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Arbeitnehmerrechte

Betriebs­ratswahl: So wird abgestimmt

Betriebsratwahl: Der rote Umschlag wandert in die Wahlurne.
© Quelle: keport/ panthermedia.net/dav

Bei Betriebs­rats­wahlen bestimmen Mitarbeiter ihre Vertre­te­rinnen und Vertreter. Doch wie war das noch einmal mit den Wahlen? Wer darf teilnehmen? Und wie wird gewählt?Und was ist zu beachten? Wir haben die wichtigsten Antworten.

Die Bundes­tagswahl ist noch nicht lange her - da stehen die Europa­wahlen im Mai schon vor der Tür. Vorher dürfen einige auch als Arbeit­nehmer noch einmal mitbestimmen. Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai sind die Beschäf­tigten in Unternehmen bundesweit aufgefordert, einen Betriebsrat zu wählen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Betriebs­ratswahl im Überblick.

Was macht der Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist die Interes­sen­ver­tretung der Mitarbeiter und hat nach dem Betriebs­ver­fas­sungsrecht zahlreiche Kompetenzen, erklärt die Kölner Rechts­an­wältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Er hat zum Beispiel ein Wörtchen mitzureden, wenn Beschäftigte neu eingestellt, versetzt oder gekündigt werden. Er überwacht, dass die Arbeits­plätze den Vorschriften gemäß ausgestattet sind und etwa beim Schicht­betrieb das Arbeits­zeit­gesetz eingehalten wird.

Wo gibt es Betriebsräte?

Derzeit nur in jeder elften Firma (neun Prozent), erläutert Peter Ellguth. Er arbeitet beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs­for­schung (IAB) der Bundes­agentur für Arbeit und ist dort zuständig für das Thema Mitbestimmung. Die Wahrschein­lichkeit, dass es einen Betriebsrat gibt, wächst mit der Größe der Firma. Derzeit hat nur knapp jeder 17. Kleinbetrieb mit bis zu 50 Beschäf­tigten einen Betriebsrat. Ob es Betriebsräte gibt, hängt auch stark von der Branche ab: Häufig sind sie im Bereich Energie und Wasser­ver­sorgung, Abfall­wirt­schaft und Bergbau zu finden, selten im Gastgewerbe und in der Bauwirt­schaft.

Wieso gibt es heute so wenige Betriebsräte wie seit langem nicht mehr?

Es liegt weniger daran, dass die Beschäf­tigten keine Betriebsräte mehr wollen, sagt Ellguth. Vor allem sei es darauf zurück­zu­führen, dass neu gegründete Firmen häufig keinen Betriebsrat mehr haben, weil heute andere Themen im Vordergrund stehen. Gleich­zeitig verschwinden alte Firmen mit Arbeit­neh­mer­ver­tretung vom Markt.

Wer darf den Betriebsrat wählen und wer dafür kandidieren?

Den Betriebsrat darf jeder Arbeit­nehmer wählen, der mindestens 18 Jahre alt ist. Auch volljährige Auszubildende, befristet oder Teilzeit­be­schäftigte, Aushilfen und Leihar­beiter sind wahlbe­rechtigt, erläutert Rainald Thannisch von der Abteilung Mitbestim­mungs­politik des DGB-Bundes­vor­stands. Bei Leihar­beitern ist allerdings eine Mindest­vor­aus­setzung, dass die Fachkräfte der Firma für mindestens drei Monate überlassen werden. Gewählt werden kann jeder, der wahlbe­rechtigt ist und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeitet.

Wie groß ist der Betriebsrat?

Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der Beschäf­tigten ab. Um einen Betriebsrat zu gründen, muss es in einer Firma mindestens fünf wahlbe­rechtigte Mitarbeiter geben, von denen drei als Kandidaten infrage kommen, erklärt Thannisch. In Firmen mit bis 20 wahlbe­rech­tigten Beschäf­tigten gibt es nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­gesetz nur 1 Betriebs­rats­mitglied, bei bis zu 100 Beschäf­tigten sind es 5, bei bis zu 200 Beschäf­tigten 7 und so weiter.

Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Wahlver­fahren: das normale und das verein­fachte. Beim normalen Wahlver­fahren bestimmt in der Regel der alte Betriebsrat einen Wahlvorstand. Dieser veröffentlicht mindestens sechs Wochen vor der Wahl etwa am schwarzen Brett eine Wählerliste. Das verein­fachte Verfahren kann nur dann angewendet werden, wenn ein Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat. Hier sind die Fristen kürzer.

Schadet eine Kandidatur als Betriebsrat der Karriere?

Laut Paragraf 78 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setzes dürfen Betriebs­rats­mit­glieder wegen ihrer Tätigkeit nicht in ihrer beruflichen Entwicklung benach­teiligt werden. In der Praxis hänge das jedoch stark von der jeweiligen Unterneh­mens­kultur und vom Arbeitgeber ab, hat die Fachan­wältin für Arbeitsrecht, Dr. Nathalie Oberthür, beobachtet. In den meisten Betrieben seien Betriebs­rats­mit­glieder vom Arbeitgeber respektiert - gerade in größeren Betrieben seien sie völlig üblich. Bei der Gründung von Betriebsräten würden Beschäftigte, die sich dafür stark machen, jedoch in Einzel­fällen unter Druck gesetzt.

Datum
Aktualisiert am
14.02.2018
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Betriebsrat

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