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Sommer am Arbeitsplatz: Mit Flipflops ins Büro?

Kleidung am Arbeitsplatz muss auch bei sommerlichen Temperaturen angemessen sein. © Quelle: Johner Images/gettyimages.de

Lange waren sie nur Kleidungs­stücke, nun haben sie fast Symbol­status: Hotpants stehen für die Diskussion um die Frage, wie knapp sommerliche Kleidung sein darf. Während für Schüler die Kleider­ordnung teilweise festgelegt wurde, sind viele Angestellte unsicher. Was müssen sie mit Blick auf Kleidung am Arbeitsplatz im Sommer beachten?

Sicher ist: Gibt es im Unternehmen eine Kleider­ordnung, müssen sich die Mitarbeiter auch im Sommer daran halten. Manche Mitarbeiter haben es bei hohen Temperaturen aber etwas leichter. Wie Rechts­anwalt Jakob T. Lange, Mitglied in der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV), erklärt, sehen manche betriebliche Kleider­ord­nungen für Hitze besondere Vorschriften vor. „Angestellte mancher Banken dürfen zum Beispiel ab einer bestimmen Temperatur den oberen Hemdknopf offen lassen.“

Keine Kleider­ordnung: geltende Konven­tionen beachten

Doch was tun, wenn es keinen betrieb­lichen Dresscode gibt? Das bedeutet nicht automatisch, dass man im Sommer im Büro tragen darf was man will. Die üblichen Konven­tionen mit Blick auf die Kleidung gelten auch im Sommer. Wer viel Kunden­kontakt hat beziehungsweise in einem Unternehmen arbeitet, in dem auf ein seriöses Auftreten der Mitarbeiter Wert gelegt wird – wie eine Bank oder eine Wirtschafts­prü­fungs­ge­sell­schaft –, sollte sich also eher bedeckt kleiden. In einem Unternehmen, in dem die Mitarbeiter das ganze Jahr über leger gekleidet sind, darf es im Sommer auch mal eine kurze Hose sein.

Rechtsprechung zu passender oder unpassender sommer­licher Kleidung am Arbeitsplatz gibt es bislang wenig. Ernste Konsequenzen dürften nur in sehr seltenen Fällen drohen. Dennoch ist Vorsicht geboten. Schließlich hat der Arbeitgeber das Recht, auch angemessene Kleidung vorzuschreiben. So riskiert derjenige, der sich im Büro zu sommerlich kleidet, nicht nur einen schlechten Eindruck. Der Arbeitgeber kann von seinem Angestellten verlangen, dass er nachhause geht und sich umzieht, wenn die Kleidung nicht angemessen ist.

Kein Anspruch auf flüssige Erfrischung

All jene, die sich im Büro nicht sommerlich anziehen dürfen oder wollen, bleibt zumindest eine Möglichkeit zur Abkühlung: viel trinken. Auch wenn es mittlerweile Usus ist, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Wasser bereit­stellen – einen Anspruch auf Getränke am Arbeitsplatz haben Angestellte nicht. Im Zweifel gilt also: Hemd zuknöpfen und Wasser­flasche einpacken, wenn es ins Büro geht.

Datum
Aktualisiert am
23.02.2016
Autor
vhe
Bewertungen
2096
Themen
Abmahnung Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz

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