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Im Streik: Chef darf wegen Verspätung Lohn kürzen

Wer wegen der Warnstreiks zu spät zur Arbeit kommt, sollte sofort den Chef informieren. © Quelle: Marks/dpa

Der Bahnstreik legt Deutschland lahm. Damit Beschäftigte keinen Ärger mit dem Chef bekommen, müssen sie einiges beachten.

Wer wegen eines Streiks zu spät kommt, sollte das seinem Chef mitteilen, sobald eine Verspätung absehbar ist. Die verpassten Arbeits­stunden muss der Mitarbeiter im Zweifel auf Verlangen des Vorgesetzten nachholen. Ansonsten darf der den Lohn kürzen.

Mitarbeiter können darüber hinaus eine Abmahnung kassieren, wenn sie wegen eines Streiks – wie gerade zum Beispiel im öffent­lichen Dienst – zu spät zur Arbeit kommen.

Im Streik mit dem Taxi zur Arbeit fahren?

Fällt zum Beispiel ein Bus aus, müssen sie trotzdem pünktlich sein. „Das gilt zumindest, wenn die Streiks - wie jetzt - angekündigt und die Einschrän­kungen vorher­sehbar sind“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwalt­vereins. Der Arbeit­nehmer trage das sogenannte Wegerisiko. Danach gehört es zu den arbeits­ver­trag­lichen Pflichten, alles Zumutbare zu tun, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein.

Was zumutbar ist, ist abhängig vom Einzelfall. Der Chef kann zum Beispiel verlangen, dass sich ein Mitarbeiter ohne Auto von Kollegen mitnehmen lasse. Unzumutbar kann dagegen sein, wenn als Alternative nur bleibt, ein Taxi zu nehmen – und aufgrund der Entfernung für den Beschäf­tigten Kosten von rund 100 Euro entstehen.

Geschlossene Kita rechtfertigt nicht per se eine Abmahnung

Proble­matisch dürfte es für viele außerdem werden, wenn ihre Kita bestreikt wird. Mitarbeiter müssen dann zunächst versuchen, das Kind anderweitig betreuen zu lassen. Gibt es gar keine andere Möglichkeit, dürften sie jedoch im Job fehlen, ohne dass ihnen eine Abmahnung droht. Allerdings sollte auch hier der Chef sobald wie möglich informiert werden, rät Eckert. Mancher Arbeitgeber erlaube es, das Kind im Notfall einen Tag lang mitzubringen.

Datum
Aktualisiert am
07.11.2014
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
472 1
Themen
Abmahnung Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Lohn Streik

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