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Auszeit vom Job

Sabbatical: Antworten auf die wichtigsten Rechts­fragen

Auf dem Weg in den Dschungel © Quelle: Gipstein/gettyimages.de

Eine Auszeit vom Job um zu reisen, sich weiter­zu­bilden oder sozial zu engagieren – davon träumen viele Arbeit­nehmer. Auch immer mehr Unternehmen haben erkannt, dass sie davon profitieren können, wenn Mitarbeiter ein Sabbatjahr einschieben. Aus dem Sabbatical ergeben sich jedoch viele Rechts­fragen. Die Anwalt­auskunft hat mit einer Rechts­an­wältin gesprochen und erklärt Ihnen, was Sie wissen müssen.

Warum wünschen Sie sich eine Auszeit vom Job? Diese Frage hat das Portal statista Arbeit­nehmern gestellt, die ein Sabbatical planten. 57 Prozent gaben an, mehr Zeit für sich haben beziehungsweise reisen zu wollen. Der Wunsch nach einem Perspek­tiv­wechsel war für 54 Prozent der Grund für ein Sabbatjahr.

Ruhendes oder fortbe­stehendes Arbeits­ver­hältnis im Sabbatjahr?

Was genau ein Sabbatjahr ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist möglich, dass das Arbeits­ver­hältnis weiter besteht und ruhend gestellt wird oder aber formal unterbrochen wird und der Arbeit­nehmer eine Wieder­ein­stel­lungs­ga­rantie erhält. Davon hängt ab, welche Rechte und Pflichten sich für Arbeit­nehmer und Arbeitgeber während des Sabbat­jahres ergeben. Letztlich kommt es aber auch darauf an, was die beiden Parteien vereinbaren.

So können Mitarbeiter in manchen Firmen auf einem Langzeitkonto Wertguthaben ansparen. Das ist Geld, das bereits verdient ist, aber zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird, um damit Freistel­lungs­zeiten zu finanzieren. Bei sogenannten Lebens­ar­beits­zeit­konten gilt ein ähnliches Prinzip.Mitarbeiter können zum Beispiel eine Zeit lang auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, das dann während des Sabbat­jahres ausbezahlt wird, in dem sie freige­stellt sind.

Anders sieht es aus, wenn Mitarbeiter für das Sabbatical kündigen beziehungsweise mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungs­vertrag schließen, aber eine Wieder­ein­stel­lungs­zusage erhalten. Dann sind sie in dieser Zeit nicht angestellt, das Arbeits­ver­hältnis ist unterbrochen.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr?

Nein, das Recht auf ein Sabbatical gibt es nicht. „Ein Anspruch besteht nur, wenn das zum Beispiel im Arbeits­vertrag oder Kollek­tiv­ver­ein­ba­rungen so festge­schrieben ist“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Barbara Reinhard, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Habe ich das Recht auf ein Sabbatjahr, wenn meinem Kollegen eines bewilligt wurde?

Auch das verneint Rechts­an­wältin Dr. Reinhard für den Regelfall. „Fehlt es an einer einschlägigen Regelung, wird ein Sabbatjahr typischerweise individuell vereinbart.“ Eine solche Verein­barung könne man nicht einfach auf jemand anderen übertragen. Das sei vergleichbar mit einer Lohner­höhung – darauf hätten ja ebenfalls nicht alle Mitarbeiter Anspruch, nur weil einer sie bekommt. Es besteht lediglich ein Anspruch darauf, bei exakt gleichem Sachverhalt nicht willkürlich ungleich behandelt zu werden.

Kann ich während des Sabbat­jahres gekündigt werden?

Die kurze Antwort lautet: Theoretisch ja. Um eine längere Antwort geben zu können, muss man sich die drei häufigsten Gründe anschauen, aus denen Mitarbeiter gekündigt werden: Das sind die verhal­tens­be­dingte, die personen­be­dingte und die betriebs­be­dingte Kündigung.

„Eine verhal­tens­be­dingte Kündigung während des Sabbaticals ist unwahr­scheinlich, da der Mitarbeiter nicht da ist und somit auch nichts falsch machen kann“, erklärt Rechts­an­wältin Reinhard. Denkbar wäre aber, dass ein Vergehen aus früherer Zeit während der Abwesenheit aufgedeckt werde und daraus die Kündigung folge.

Wird jemand personen­bedingt gekündigt, liegt das meist an einer Erkrankung. Auch das ist theoretisch während des Sabbaticals möglich. Gleiches gilt für betriebs­be­dingte Kündigungen. Die Stelle muss zwar nicht eingespart werden, da der Mitarbeiter in dieser Zeit nichts kostet. Wird der ganze Betrieb oder die Abteilung aufgelöst und die Stelle fällt weg, ist aber eine Kündigung möglich.

Habe ich aus meinem Sabbatical einen Urlaubs­an­spruch?

„Das hängt davon ab, ob das Arbeits­ver­hältnis unterbrochen wird oder weiter besteht. Im ersten Fall besteht kein Urlaubs­an­spruch – der Arbeit­nehmer ist ja nicht angestellt“, sagt die Rechts­an­wältin aus Frankfurt.

Wird das Arbeits­ver­hältnis aber nur ruhend gestellt und erfolgt zum Beispiel ein Ausgleich über ein Langzeitkonto, besteht auch ein Urlaubs­an­spruch. Arbeit­nehmer und Arbeitgeber können hinsichtlich der überge­setz­lichen Urlaubs­an­sprüche – das sind jene Ansprüche, die über die gesetzlich vorgeschriebene Urlaubszeit hinausgehen – Verein­ba­rungen treffen. Der gesetzliche Urlaubs­an­spruch besteht auch in Freistel­lungs­phasen.

Habe ich während des Sabbaticals weiterhin Versiche­rungs­schutz?

Entscheidend ist auch hier, ob das Arbeits­ver­hältnis weiter besteht, ob die Freistellung über ein Zeitkonto abgedeckt wird und ob entsprechend auch längere Freistel­lungs­phasen das sozial­ver­si­che­rungs­rechtliche Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis nicht unterbrechen.

Wird das Arbeits­ver­hältnis nur für einen Monat unterbrochen, besteht die Versicherung in der Regel weiter. In manchen Konstel­la­tionen, zum Beispiel bei Saison­arbeit, sind auch Freistel­lungs­zeiträume von drei Monaten möglich. Bei längeren Unterbre­chungen entfällt der Versiche­rungs­schutz – schließlich wird ja auch kein Geld eingezahlt. Wer hingegen Wertguthaben angespart hat, genießt auch während des Sabbaticals Versiche­rungs­schutz.

Ist ein Unfall während des Sabbat­jahres ein Arbeits­unfall?

Unter bestimmten Voraus­set­zungen kann ein Unfall von der Versicherung gedeckt sein. Wer während des Sabbaticals beispielsweise einmal in den Betrieb kommt, um ein Mitarbei­ter­ge­spräch zu führen und dabei stürzt, steht unter Versiche­rungs­schutz – wenn das Arbeits­ver­hältnis weiter besteht. Wer sich aber zum Beispiel auf Reisen verletzt, kann keinen Arbeits­unfall geltend machen.

Rechts­fragen zum Sabbatical? Anwälte helfen weiter

Sie sind Arbeit­nehmer und streiten sich wegen eines Sabbat­jahres mit Ihrem Chef? Oder sind Sie Arbeitgeber und unsicher, was im Zusammenhang mit einem Sabbatical rechtents ist? Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie und unterstützen Sie dabei, rechts­sichere Lösungen zu finden. Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
03.11.2017
Autor
vhe
Bewertungen
6549
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Geld Versicherung

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