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Arbeitsunfälle

Spesen können Verletz­tenrente erhöhen

Nach einem Arbeitsunfall: Spesen können manchmal die Verletztenrente erhöhen. © Quelle: tirc83/gettyimages.de

Nach einem Arbeits­unfall ist man über die Berufs­ge­nos­sen­schaft abgesichert. Die Verletz­tenrente in der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung bemisst sich nach dem Jahres­ein­kommen. Gehören Spesen dazu?

Bei der Berechnung des Jahres­ar­beits­ver­diensts muss die gesetzliche Unfall­ver­si­cherung auch Spesen berück­sichtigen. Voraus­setzung ist, dass die Spesen tatsächlich das Einkommen erhöht haben und nicht tatsächlich entstandene Kosten abgedeckt haben. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über ein Urteil des Bayerischen Landes­so­zi­al­ge­richts.

Verletz­tenrente nach Arbeits­unfall

Ein Lkw-Fahrer erhielt für seine Auswärts­tä­tig­keiten Spesen von rund 5.000 Euro jährlich. Ihm waren aber tatsächlich keine Mehrkosten entstanden. Er übernachtete in der Fahrer­kabine, der Lkw war mit Kühlschrank, Kaffee­ma­schine und Wasser­kocher ausgestattet. Der Fahrer versorgte sich mit mitgebrachten Broten und Getränken von zu Hause. Bei einem Arbeits­unfall wurde er auf unbestimmte Zeit arbeits­unfähig und hat Anspruch auf eine Verletz­tenrente. Bei der Berechnung des Jahres­ein­kommens berück­sichtigte die Berufs­ge­nos­sen­schaft die Spesen nicht. Dagegen klagte der Mann.

Unfall­ver­si­cherung muss Spesen berück­sichtigen

Mit Erfolg. Spesen müssten dann dem Einkommen zugerechnet werden, wenn keine tatsäch­lichen Mehrauf­wen­dungen entstanden seien, so die Richter des Bayerischen Landes­so­zi­al­ge­richts. Damit erhöhten sie das Einkommen und müssten bei der Verletz­tenrente berück­sichtigt werden. Dies sei hier der Fall. Dem Arbeitgeber sei bekannt gewesen, dass dem Fahrer kein Mehraufwand entstanden war.

Daher seien die Spesen als pauschale Mehrver­gütung zu betrachten. Die rund 5.000 Euro müssten daher bei dem Jahres­ein­kommen berück­sichtigt werden, wonach sich dementsprechend auch die Verletz­tenrente erhöhte (AZ: L 3 U 619/11).

Datum
Autor
red/dpa
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeits­unfall

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