vätern waren es nur 58 Prozent. Eine große Mehrheit der Befragten (64 Prozent) ist der Meinung, eine längere Elternzeit werde bei Vätern weniger akzeptiert als bei Müttern.
Insgesamt scheinen die meisten jungen Arbeitnehmer mit Kindern aber mit der Unterstützung durch ihre Arbeitgeber zufrieden zu sein: Dies gilt für fast drei Viertel der Eltern von Kindern bis fünf Jahren, die vor der Geburt ihres jüngsten Kindes berufstätig waren. Sie geben an, dass ihr Arbeitgeber sie in der Zeit vor und nach der Geburt ihres Kindes entweder voll und ganz (40 Prozent) oder eher (33 Prozent) unterstützt hat.
Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit? Anwälte helfen
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- Datum
- Aktualisiert am
- 14.05.2018
- Autor
- vhe/psu