Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Verspä­tungen

Rechte von Geschäfts­rei­senden bei Streik

Arbeitnehmer sollten genau in die Regelungen ihres Arbeitsvertrags schauen, sollten sich Geschäftsreisen aufgrund von Streiks verschieben. © Quelle: Spata / dpa

Der Streik bei der Lufthansa-Tocher Germanwings hat auch viele Geschäfts­reisende getroffen. Sie waren länger unterwegs als geplant, ihnen entstanden womöglich Extrakosten. Da stellt sich die grundsätzliche Frage: Was können vom Streik betroffene Arbeitnehme von ihren Vorgesetzten verlangen?

Wegen des Streiks bei Germanwings konnten auch viele Geschäfts­reisende ihre Flüge nicht antreten. Die Folge: Sie verspäteten sich, mussten auf andere Flüge oder die Bahn ausweichen oder verpassten schlimms­tenfalls wichtige Termine. Arbeit­nehmer sollten ihre Rechte kennen.

Zählt die komplette Reise als Arbeitszeit, wenn Arbeit­nehmer wegen des Streiks länger unterwegs sind?

Das kommt auf den Einzelfall an, erklärt Prof. Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss Arbeitsecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Zählt die Reisezeit als vergütungs­pflichtige Arbeitszeit, haben Arbeit­nehmer einen Anspruch auf Bezahlung. Ob das der Fall ist, müssen sie in ihrem Arbeits­vertrag nachschauen. Auch in einer Betriebs­ver­ein­barung oder im Tarifvertrag kann es entspre­chende Regelungen geben.

In den meisten Fällen zählt die Reisezeit jedoch nicht zur Arbeitszeit. Wer während des Streiks zum Beispiel zu einer Schulung unterwegs und nun sehr lange auf Reisen ist, geht in der Regel leer aus. Etwas anderes kann aber etwa für Außendienst­mit­ar­beiter gelten. Bei ihnen gehört das Reisen grundsätzlich zur Arbeitszeit und wird bezahlt.

Muss der Arbeitgeber Extrakosten etwa für Taxis übernehmen, die Arbeit­nehmern wegen des Streiks entstehen?

Arbeit­nehmer bekommen solche Kosten in der Regel vom Arbeitgeber erstattet. Das gilt jedenfalls dann, wenn es erforderlich war, ein Taxi zu nehmen und die Höhe der Summe angemessen ist. Prof. Gaul rät, im Zweifelsfall beim Arbeitgeber kurz nachzu­fragen.

Können Selbst­ständige Germanwings zur Kasse bitten, wenn wegen des Streiks ein wichtiger Termin platzt und ihnen Geld entgeht?

Nein, sagt der Arbeits­rechtler. Germanwings muss solche Kosten nur erstatten, wenn das Unternehmen den Flugausfall fahrlässig oder schuldhaft verursacht hat", so Gaul. Das sei nicht der Fall.

Datum
Aktualisiert am
07.11.2014
Autor
dpa/tmn
Bewertungen
132
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Flug Reisen Streik

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite