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Teilzeit im Trend: Viele Mitarbeiter kennen ihre Rechte nicht

Quelle: King/corbisimages.com
Der Teilzeitanspruch gilt für alle Angestellten, die mindestens seit sechs Monaten in einem Betrieb arbeiten.

Jede zweite berufs­tätige Frau und jeder fünfte Mann hat seine Arbeitszeit schon einmal reduziert. Der Trend ist aufsteigend. Das Gesetz erlaubt es jedem Arbeit­nehmer von seinem Arbeitgeber eine Reduzierung seiner Arbeitszeit zu verlangen. Nur bei sehr schwer­wie­genden Gründen kann der Arbeitgeber dies ablehnen.

Mittlerweile arbeitet nicht nur jede zweite Frau nicht mehr in Vollzeit, auch jeder fünfte Mann hat Abschied von der 40-Stundenwoche genommen. Diese Regelung der Arbeitszeit ist in einem eigenen Gesetz zusammen­gefasst worden, dem Teilzeit-Gesetz. Und dieses ist sehr arbeit­neh­mer­freundlich geraten, urteilen Rechts­anwälte. So auch Dr. Hans Georg Meier, Rechts­anwalt aus der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins: “Nach diesem Teilzeit­gesetz kann ich von meinem Arbeitgeber eine Reduzierung meiner Arbeitszeit verlangen. Er kann es unter Umständen ablehnen, wenn sogenannte betriebliche Gründe dem entgegen­stehen.“

Teilzeit-Gesetz: Für Ablehnung von Teilzeit braucht es gute Gründe

Oft ist die Koordi­nation von Mitarbeiter für Unternehmen keine leichte Aufgabe. Deshalb dürfen Unternehmen einen Wunsch auf Teilzeit auch ablehnen, erklärt Arbeits­rechtler Meier: „Zum Beispiel wenn das Schicht­system, das im Unternehmen möglicherweise existiert, dann nicht mehr durchgeführt werden kann.“ 

Doch auch nicht jeder Mitarbeiter will in Teilzeit gehen, weil er eine Karrie­refalle fürchtet. Wissen­schaftliche Untersu­chungen aber zeigen: Teilzeit ist keine Sackgasse, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dies bestätigt Barbara Lutz, Gründen des „Frauen-Karriere-Index“: „Für den Fall, dass es auch in den Führungs­etagen genutzt wird, ist es ein eindeutiger Indikator dafür, dass Teilzeit kein Karrie­re­killer ist.

Nicht die Teilzeit, sondern die Verteilung ist oft das Problem

Doch die Teilzeit an sich ist oft gar nicht das, was den Unternehmen Schwie­rig­keiten bereitet. Rechts­anwalt Meier weiß: „Die größten Probleme entstehen eigentlich heute nicht mehr bei der Reduzierung als solcher, sondern bei der Frage: Wie verteile ich die verbleibende Arbeitszeit auf die Woche?“ Deswegen empfehle es sich, solchen Streit­fällen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Am besten einige man sich von vornherein darüber, wie die reduzierte Arbeitszeit auf den Tag und die Woche verteilt wird.

Doch der Trend zur Teilzeit­arbeit hat auch handfeste Vorteile für die Unternehmen. Das bekräftigt auch Barbara Lutz: „Wenn Mitarbeiter und Mitarbei­te­rinnen, die lange im Konzern sind und die das Unternehmen gut kennen, in einer Lebensphase sind, in der Teilzeit attraktiv wird, bleiben sie dann eben im Unternehmen. Davon hat das Unternehmen bestimmt etwas, denn zuvor hat man in diese Mitarbeiter sehr viel Geld investiert.“

Wer statt Vollzeit lieber Teilzeit arbeitet, hilft damit also nicht nur sich und seiner Familie, sondern auch oft dem Unternehmen.

Anspruch auf Teilzeit: Anwälte helfen bei der Durchsetzung

Sollten Arbeit­nehmer der Ansicht sein, ihr Arbeitgeber verweigere eine Umstellung auf Teilzeit ohne triftigen Grund, kann eine anwaltliche Rechts­be­ratung helfen. Der Anwalt / die Anwältin kann prüfen, ob der Teilzeit-Anspruch tatsächlich berechtigt ist. Im Folgenden kann Sie eine Rechtskraft darüber aufklären, wie Sie diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber am besten durchsetzen. Über die Anwaltssuche finden betroffene Arbeit­nehmer schnell und unkompliziert geeignete Ansprech­partner in ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
03.08.2017
Autor
red/psu
Bewertungen
1327
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Familie

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