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Falscher Lebenslauf

Lügen im Lebenslauf: Welche Konsequenzen drohen einem „Hochstapler“?

Für Bewerber ist der Lebenslauf äußerst wichtig - und selten ehrlich. © Quelle: PhotoAlto/Cirou/gettyimages.de

Abitur, Jurastudium, Berufs­er­fahrung als Juristin: Die SPD-Abgeordnete Petra Hinz hat den perfekten Lebenslauf für eine Politikerin – leider nur auf dem Papier. Sie hat zugegeben, in ihrem Lebenslauf gelogen zu haben, und weder über Abitur, noch über einen Univer­si­täts­ab­schluss zu verfügen. Welche Konsequenzen drohen einem sogenannten Hochstapler beziehungsweise bei groben Lügen im Lebenslauf?

Wenn es um den eigenen Lebenslauf in einer Bewerbung geht, gehört bei vielen ein bisschen Schönfärberei dazu: Schließlich will man sich selbst in ein möglichst positives Licht rücken. Besonders Sprach­kenntnisse werden im Lebenslauf gerne nach oben einmal „aufgerundet“. Wer sich jedoch mit Schönfärberei nicht begnügt, sondern im Lebenslauf schwer­wiegende Falsch­angeben macht, riskiert ernste Konsequenzen.

Falsche Angaben im Lebenslauf: Bedeutung für Arbeits­ver­hältnis entscheidend

Mit welchen Folgen Hochstapler rechnen müssen, und ob eine fristlose Kündigung droht, kommt auf den Einzelfall an. „Entscheiden ist vor allem, was die Qualifi­kation, über die im Lebenslauf gelogen wird, für das bestehende Arbeits­ver­hältnis bedeutet“, erklärt Prof. Dr. Stefan Lunk, Rechts­anwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). So sei es ein Unterschied, ob ein Arbeit­nehmer über die grundlegende, notwendige Ausbildung für seinen Beruf gelogen habe, oder nur bei einer Zusatz­qua­li­fi­kation ohne große Relevanz.

Ein Beispiel: Wer als Arzt arbeitet, muss bei einem erfunden und in Wahrheit gar nicht absolvierten Medizin­studium erstere Konsequenzen fürchten als mit einem erfundenen Fremdspra­chen­zer­tifikat. Voraus­gesetzt, dieses Zertifikat war nicht entscheidend für seine Einstellung.

Komplett falscher Lebenslauf oder nur kleine Aufbes­se­rungen?

Wichtig ist außerdem, wie schwer­wiegende die Lüge des Hochstaplers ist – wenn der betreffende Arbeit­nehmer überhaupt als solcher bezeichnet werden kann. „Es macht durchaus einen Unterschied, ob man gar nicht über die betreffende Qualifi­kation verfügt, oder ob man nur bei der Abschlussnote und der Ausbil­dungs­stätte gelogen hat“, sagt der Rechts­anwalt aus Hamburg. Aber auch hier komme es wieder auf den Einzelfall und Bedeutung zum Beispiel der Ausbil­dungs­stätte an.

Bei Lügen im Lebenslauf droht Kündigung

Mit welchen Folgen ein Hochstapler rechnen muss, hängt auch davon ab, welche Vorteile der Arbeit­nehmer durch seine Lüge im Lebenslauf hatte. Bezog er ein höheres Gehalt wegen eines angeblichen akademischen Titels? Hatte er Zugriff auf sensible Informa­tionen? Auch die Folgen sind natürlich wichtig. Ein falscher Arzt, der Menschen womöglich schwer verletzt hat, dürfte anders zur Rechen­schaft gezogen werden als ein Mitarbeiter in der Verwaltung, der keine wichtigen Entschei­dungen treffen dürfte.

Eine Rolle durfte es auch spielen, ob der Hochstapler enttarnt wurde, oder ob er sich selbst enttarnt hat. All das sind Fragen, über die im Falle eines Hochstaplers beziehungsweise eines Mitarbeiters mit falschem Lebenslaufe der Arbeitgeber oder ein Gericht entscheiden muss. Kommt es zu arbeits­recht­lichen Konsequenzen, kann in schweren Fällen eine fristlose oder ordentliche Kündigung oder eine Anfechtung des Arbeits­vertrags wegen der Täuschung drohen. In weniger schweren kommt der Arbeit­nehmer vielleicht mit einer Abmahnung davon. Denkbar ist auch, dass der Hochstapler Honorare oder Gehälter zurück­zahlen oder sogar Schadens­ersatz leisten muss.

Hochstapler: Auch Haftstrafen möglich

Das ist nicht alles: „Hat der Arbeit­nehmer Zeugnisse oder Zertifikate gefälscht, hat er sich im Zweifel der Urkunden­fäl­schung schuldig gemacht“, sagt der Arbeits­rechts­experte. In diesem Fall drohten auch strafrechtliche Konsequenzen, im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.

Wo liegt nun die Grenze zwischen einem legal aufgehübschten Lebenslauf und einer Lüge, die ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann? „Auch dabei kommt es wieder auf den Einzelfall an“, sagt Rechts­anwalt Lunk. Wer falsche Abschlüsse angebe oder sogar Dokumente fälsche, die für die jeweilige Arbeits­stelle entscheidend sind, habe die Grenze der Legalität bereits deutlich überschritten.

Datum
Aktualisiert am
16.03.2017
Autor
vhe
Bewertungen
3713 1
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Arbeits­zeugnis

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