Werden Arbeitnehmer in den Ferien krank, brauchen sie dafür keine Urlaubstage herzugeben. „Wer krank ist, darf den Urlaub später erneut nehmen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dem liege der Gedanke zugrunde, dass die freien Tage der Erholung dienen sollen. Sind Mitarbeiter krank, funktioniere das nicht.
Arbeitnehmer seien allerdings dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankzumelden. „Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, müssen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen“, sagt Oberthür. Der Arbeitgeber könne die Krankschreibung auch schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen.
Wer zur Zeit der Erkrankung im Urlaub im Ausland ist, muss dem Arbeitgeber und der Kasse ebenfalls unverzüglich Bescheid geben – etwa per Telegramm. Die entstandenen Kosten müsse der Arbeitgeber übernehmen, so Arbeitsrechtsexpertin Oberthür. Nach der Rückkehr sind Arbeitnehmer zudem dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber und der Krankenkasse schnell zu melden.
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- tmn/dpa