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- Seite 1 – Arbeitgeber darf Attest schon am ersten Tag einfordern
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Die Deutschen gehen häufiger zum Arzt als die meisten anderen Europäer – im Durchschnitt rund zehn mal pro Jahr. Schuld daran sei auch das Prinzip der Krankschreibung hierzulande, sagen Mediziner der Uni Magdeburg in einer aktuellen Studie. Einen Verbesserungsvorschlag haben die Forscher auch: Wer sich schlecht fühlt, soll sich bis zu einer Woche lang ohne Attest selbst krankmelden können.
Bisher müssen Arbeitnehmer wesentlich schneller zum Arzt. „In Regel verlangen Arbeitgeber spätestens nach drei Krankheitstagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, sagt die Rechtsanwältin Donata Gräfin von Kageneck vom Deutschen Anwaltverein (DAV).
Viele Arbeitnehmer gehen deshalb davon aus, dass sie in jedem Fall drei Tage ohne Arztbesuch krankfeiern dürfen. Das ist ein Irrtum. In Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes heißt es zwar, dass der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit von „mehr als drei Tagen“ eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss. Doch gleichzeitig räumt das Gesetz dem Arbeitgeber das Recht ein, die Krankschreibung „früher“ zu verlangen. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Einzelfall schon am ersten Krankheitstag ein Attest einfordern darf“, sagt die Rechtsanwältin Gräfin von Kageneck.
Die meisten Arbeitgeber machen von diesem Recht keinen Gebrauch und verlangen erst ab dem vierten Fehltag eine Krankschreibung, also ein ärztliches Attest. Das ist in der Regel auch sinnvoller: Gerade bei leichteren Erkrankungen dient es der Gesundung meist mehr, einen Tag das Bett zu hüten, als gleich zum Arzt zu gehen. Zudem motiviert eine Attestpflicht ab dem ersten Tag Mitarbeiter dazu, trotz Krankheit zur Arbeit zu gehen, wo sie dann Kollegen anstecken.