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Genehmigung vom Chef

Olympia bei der Arbeit: Streamen nur mit Erlaubnis

Im Büro sollte Olympia nur dann gestreamt werden, wenn der Chef das ausdrücklich genehmigt hat. © Quelle: DAV

Olympische Winter­spiele, Medail­len­sammeln, großer Sport und Emotionen - doch fallen die meisten Entschei­dungen in Sotschi während des Arbeitstags. Die Übertra­gungen können gestreamt werden, das jedeoch ist am Arbeitsplatz nur bei ausdrück­licher Erlaubnis des Chefs möglich.

Rodeln, Skispringen, Biathlon: Die Deutsche Mannschaft sammelt fleißig Medaillen bei den Winter­spielen in Sotschi. Blöd nur, dass die meisten Entschei­dungen unter der Woche fallen und das mitten am Tag. Nun gibt es eine Vielzahl an Möglich­keiten, die Ereignisse in Russland auch vom Computer aus zu verfolgen. Doch sollten Arbeitnehme dies nicht ohne vorige Absprache tun.

Die Olympischen Spiele am Arbeitsplatz zu streamen darf nur dann gemacht werden, wenn es der Chef es ausdrücklich erlaubt. Darauf weist Rechts­anwalt Michael Eckert aus dem Vorstand des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) hin. Den Sportlern via Internet, Radio oder Fernsehen zuzusehen, sei reines Privat­ver­gnügen. Daher muss der Angestellte ein Nein akzeptieren. Fernsehen und Internet lenken von der Arbeit ab, ebenso die beliebten Liveticker. Das muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

In diesem Fall gilt nicht das Gewohn­heitsrecht. Dem Arbeitgeber steht es zum Beispiel frei, bei der Fußball-WM eine Ausnahme zu machen und zur Olympiade nicht", sagt Eckert. Pausen so zu legen, dass sie etwa mit der Entscheidung im Eishockey zusammen­fallen oder Fehlzeiten durch Nacharbeit am Abend auszugleichen, sei immer nur in Absprache mit den Vorgesetzten möglich. Gleiches gilt, wenn Kollegen zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen, damit der Olympia-Fan die Spiele sehen kann. Mein Tipp: Reden Sie vorher miteinander, dann gibt es hinterher keine Probleme", sagt Eckert.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/tmn
Bewertungen
73
Themen
Arbeitsplatz Internet

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