Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Beschäftigte

Lästern über den Chef – droht die Kündigung?

Wie weit dürfen Arbeitnehmer beim Lästern über den Chef gehen? © Quelle: Matelly/gettyimages.de

Klatsch und Tratsch gibt es wohl in jedem Betrieb. Das ist meistens auch harmlos - wenn man dabei einige Grenzen einhält. Aufpassen sollte man aber in jedem Fall, über wen man lästert. Vorsicht geboten ist vor allem dann, wenn man über den Arbeitgeber herzieht.

„Denn ich bin nichts, wenn ich nicht lästern darf.“ Diese Worte des intriganten Jago aus Shakespeares „Othello“ könnte auch so mancher Mitarbeiter eines Unternehmens von heute äußern. Zumindest gehört das Lästern über andere für viele Beschäftigte im Betrieb einfach dazu.

Doch auch wenn viele Arbeit­nehmer das Klatschen als selbst­ver­ständlich betrachten – fraglich ist, ob es auch klug ist. Denn das abfällige Sprechen über andere kann unliebsame Folgen mit sich bringen. Das gilt vor allem dann, wenn man schlecht über den eigenen Chef redet.

Welche Folgen kann das Lästern über den Arbeitgeber haben?

Wer über den Arbeitgeber lästert, begeht diesem gegenüber eine Pflicht­ver­letzung. Je schwer­wie­gender diese ist, desto eher muss ein lästernder Arbeit­nehmer mit arbeits­recht­lichen Konsequenzen rechnen.

Wer seinen Chef an einem öffent­lichen Ort, etwa in der Betriebs­kantine und vor vielen Kollegen verspottet, verletzt seine Pflichten gegenüber dem Chef in schwer­wie­gender Weise. Erfährt der Arbeitgeber davon, kann dieser zu harten Sanktionen greifen und den Beschäf­tigten abmahnen oder sogar kündigen.

Das kann auch dann der Fall sein, wenn ein Arbeit­nehmer nicht nur lästert, sondern den Chef beschimpft. „Wenn ein Beschäf­tigter in seinen Äußerungen die Grenzen zu Straftat­be­ständen wie Beleidigung oder Schmäh­kritik überschreitet, kann dies ernste Folgen haben“, erklärt die Kölner Rechts­an­wältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Unter die Beleidi­gungen, die zu einer Kündigung führen können, fallen beispielsweise grobe Kraftaus­drücke.

Lästern über den Chef: Im vertrau­lichen Gespräch kann dies erlaubt sein

Demgegenüber sieht die Rechtslage anders aus, wenn ein Beschäf­tigter etwa im ganz kleinen Kollegenkreis über den Arbeitgeber tratscht. „Kommt dem Chef diese Art von Lästern zu Ohren, muss der Lästernde in der Regel nicht mit Konsequenzen rechnen“, sagt die Arbeits­rechts­expertin Oberthür. „Denn der Beschäftigte hat sich in dieser Situation auf eine sogenannte Vertrau­lich­keits­er­wartung gestützt.“

Der Arbeit­nehmer hat sich also darauf verlassen, dass das Gespräch vertraulich bleibt. Bricht einer der Gesprächs­partner diese Vertrau­lichkeit aber und gibt den Inhalt des Gesprächs an den Chef weiter, kann das dem lästernden Arbeit­nehmer nicht angelastet werden. Das hat das Bundes­ar­beits­gericht in einem Urteil aus dem Jahr 2000 klarge­stellt (AZ: 2 AZR 927/98).

2009 hat das Landes­ar­beits­gericht Rheinland-Pfalz im Fall einer lästernden Beschäf­tigten betont, die vertrauliche Kommuni­kation in der Privat­sphäre sei als Betätigung des allgemeinen Persön­lich­keits­rechts besonders geschützt (AZ: 1 Sa 230/09).

Arbeit­nehmer: Was folgt dem Lästern in sozialen Medien?

Von vertrau­licher Kommuni­kation kann aber nicht immer die Rede sein, zumindest dann nicht, wenn man seinen Frust auf den Chef beispielsweise auf Facebook postet oder über andere soziale Netzwerke verbreitet.

„Heute verbreiten sich Informa­tionen und damit auch Lästereien viel schneller und haben ein größeres Gewicht, weil sie mehr Leute erreichen“, sagt Rechts­an­wältin Oberthür. „Der Schaden ist also sehr viel größer als wenn jemand in der Kantine lästert.“ Daher können solchen Lästereien auch eher eine Abmahnung oder eine Kündigung folgen.

Allerdings gibt es beim Thema Lästern über den Chef über soziale Medien bislang keine einheitliche Rechtsprechung. Gerade deshalb sollte man sich aber beim Lästern über den Arbeitgeber in sozialen Medien zurück­halten.

Das gilt auch dann, wenn ein Kollege lästert und man dessen Post zum Beispiel teilen möchte. Das sollte man lieber unterlassen, denn auch das Teilen abschätziger Posts von Dritten kann arbeits­rechtlich proble­matisch sein.

Datum
Aktualisiert am
27.10.2015
Autor
ime
Bewertungen
15681
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite