Warum wünschen Sie sich eine Auszeit vom Job? Diese Frage hat das Portal statista Arbeitnehmern gestellt, die ein Sabbatical planten. 57 Prozent gaben an, mehr Zeit für sich haben beziehungsweise reisen zu wollen. Der Wunsch nach einem Perspektivwechsel war für 54 Prozent der Grund für ein Sabbatjahr.
Ruhendes oder fortbestehendes Arbeitsverhältnis im Sabbatjahr?
Was genau ein Sabbatjahr ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist möglich, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht und ruhend gestellt wird oder aber formal unterbrochen wird und der Arbeitnehmer eine Wiedereinstellungsgarantie erhält. Davon hängt ab, welche Rechte und Pflichten sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Sabbatjahres ergeben. Letztlich kommt es aber auch darauf an, was die beiden Parteien vereinbaren.
So können Mitarbeiter in manchen Firmen auf einem Langzeitkonto Wertguthaben ansparen. Das ist Geld, das bereits verdient ist, aber zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird, um damit Freistellungszeiten zu finanzieren. Bei sogenannten Lebensarbeitszeitkonten gilt ein ähnliches Prinzip.Mitarbeiter können zum Beispiel eine Zeit lang auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, das dann während des Sabbatjahres ausbezahlt wird, in dem sie freigestellt sind.
Anders sieht es aus, wenn Mitarbeiter für das Sabbatical kündigen beziehungsweise mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, aber eine Wiedereinstellungszusage erhalten. Dann sind sie in dieser Zeit nicht angestellt, das Arbeitsverhältnis ist unterbrochen.
Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr?
Nein, das Recht auf ein Sabbatical gibt es nicht. „Ein Anspruch besteht nur, wenn das zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder Kollektivvereinbarungen so festgeschrieben ist“, sagt Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Habe ich das Recht auf ein Sabbatjahr, wenn meinem Kollegen eines bewilligt wurde?
Auch das verneint Rechtsanwältin Dr. Reinhard für den Regelfall. „Fehlt es an einer einschlägigen Regelung, wird ein Sabbatjahr typischerweise individuell vereinbart.“ Eine solche Vereinbarung könne man nicht einfach auf jemand anderen übertragen. Das sei vergleichbar mit einer Lohnerhöhung – darauf hätten ja ebenfalls nicht alle Mitarbeiter Anspruch, nur weil einer sie bekommt. Es besteht lediglich ein Anspruch darauf, bei exakt gleichem Sachverhalt nicht willkürlich ungleich behandelt zu werden.
Kann ich während des Sabbatjahres gekündigt werden?
Die kurze Antwort lautet: Theoretisch ja. Um eine längere Antwort geben zu können, muss man sich die drei häufigsten Gründe anschauen, aus denen Mitarbeiter gekündigt werden: Das sind die verhaltensbedingte, die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung.
„Eine verhaltensbedingte Kündigung während des Sabbaticals ist unwahrscheinlich, da der Mitarbeiter nicht da ist und somit auch nichts falsch machen kann“, erklärt Rechtsanwältin Reinhard. Denkbar wäre aber, dass ein Vergehen aus früherer Zeit während der Abwesenheit aufgedeckt werde und daraus die Kündigung folge.
Wird jemand personenbedingt gekündigt, liegt das meist an einer Erkrankung. Auch das ist theoretisch während des Sabbaticals möglich. Gleiches gilt für betriebsbedingte Kündigungen. Die Stelle muss zwar nicht eingespart werden, da der Mitarbeiter in dieser Zeit nichts kostet. Wird der ganze Betrieb oder die Abteilung aufgelöst und die Stelle fällt weg, ist aber eine Kündigung möglich.
Habe ich aus meinem Sabbatical einen Urlaubsanspruch?
„Das hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis unterbrochen wird oder weiter besteht. Im ersten Fall besteht kein Urlaubsanspruch – der Arbeitnehmer ist ja nicht angestellt“, sagt die Rechtsanwältin aus Frankfurt.
Wird das Arbeitsverhältnis aber nur ruhend gestellt und erfolgt zum Beispiel ein Ausgleich über ein Langzeitkonto, besteht auch ein Urlaubsanspruch. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können hinsichtlich der übergesetzlichen Urlaubsansprüche – das sind jene Ansprüche, die über die gesetzlich vorgeschriebene Urlaubszeit hinausgehen – Vereinbarungen treffen. Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch in Freistellungsphasen.
Habe ich während des Sabbaticals weiterhin Versicherungsschutz?
Entscheidend ist auch hier, ob das Arbeitsverhältnis weiter besteht, ob die Freistellung über ein Zeitkonto abgedeckt wird und ob entsprechend auch längere Freistellungsphasen das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrechen.
Wird das Arbeitsverhältnis nur für einen Monat unterbrochen, besteht die Versicherung in der Regel weiter. In manchen Konstellationen, zum Beispiel bei Saisonarbeit, sind auch Freistellungszeiträume von drei Monaten möglich. Bei längeren Unterbrechungen entfällt der Versicherungsschutz – schließlich wird ja auch kein Geld eingezahlt. Wer hingegen Wertguthaben angespart hat, genießt auch während des Sabbaticals Versicherungsschutz.
Ist ein Unfall während des Sabbatjahres ein Arbeitsunfall?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unfall von der Versicherung gedeckt sein. Wer während des Sabbaticals beispielsweise einmal in den Betrieb kommt, um ein Mitarbeitergespräch zu führen und dabei stürzt, steht unter Versicherungsschutz – wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Wer sich aber zum Beispiel auf Reisen verletzt, kann keinen Arbeitsunfall geltend machen.
Rechtsfragen zum Sabbatical? Anwälte helfen weiter
Sie sind Arbeitnehmer und streiten sich wegen eines Sabbatjahres mit Ihrem Chef? Oder sind Sie Arbeitgeber und unsicher, was im Zusammenhang mit einem Sabbatical rechtents ist? Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie und unterstützen Sie dabei, rechtssichere Lösungen zu finden. Ansprechpartner in ganz Deutschland finden Sie in unserer Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 03.11.2017
- Autor
- vhe