Ohne Fleiß kein Preis – aber Erholung muss auch sein. So sieht es das Bundesurlaubsgesetz und ist deshalb streng, wenn es um den Urlaub von Arbeitnehmern geht. Damit sie sich schonen und zu ihren wohlverdienten Pausen kommen, sollen sie dem Gesetz nach ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr bis zum 31. Dezember nehmen. „Wenn kein gesetzlicher oder tariflicher Übertragungsgrund vorliegt oder eine Übertragung individuell vereinbart wird, verfällt der Urlaub zum Jahresende“, sagt die Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Urlaub übertragen – wann möglich?
Der Gesetzgeber erlaubt, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub ins folgende Jahr verschieben. Diese sogenannte „Übertragung“ ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt. „Solche Ausnahmen liegen bei persönlichen oder betrieblichen Gründen vor, die verhindern, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen kann“, erklärt Oberthür.
Persönliche Gründe können dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer krank wird und er seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr daher nicht nehmen kann. Dann darf er seine freien Tage ins neue Jahr übertragen und sie bis zum 31. März nehmen. Ist der Arbeitnehmer bis zu diesem Stichtag immer noch krank, würde sein Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz verfallen. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof 2009 diese Regelung mit einem sehr arbeitnehmerfreundlichen Urteil ausgehebelt. Denn die Richter entschieden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch dann ihre freien Tage nicht verlieren, wenn sie längere Zeit krank waren und sie bis zum Stichtag des folgenden Jahres nicht nehmen konnten. Der Urlaub verfällt dann erst zum 31. März des Folgejahres (Az.: C 350/06 und C 520/06).
Nicht nur wegen Krankheit können Urlaubsansprüche auf das folgende Jahr verschoben werden, sondern zum Beispiel auch aus betrieblichen Gründen. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer ein wichtiges Projekt zu einem festen Termin beenden muss. Dann darf oder muss sogar ein für das Projekt verantwortlicher Arbeitnehmer seinen Urlaub erst im folgenden Jahr nehmen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 19.03.2018
- Autor
- ime