Mittlerweile arbeitet nicht nur jede zweite Frau nicht mehr in Vollzeit, auch jeder fünfte Mann hat Abschied von der 40-Stundenwoche genommen. Diese Regelung der Arbeitszeit ist in einem eigenen Gesetz zusammengefasst worden, dem Teilzeit-Gesetz. Und dieses ist sehr arbeitnehmerfreundlich geraten, urteilen Rechtsanwälte. So auch Dr. Hans Georg Meier, Rechtsanwalt aus der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins: “Nach diesem Teilzeitgesetz kann ich von meinem Arbeitgeber eine Reduzierung meiner Arbeitszeit verlangen. Er kann es unter Umständen ablehnen, wenn sogenannte betriebliche Gründe dem entgegenstehen.“
Teilzeit-Gesetz: Für Ablehnung von Teilzeit braucht es gute Gründe
Oft ist die Koordination von Mitarbeiter für Unternehmen keine leichte Aufgabe. Deshalb dürfen Unternehmen einen Wunsch auf Teilzeit auch ablehnen, erklärt Arbeitsrechtler Meier: „Zum Beispiel wenn das Schichtsystem, das im Unternehmen möglicherweise existiert, dann nicht mehr durchgeführt werden kann.“
Doch auch nicht jeder Mitarbeiter will in Teilzeit gehen, weil er eine Karrierefalle fürchtet. Wissenschaftliche Untersuchungen aber zeigen: Teilzeit ist keine Sackgasse, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dies bestätigt Barbara Lutz, Gründen des „Frauen-Karriere-Index“: „Für den Fall, dass es auch in den Führungsetagen genutzt wird, ist es ein eindeutiger Indikator dafür, dass Teilzeit kein Karrierekiller ist.
Nicht die Teilzeit, sondern die Verteilung ist oft das Problem
Doch die Teilzeit an sich ist oft gar nicht das, was den Unternehmen Schwierigkeiten bereitet. Rechtsanwalt Meier weiß: „Die größten Probleme entstehen eigentlich heute nicht mehr bei der Reduzierung als solcher, sondern bei der Frage: Wie verteile ich die verbleibende Arbeitszeit auf die Woche?“ Deswegen empfehle es sich, solchen Streitfällen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Am besten einige man sich von vornherein darüber, wie die reduzierte Arbeitszeit auf den Tag und die Woche verteilt wird.
Doch der Trend zur Teilzeitarbeit hat auch handfeste Vorteile für die Unternehmen. Das bekräftigt auch Barbara Lutz: „Wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die lange im Konzern sind und die das Unternehmen gut kennen, in einer Lebensphase sind, in der Teilzeit attraktiv wird, bleiben sie dann eben im Unternehmen. Davon hat das Unternehmen bestimmt etwas, denn zuvor hat man in diese Mitarbeiter sehr viel Geld investiert.“
Wer statt Vollzeit lieber Teilzeit arbeitet, hilft damit also nicht nur sich und seiner Familie, sondern auch oft dem Unternehmen.
Anspruch auf Teilzeit: Anwälte helfen bei der Durchsetzung
Sollten Arbeitnehmer der Ansicht sein, ihr Arbeitgeber verweigere eine Umstellung auf Teilzeit ohne triftigen Grund, kann eine anwaltliche Rechtsberatung helfen. Der Anwalt / die Anwältin kann prüfen, ob der Teilzeit-Anspruch tatsächlich berechtigt ist. Im Folgenden kann Sie eine Rechtskraft darüber aufklären, wie Sie diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber am besten durchsetzen. Über die Anwaltssuche finden betroffene Arbeitnehmer schnell und unkompliziert geeignete Ansprechpartner in ihrer Nähe.
- Datum
- Aktualisiert am
- 03.08.2017
- Autor
- red/psu