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Recht oder falsch?!

Krankschreibung ab dem ersten Tag: Ist das rechtens?

Krankmeldung ab dem ersten Tag: Ist das rechtens?
© Quelle: Atkins/fotolia.com

Eine Krankschreibung ist grundsätzlich erst nach drei Tagen Abwesenheit fällig – das glauben zumindest die meisten Arbeit­nehmer. Dabei kann der Chef selbst entscheiden, wann er ein Attest sehen will. Die deutsche Anwalt­auskunft klärt den Rechts­mythos auf.

Die Deutschen gehen häufiger zum Arzt als die meisten anderen Europäer – im Durchschnitt rund zehn mal pro Jahr. Schuld daran sei auch das Prinzip der Krankschreibung hierzulande, sagen Mediziner der Uni Magdeburg in einer aktuellen Studie. Einen Verbes­se­rungs­vor­schlag haben die Forscher auch: Wer sich schlecht fühlt, soll sich bis zu einer Woche lang ohne Attest selbst krankmelden können.

Bisher müssen Arbeit­nehmer wesentlich schneller zum Arzt. „In Regel verlangen Arbeitgeber spätestens nach drei Krankheitstagen eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung“, sagt die Rechts­an­wältin Donata Gräfin von Kageneck vom Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Arbeitgeber darf Attest schon am ersten Tag einfordern

Viele Arbeit­nehmer gehen deshalb davon aus, dass sie in jedem Fall drei Tage ohne Arztbesuch krankfeiern dürfen. Das ist ein Irrtum. In Paragraph 5 des Entgelt­fort­zah­lungs­ge­setzes heißt es zwar, dass der Arbeit­nehmer bei einer Arbeits­un­fä­higkeit von „mehr als drei Tagen“ eine ärztliche Beschei­nigung vorlegen muss. Doch gleich­zeitig räumt das Gesetz dem Arbeitgeber das Recht ein, die Krankschreibung „früher“ zu verlangen. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Einzelfall schon am ersten Krankheitstag ein Attest einfordern darf“, sagt die Rechts­an­wältin Gräfin von Kageneck.

Die meisten Arbeitgeber machen von diesem Recht keinen Gebrauch und verlangen erst ab dem vierten Fehltag eine Krankschreibung, also ein ärztliches Attest. Das ist in der Regel auch sinnvoller: Gerade bei leichteren Erkran­kungen dient es der Gesundung meist mehr, einen Tag das Bett zu hüten, als gleich zum Arzt zu gehen. Zudem motiviert eine Attest­pflicht ab dem ersten Tag Mitarbeiter dazu, trotz Krankheit zur Arbeit zu gehen, wo sie dann Kollegen anstecken.

Krankschreibung ab erstem Tag: Keine Begründung notwendig

Eine Krankschreibung schon ab dem ersten Tag verlangt der Chef deshalb meistens nur von Arbeit­nehmern, die in der Vergan­genheit durch hohe Fehlzeiten aufgefallen sind und bei denen ein missbräuch­licher Umgang mit Krankmel­dungen vermutet wird.

Auch wenn der Chef laut Gesetz nicht gezielt einzelne Mitarbeiter piesacken oder diskri­mi­nieren darf, muss er keine gesonderte Begründung dafür abgeben, warum er von einem Arbeit­nehmer ein Attest schon am ersten Krankheitstag verlangt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundes­ar­beits­ge­richts aus dem Jahr 2012 hervor (5 AZR 886/11). In diesem Fall hatte eine Redakteurin gegen ihren Arbeitgeber geklagt, der von ihr nach einer fragwürdigen Krankmeldung eine Krankschreibung mit ärztlichem Attest ab dem ersten Tag verlangt hatte.

Sofortige Krankmeldung ist immer Pflicht

Es liege grundsätzlich im Ermessen des Arbeit­gebers, von welchem seiner Mitarbeiter er sofort eine ärztliche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung sehen möchte, so das Gericht.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Misstrauen des Arbeit­gebers tatsächlich berechtigt ist. Gemäß seines allgemeinen Weisungs­rechts darf er selbst entscheiden, wann er die Krankschreibung sofort verlangt. Wer als betroffener Arbeit­nehmer eine Diskri­mi­nierung vermutet, braucht dafür handfeste Beweise. Übrigens: Gesund­schreiben lassen müssen sich Arbeit­nehmer generell nicht.

Auch wenn der Chef kein sofortiges Attest verlangt, gilt für alle Arbeit­nehmer: Eine Krankmeldung ab dem ersten Tag ist immer Pflicht. Wer es versäumt, seine Erkrankung schon am ersten Fehltag so schnell wie möglich dem Arbeitgeber mitzuteilen, muss mit einer Abmahnung rechnen.

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Datum
Aktualisiert am
29.05.2018
Autor
pst
Bewertungen
296540 13
Themen
Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Arbeits­un­fä­higkeit Krankheit Recht oder falsch?!

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