Aktuelle Studien belegen: Hunde verbessern das Betriebsklima und sorgen schnell für positive Stimmung. Viele Arbeitgeber haben diesen positiven Nutzen aber noch nicht erkannt und lehnen es ab, wenn der Arbeitnehmer seinen Hund mit zum Arbeitsplatz bringt. Gibt es einen Rechtsanspruch, seinen Hund mit in die Firma zu bringen? Hier lautet die Antwort leider: nein! Die Gerichte lehnten bisher einen Anspruch ab. So entschied das Amtsgericht Heidelberg 1991, dass der Arbeitgeber berechtigt sei, seinen Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz zu untersagen. Hat der Arbeitgeber das Mitbringen aber gestattet oder über längere Zeit geduldet, so kann diese Erlaubnis nur entzogen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen (Az.: 5 Ca 454/91). Dies wird u.a. bei Ärger mit den Mitarbeitern, Belästigungen der Kunden oder aus hygienischen Gründen angenommen. Ganz aktuell entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf im September 2013, dass eine Mitarbeiterin ihre Hündin nicht weiter mit zur Arbeit bringen darf (8 Ca 7883/12). Das Gericht stellte fest, dass sich wohl Kollegen bedroht fühlten und die Arbeitsabläufe durch die Hündin gestört seien, wie der Arbeitgeber angab. Dennoch lässt sich der Trend „pro Hund am Arbeitsplatz“ nicht mehr aufhalten. Es müssen aber die tierschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden (u.a. kein Raucherbüro, ausreichende Belüftung, Schutz vor Kälte und Sonne, keine lauten Geräusche, Rückzugsmöglichkeiten für den Hund etc.).
Wir wünschen viel Spass bei der „gemeinsamen“ Arbeit.
Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht
- Datum
- Aktualisiert am
- 04.03.2014
- Autor
- Andreas Ackenheil