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Lohnun­ter­grenze

Mindestlohn: Was Arbeit­nehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Geldscheine und Würfel mit Aufschrift Mindestlohn
Was ändert sich beim Mindestlohn? © Canva

Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindest­lohn­gesetz. Die gesetzliche Lohnun­ter­grenze liegt derzeit bei 9,19 Euro. In der Praxis wirft das Gesetz viele Fragen auf, die die Gerichte immer wieder beschäftigen. Anwalt­auskunft.de gibt einen Überblick der Gesetzeslage und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Mindestlohn.

Millionen Angestellte erhofften sich von der Einführung des Mindestlohns netto mehr Geld auf dem Konto. Für manche hat sich das erfüllt. Bei anderen werden zusätzliche Leistungen nun mit dem Lohn verrechnet. Was rechtlich gilt und was die Gerichte dazu sagen.

Gilt der Mindestlohn auch für Bereit­schafts­dienste?

Ja, auch für Bereit­schafts­dienste müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen. Das geht aus einem Urteil des Bundes­ar­beits­ge­richts (BAG) vom 29. Juni 2016 hervor (AZ: 5 AZR 716/15). Wie das Gericht erklärte, mache das Mindest­lohn­gesetz keinen Unterschied zwischen regulärer Arbeitszeit und Bereit­schafts­diensten. Geklagt hatte ein Sanitäter als Nordrhein-Westfalen.

Werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet?

Wie die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt, hat das BAG außerdem entschieden: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden dann auf den Mindestlohn angerechnet, wenn der Arbeitgeber es als monatliche Zahlung zu jeweils einem Zwölftel zahlt (Urteil vom 25. Mai 2016, AZ: 5 AZ R 135/16). In dem Fall wandelte der Arbeitgeber das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld in monatliche Zahlungen gemäß einer Betriebs­ver­ein­barung um. Die Zahlungen waren dann dem Mindestlohn anzurechnen.

Gilt der Mindestlohn für Minijobber?

Ja, auch Minijobber bekommen den Mindestlohn. Derzeit erhalten Minijobber 520 Euro im Monat.

Mehr dürfen Minijobber nicht mehr arbeiten. Andernfalls kommen sie über die Grenze von 520 Euro und rutschen in die Sozial­ver­si­che­rungs­pflicht. Das sind 43 Stunden pro Monat. Ab einem Verdienst von 520,01 Euro müssten sie dann die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Renten­ver­si­che­rungs­beiträge abführen. Wenn der Mindestlohn steigt, wird auch die Verdienst­grenze angehoben.

Mindestlohn steigt 2024

Ab dem 1. Januar 2024 soll der derzeitige Mindestlohn auf 12,41€ steigen, zwölf Monate später auf 12,82€. Eine unabhängige Mindest­lohn­kom­mission berät alle zwei Jahre und unterbreitet dann Vorschläge zur Anpassung der Löhne.

Gilt der Mindestlohn bei Nacht- und Feiertags­zu­schlägen?

Bei der Berechnung von Nacht- und Feiertags­zu­schlägen gilt der Mindestlohn als untere Grenze. Das hat das BAG am 20. September 2017 entschieden (AZ: 10 AZR 171/16).

Eine Schicht­ar­beiterin hatte gegen ihren Arbeitgeber, eine Kunststoff­tech­nikfirma, geklagt. Er zahlte seinen Produk­ti­ons­ar­beitern in der Regel einen Grundlohn von sieben Euro pro Stunde. Die Bezahlung wird durch Zuschläge am Monatsende auf Mindest­lohn­niveau aufgestockt.

Tariflich stand der Klägerin ein Nachtzu­schlag von 25 Prozent zu. Ihr Arbeitgeber nutzte den niedrigen Grundlohn als Berech­nungs­grundlage. Das akzeptierte die Frau nicht. Das BAG gab ihr Recht. Die Richter stellten klar, dass für Nachtzu­schläge, die nach dem tatsäch­lichen Stunden­ver­dienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Linie gilt. Auch für die Vergütung von Feiertagen sei der Mindestlohn fällig.

In einem anderen Fall hat das Landes­ar­beits­gericht Hamm am 8. September 2016 entschieden, dass der Zuschlag zur Nachtarbeit dann nicht zum Mindestlohn zählt, wenn der Nachtar­beits­zu­schlag pauschal monatlich gezahlt wird (AZ: 11 Sa 78/16). Voraus­setzung ist, dass es bei der Zahlung nicht auf die tatsächlich erbrachte Nachtarbeit, Sonntags­arbeit oder Feiertags­arbeit ankommt.

In dem Fall wollte der Arbeitgeber generell die Zuschläge reduzieren. Mit der Arbeit­nehmerin vereinbarte der Arbeitgeber im Juli 2014, ihr eine Zulage als Ausgleichs­betrag zu zahlen, damit die Arbeit­nehmerin auf ein ordent­liches Einkommen komme. Die Mitarbeiterin erhielt monatlich 119,34 Euro zusätzlich. Die Höhe hing nicht davon ab, ob die Frau mehr oder weniger Nachtarbeit, Sonntags­arbeit oder Feiertags­arbeit erbrachte. Für das Gericht war diese Zulage dem Einkommen zuzurechnen und für die Berechnung des Mindestlohns relevant.

Das BAG hat diese Entscheidung bestätigt und die Revision der Arbeit­nehmerin abgewiesen (Urteil vom 6.12.2017, 5 AZR 699/16).

Wird ein Leistungsbonus auf den Mindestlohn angerechnet?

In die Berechnung des Mindestlohns fließen alle Lohnbe­standteile ein, die einen unmittelbaren Bezug zur Arbeits­leistung haben. Dazu zählt auch ein Leistungsbonus, wie das Arbeits­gericht Düsseldorf am 20. April 2015 entschieden hat (AZ: 5 Ca 1675/15). Darüber informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im DAV.

In dem Fall enthielt eine Arbeit­nehmerin eine Grundver­gütung von 8,10 Euro pro Stunde. Daneben zahlte der Arbeitgeber einen freiwilligen Leistungsbonus von maximal einem Euro. Als der Mindestlohn eingeführt wurde, betrug die Grundver­gütung weiterhin 8,10 Euro brutto pro Stunde. Von dem Bonus zahlte der Arbeitgeber allerdings 0,40 Euro pro Stunde fix. Die Frau war der Meinung, der Leistungsbonus sei zusätzlich zu der Grundver­gütung von 8,50 Euro – dem damaligen gesetz­lichen Mindestlohn – zu zahlen.

Das Gericht wies die Klage ab. Es komme beim Mindestlohn allein auf das Verhältnis zwischen dem an den Arbeit­nehmer gezahlten Lohn und dessen geleisteter Arbeitszeit an. Daher müssten alle Zahlungen einbezogen werden, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeits­leistung gezahlt würden. Das gelte auch für einen Leistungsbonus.

Probleme oder Fragen zum Mindestlohn? Anwälte für Arbeitsrecht helfen

Sie sind Arbeitgeber und nicht sicher, wie Sie die Löhne Ihrer Mitarbeiter berechnen müssen und was sie anrechnen dürfen? Oder sind Sie Arbeit­nehmer und glauben, dass Ihr Chef Ihnen nicht den angemessenen Lohn beziehungsweise den Mindestlohn zahlt? Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte beraten Arbeit­nehmer und Arbeitgeber in allen Belangen des Mindestlohns und vertreten sie bei Bedarf vor Gericht. Ansprech­partner aus ganz Deutschland finden Sie in unserer Anwaltssuche.

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Datum
Aktualisiert am
10.11.2023
Autor
red/dpa/DAV
Bewertungen
2811
Themen
Arbeit­nehmer Gehalt Lohn

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