Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Betrieb und Gesundheit

Impfschaden als Arbeits­unfall?

Wer kommt für den Impfschaden eines Beschäftigten auf? © Quelle: Sekulic/gettyimages.de

Gesund­heits­fürsorge ist wichtig. Das haben auch viele Betriebe erkannt. Teilweise bieten auch Betriebsärzte Grippe­schutz­imp­fungen an. Sinnvoll ist dies unter Umständen bei Tätigkeiten mit Publikums­verkehr. Ist dann ein Impfschaden ein Arbeits­unfall?

Nicht jede Tätigkeit mit Publikums­verkehr birgt das besondere Risiko, an Grippe zu erkranken. Deshalb ist ein Impfschaden infolge einer Grippe­schutz­impfung nicht bereits deshalb ein Arbeits­unfall. Eine Berech­tigung auf Entschä­digung besteht auch nicht, nur weil der Betriebsarzt die Impfung – auf Veranlassung des Arbeit­gebers – vorgenommen hat. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozial­ge­richts Dortmund.

Grippe­schutz­impfung für Museums­mit­ar­beiterin

In einem Museum impfte der Betriebsarzt die Mitarbeiter gegen Grippe. Eine Museums­mit­ar­beiterin erkrankte deswegen an einem Guillian-Barre-Syndrom. Sie verklagte die Verwal­tungs­be­rufs­ge­nos­sen­schaft auf Anerkennung eines Arbeits­unfalls. Ihr Arbeitgeber habe ihr die betriebs­ärztliche Impfung angeboten. Sie habe sich angesichts des Publikums­verkehrs im Museum vor einer besonderen Ansteckungs­gefahr schützen wollen.

Kein Arbeits­unfall nach betriebs­ärzt­licher Impfung

Die Klage war nicht erfolgreich. Eine Erkrankung nach einer Impfung sei nur dann ein Arbeits­unfall, wenn die Tätigkeit die Mitarbeiterin besonders gefährde. Und zwar über die allgemeine Gesund­heits­fürsorge hinaus.

Dies sei bei der Museums­mit­ar­beiterin nicht der Fall. Zwar habe sie Kontakt zu Besucher­gruppen. Das Gericht bewertete die Ansteckungs­gefahr aber als nicht größer als an anderen Arbeits­plätzen mit Kontakt zu Kollegen und Publikum oder im privaten Bereich etwa beim Einkaufen.

Sozial­gericht Dortmund am 5. August 2015 (AZ: S 36 U 818/12)

Datum
Autor
red/dpa
Bewertungen
52
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeits­unfall Gesundheit

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite