Damit wies das Gericht die Klage eines ehemaligen Außendienstmitarbeiters eines Möbelunternehmens zurück. Der hatte nach eigenen Angaben 1991 von seiner Firma einen Neuwagen als Dienstfahrzeug erhalten, dessen Ausdünstungen bei ihm Atembeschwerden und Erinnerungslücken ausgelöst haben sollen. Der Kläger beantragte bei seiner Berufsgenossenschaft, die vielfache Chemikalienunverträglichkeit («Multiple Chemical Sensitivity»/MCS) als Berufskrankheit anzuerkennen, was diese aber nicht tat.
Auch das Sozialgericht befand nun, MCS könne keiner bekannten Berufskrankheit zugeordnet werden. Zudem gebe es keine gesicherten Erkenntnisse, dass es tatsächlich die Ausdünstungen waren, die die gesundheitlichen Störungen des Klägers verursachten. Bei MCS leiden Betroffene nach Gerichtsangaben unter einer starken Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Chemikalien wie Duftstoffen, Lösungsmitteln oder Abgasen. Der medizinische Status wird laut Gericht in der Wissenschaft noch kontrovers diskutiert.
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.01.2016
- Autor
- dpa/red