Wenn es um den eigenen Lebenslauf in einer Bewerbung geht, gehört bei vielen ein bisschen Schönfärberei dazu: Schließlich will man sich selbst in ein möglichst positives Licht rücken. Besonders Sprachkenntnisse werden im Lebenslauf gerne nach oben einmal „aufgerundet“. Wer sich jedoch mit Schönfärberei nicht begnügt, sondern im Lebenslauf schwerwiegende Falschangeben macht, riskiert ernste Konsequenzen.
Falsche Angaben im Lebenslauf: Bedeutung für Arbeitsverhältnis entscheidend
Mit welchen Folgen Hochstapler rechnen müssen, und ob eine fristlose Kündigung droht, kommt auf den Einzelfall an. „Entscheiden ist vor allem, was die Qualifikation, über die im Lebenslauf gelogen wird, für das bestehende Arbeitsverhältnis bedeutet“, erklärt Prof. Dr. Stefan Lunk, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So sei es ein Unterschied, ob ein Arbeitnehmer über die grundlegende, notwendige Ausbildung für seinen Beruf gelogen habe, oder nur bei einer Zusatzqualifikation ohne große Relevanz.
Ein Beispiel: Wer als Arzt arbeitet, muss bei einem erfunden und in Wahrheit gar nicht absolvierten Medizinstudium erstere Konsequenzen fürchten als mit einem erfundenen Fremdsprachenzertifikat. Vorausgesetzt, dieses Zertifikat war nicht entscheidend für seine Einstellung.
Komplett falscher Lebenslauf oder nur kleine Aufbesserungen?
Wichtig ist außerdem, wie schwerwiegende die Lüge des Hochstaplers ist – wenn der betreffende Arbeitnehmer überhaupt als solcher bezeichnet werden kann. „Es macht durchaus einen Unterschied, ob man gar nicht über die betreffende Qualifikation verfügt, oder ob man nur bei der Abschlussnote und der Ausbildungsstätte gelogen hat“, sagt der Rechtsanwalt aus Hamburg. Aber auch hier komme es wieder auf den Einzelfall und Bedeutung zum Beispiel der Ausbildungsstätte an.
Bei Lügen im Lebenslauf droht Kündigung
Mit welchen Folgen ein Hochstapler rechnen muss, hängt auch davon ab, welche Vorteile der Arbeitnehmer durch seine Lüge im Lebenslauf hatte. Bezog er ein höheres Gehalt wegen eines angeblichen akademischen Titels? Hatte er Zugriff auf sensible Informationen? Auch die Folgen sind natürlich wichtig. Ein falscher Arzt, der Menschen womöglich schwer verletzt hat, dürfte anders zur Rechenschaft gezogen werden als ein Mitarbeiter in der Verwaltung, der keine wichtigen Entscheidungen treffen dürfte.
Eine Rolle durfte es auch spielen, ob der Hochstapler enttarnt wurde, oder ob er sich selbst enttarnt hat. All das sind Fragen, über die im Falle eines Hochstaplers beziehungsweise eines Mitarbeiters mit falschem Lebenslaufe der Arbeitgeber oder ein Gericht entscheiden muss. Kommt es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, kann in schweren Fällen eine fristlose oder ordentliche Kündigung oder eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen der Täuschung drohen. In weniger schweren kommt der Arbeitnehmer vielleicht mit einer Abmahnung davon. Denkbar ist auch, dass der Hochstapler Honorare oder Gehälter zurückzahlen oder sogar Schadensersatz leisten muss.
Hochstapler: Auch Haftstrafen möglich
Das ist nicht alles: „Hat der Arbeitnehmer Zeugnisse oder Zertifikate gefälscht, hat er sich im Zweifel der Urkundenfälschung schuldig gemacht“, sagt der Arbeitsrechtsexperte. In diesem Fall drohten auch strafrechtliche Konsequenzen, im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.
Wo liegt nun die Grenze zwischen einem legal aufgehübschten Lebenslauf und einer Lüge, die ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann? „Auch dabei kommt es wieder auf den Einzelfall an“, sagt Rechtsanwalt Lunk. Wer falsche Abschlüsse angebe oder sogar Dokumente fälsche, die für die jeweilige Arbeitsstelle entscheidend sind, habe die Grenze der Legalität bereits deutlich überschritten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.03.2017
- Autor
- vhe