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Mehrarbeit

Überstunden: Was das Arbeitsrecht erlaubt

Überstunden: Bis spät in der Firma vor dem Bildschirm sitzen
© Quelle: HeroImages/corbisimages.com

Überstunden gehören in vielen Berufen selbst­ver­ständlich dazu. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, unter welchen Bedingungen das Arbeitsrecht Überstunden zulässt.

Nach einer Studie des Instituts für Wirtschafts­for­schung Halle häufen sich hierzulande pro Jahr 1,4 Milliarden unbezahlte Überstunden an – damit arbeitet jeder Arbeit­nehmer im Durchschnitt gut drei Stunden pro Monat ohne Entlohnung oder Freizeit­aus­gleich. Aber wann verstößt Mehrarbeit gegen das Gesetz? Ein Überblick der wichtigsten rechtlichen Fragen zum Thema Überstunden.

Können Arbeit­nehmer laut Gesetz zu Überstunden verpflichtet werden?

Grundsätzlich müssen Arbeit­nehmer nur dann Überstunden leisten, wenn sie gemäß entspre­chender Regelungen im Arbeits­vertrag, in einer Betriebs­ver­ein­barung oder im Tarifvertrag dazu verpflichtet sind.

Fehlen solche Regelungen, kann der Arbeit­nehmer Überstunden ablehnen. Nur bei Notfällen und Katastrophen wie Bränden oder Überschwem­mungen erlaubt es das Arbeitsrecht, Arbeit­nehmer zu Überstunden zu verpflichten.

Allerdings können Überstunden auch bei weniger gravie­renden Notfällen durchaus gerecht­fertigt sein. „In einem intakten Arbeits­ver­hältnis sollte es eine Selbst­ver­ständ­lichkeit sein, dass Arbeit­nehmer in einer Krisen­si­tuation wie zum Beispiel bei einem Server­ausfall oder einer Krankheitswelle auch einmal länger arbeiten“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Barbara Reinhard von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Sind Überstunden vertraglich geregelt, kann der Arbeit­nehmer sie nicht ohne weiteres ablehnen. Allerdings gelten auch hier bestimmte Bedingungen: Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser den Überstunden immer zustimmen. In Branchen, in denen üblicherweise nur werktags gearbeitet wird, ist Sonn- und Feiertags­arbeit laut Gesetz zudem nur in absoluten Ausnah­me­fällen erlaubt.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Wie lange Arbeit­nehmer maximal arbeiten dürfen, ist im Arbeits­zeit­gesetz festgelegt. Laut Gesetz dürfen Arbeit­nehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche sind bis zu acht Überstunden also durchaus zulässig.

Das Arbeits­zeit­gesetz lässt auch eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden Arbeit pro Tag zu „Diese zusätz­lichen Stunden müssen dann aber innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden, und zwar durch Freizeit; lediglich in einem Tarifvertrag können andere Ausgleichs­zeiträume festgelegt werden“, sagt Dr. Barbara Reinhard vom DAV.

Diese Ausnahme gilt nicht für Arbeit­nehmer unter 18 Jahren, zum Beispiel Auszubildende: Sie dürfen grundsätzlich nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Wie müssen Überstunden vergütet werden?

Die Vergütung von Überstunden ist gesetzlich nicht näher geregelt. „Ob und wie zusätzliche Arbeit vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen wird, ergibt sich häufig aus dem Tarifvertrag oder aus dem Arbeits­vertrag“, sagt die Arbeits­rechtlerin Dr. Barbara Reinhard.

Bei vielen Arbeit­gebern wird der Ausgleich von Überstunden heute durch Freizeit­aus­gleich über Gleitzeit- und Arbeits­zeit­konten geregelt. Fehlt eine solche Regelung, heißt das aber nicht automatisch, dass Arbeit­nehmer kein Recht auf die Bezahlung ihrer Überstunden haben.

Hier finden Sie ausführliche Informa­tionen zur Vergütung von Überstunden.

Übersicht: Was Sie bei Überstunden beachten sollten

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Datum
Aktualisiert am
19.03.2018
Autor
pst
Bewertungen
226072 7
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz

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