Die Bundestagswahl ist noch nicht lange her - da stehen die Europawahlen im Mai schon vor der Tür. Vorher dürfen einige auch als Arbeitnehmer noch einmal mitbestimmen. Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai sind die Beschäftigten in Unternehmen bundesweit aufgefordert, einen Betriebsrat zu wählen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Betriebsratswahl im Überblick.
Was macht der Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiter und hat nach dem Betriebsverfassungsrecht zahlreiche Kompetenzen, erklärt die Kölner Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er hat zum Beispiel ein Wörtchen mitzureden, wenn Beschäftigte neu eingestellt, versetzt oder gekündigt werden. Er überwacht, dass die Arbeitsplätze den Vorschriften gemäß ausgestattet sind und etwa beim Schichtbetrieb das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.
Wo gibt es Betriebsräte?
Derzeit nur in jeder elften Firma (neun Prozent), erläutert Peter Ellguth. Er arbeitet beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit und ist dort zuständig für das Thema Mitbestimmung. Die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Betriebsrat gibt, wächst mit der Größe der Firma. Derzeit hat nur knapp jeder 17. Kleinbetrieb mit bis zu 50 Beschäftigten einen Betriebsrat. Ob es Betriebsräte gibt, hängt auch stark von der Branche ab: Häufig sind sie im Bereich Energie und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und Bergbau zu finden, selten im Gastgewerbe und in der Bauwirtschaft.
Wieso gibt es heute so wenige Betriebsräte wie seit langem nicht mehr?
Es liegt weniger daran, dass die Beschäftigten keine Betriebsräte mehr wollen, sagt Ellguth. Vor allem sei es darauf zurückzuführen, dass neu gegründete Firmen häufig keinen Betriebsrat mehr haben, weil heute andere Themen im Vordergrund stehen. Gleichzeitig verschwinden alte Firmen mit Arbeitnehmervertretung vom Markt.
Wer darf den Betriebsrat wählen und wer dafür kandidieren?
Den Betriebsrat darf jeder Arbeitnehmer wählen, der mindestens 18 Jahre alt ist. Auch volljährige Auszubildende, befristet oder Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und Leiharbeiter sind wahlberechtigt, erläutert Rainald Thannisch von der Abteilung Mitbestimmungspolitik des DGB-Bundesvorstands. Bei Leiharbeitern ist allerdings eine Mindestvoraussetzung, dass die Fachkräfte der Firma für mindestens drei Monate überlassen werden. Gewählt werden kann jeder, der wahlberechtigt ist und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeitet.
Wie groß ist der Betriebsrat?
Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. Um einen Betriebsrat zu gründen, muss es in einer Firma mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter geben, von denen drei als Kandidaten infrage kommen, erklärt Thannisch. In Firmen mit bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten gibt es nach dem Betriebsverfassungsgesetz nur 1 Betriebsratsmitglied, bei bis zu 100 Beschäftigten sind es 5, bei bis zu 200 Beschäftigten 7 und so weiter.
Wie wird gewählt?
Es gibt zwei Wahlverfahren: das normale und das vereinfachte. Beim normalen Wahlverfahren bestimmt in der Regel der alte Betriebsrat einen Wahlvorstand. Dieser veröffentlicht mindestens sechs Wochen vor der Wahl etwa am schwarzen Brett eine Wählerliste. Das vereinfachte Verfahren kann nur dann angewendet werden, wenn ein Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat. Hier sind die Fristen kürzer.
Schadet eine Kandidatur als Betriebsrat der Karriere?
Laut Paragraf 78 des Betriebsverfassungsgesetzes dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht in ihrer beruflichen Entwicklung benachteiligt werden. In der Praxis hänge das jedoch stark von der jeweiligen Unternehmenskultur und vom Arbeitgeber ab, hat die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Nathalie Oberthür, beobachtet. In den meisten Betrieben seien Betriebsratsmitglieder vom Arbeitgeber respektiert - gerade in größeren Betrieben seien sie völlig üblich. Bei der Gründung von Betriebsräten würden Beschäftigte, die sich dafür stark machen, jedoch in Einzelfällen unter Druck gesetzt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.02.2018
- Autor
- dpa/tmn/red