„Denn ich bin nichts, wenn ich nicht lästern darf.“ Diese Worte des intriganten Jago aus Shakespeares „Othello“ könnte auch so mancher Mitarbeiter eines Unternehmens von heute äußern. Zumindest gehört das Lästern über andere für viele Beschäftigte im Betrieb einfach dazu.
Doch auch wenn viele Arbeitnehmer das Klatschen als selbstverständlich betrachten – fraglich ist, ob es auch klug ist. Denn das abfällige Sprechen über andere kann unliebsame Folgen mit sich bringen. Das gilt vor allem dann, wenn man schlecht über den eigenen Chef redet.
Welche Folgen kann das Lästern über den Arbeitgeber haben?
Wer über den Arbeitgeber lästert, begeht diesem gegenüber eine Pflichtverletzung. Je schwerwiegender diese ist, desto eher muss ein lästernder Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wer seinen Chef an einem öffentlichen Ort, etwa in der Betriebskantine und vor vielen Kollegen verspottet, verletzt seine Pflichten gegenüber dem Chef in schwerwiegender Weise. Erfährt der Arbeitgeber davon, kann dieser zu harten Sanktionen greifen und den Beschäftigten abmahnen oder sogar kündigen.
Das kann auch dann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer nicht nur lästert, sondern den Chef beschimpft. „Wenn ein Beschäftigter in seinen Äußerungen die Grenzen zu Straftatbeständen wie Beleidigung oder Schmähkritik überschreitet, kann dies ernste Folgen haben“, erklärt die Kölner Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Unter die Beleidigungen, die zu einer Kündigung führen können, fallen beispielsweise grobe Kraftausdrücke.
Lästern über den Chef: Im vertraulichen Gespräch kann dies erlaubt sein
Demgegenüber sieht die Rechtslage anders aus, wenn ein Beschäftigter etwa im ganz kleinen Kollegenkreis über den Arbeitgeber tratscht. „Kommt dem Chef diese Art von Lästern zu Ohren, muss der Lästernde in der Regel nicht mit Konsequenzen rechnen“, sagt die Arbeitsrechtsexpertin Oberthür. „Denn der Beschäftigte hat sich in dieser Situation auf eine sogenannte Vertraulichkeitserwartung gestützt.“
Der Arbeitnehmer hat sich also darauf verlassen, dass das Gespräch vertraulich bleibt. Bricht einer der Gesprächspartner diese Vertraulichkeit aber und gibt den Inhalt des Gesprächs an den Chef weiter, kann das dem lästernden Arbeitnehmer nicht angelastet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2000 klargestellt (AZ: 2 AZR 927/98).
2009 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer lästernden Beschäftigten betont, die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre sei als Betätigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts besonders geschützt (AZ: 1 Sa 230/09).
Arbeitnehmer: Was folgt dem Lästern in sozialen Medien?
Von vertraulicher Kommunikation kann aber nicht immer die Rede sein, zumindest dann nicht, wenn man seinen Frust auf den Chef beispielsweise auf Facebook postet oder über andere soziale Netzwerke verbreitet.
„Heute verbreiten sich Informationen und damit auch Lästereien viel schneller und haben ein größeres Gewicht, weil sie mehr Leute erreichen“, sagt Rechtsanwältin Oberthür. „Der Schaden ist also sehr viel größer als wenn jemand in der Kantine lästert.“ Daher können solchen Lästereien auch eher eine Abmahnung oder eine Kündigung folgen.
Allerdings gibt es beim Thema Lästern über den Chef über soziale Medien bislang keine einheitliche Rechtsprechung. Gerade deshalb sollte man sich aber beim Lästern über den Arbeitgeber in sozialen Medien zurückhalten.
Das gilt auch dann, wenn ein Kollege lästert und man dessen Post zum Beispiel teilen möchte. Das sollte man lieber unterlassen, denn auch das Teilen abschätziger Posts von Dritten kann arbeitsrechtlich problematisch sein.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.10.2015
- Autor
- ime