Rodeln, Skispringen, Biathlon: Die Deutsche Mannschaft sammelt fleißig Medaillen bei den Winterspielen in Sotschi. Blöd nur, dass die meisten Entscheidungen unter der Woche fallen – und das mitten am Tag. Nun gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Ereignisse in Russland auch vom Computer aus zu verfolgen. Doch sollten Arbeitnehme dies nicht ohne vorige Absprache tun.
Die Olympischen Spiele am Arbeitsplatz zu streamen darf nur dann gemacht werden, wenn es der Chef es ausdrücklich erlaubt. Darauf weist Rechtsanwalt Michael Eckert aus dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Den Sportlern via Internet, Radio oder Fernsehen zuzusehen, sei reines Privatvergnügen. Daher muss der Angestellte ein Nein akzeptieren. „Fernsehen und Internet lenken von der Arbeit ab, ebenso die beliebten Liveticker. Das muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
In diesem Fall gilt nicht das Gewohnheitsrecht. „Dem Arbeitgeber steht es zum Beispiel frei, bei der Fußball-WM eine Ausnahme zu machen und zur Olympiade nicht", sagt Eckert. Pausen so zu legen, dass sie etwa mit der Entscheidung im Eishockey zusammenfallen oder Fehlzeiten durch Nacharbeit am Abend auszugleichen, sei immer nur in Absprache mit den Vorgesetzten möglich. Gleiches gilt, wenn Kollegen zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen, damit der Olympia-Fan die Spiele sehen kann. „Mein Tipp: Reden Sie vorher miteinander, dann gibt es hinterher keine Probleme", sagt Eckert.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- dpa/tmn