
Wer wegen eines Streiks zu spät kommt, sollte das seinem Chef mitteilen, sobald eine Verspätung absehbar ist. Die verpassten Arbeitsstunden muss der Mitarbeiter im Zweifel auf Verlangen des Vorgesetzten nachholen. Ansonsten darf der den Lohn kürzen.
Mitarbeiter können darüber hinaus eine Abmahnung kassieren, wenn sie wegen eines Streiks – wie gerade zum Beispiel im öffentlichen Dienst – zu spät zur Arbeit kommen.
Im Streik mit dem Taxi zur Arbeit fahren?
Fällt zum Beispiel ein Bus aus, müssen sie trotzdem pünktlich sein. „Das gilt zumindest, wenn die Streiks - wie jetzt - angekündigt und die Einschränkungen vorhersehbar sind“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Der Arbeitnehmer trage das sogenannte Wegerisiko. Danach gehört es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten, alles Zumutbare zu tun, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein.
Was zumutbar ist, ist abhängig vom Einzelfall. Der Chef kann zum Beispiel verlangen, dass sich ein Mitarbeiter ohne Auto von Kollegen mitnehmen lasse. Unzumutbar kann dagegen sein, wenn als Alternative nur bleibt, ein Taxi zu nehmen – und aufgrund der Entfernung für den Beschäftigten Kosten von rund 100 Euro entstehen.
Geschlossene Kita rechtfertigt nicht per se eine Abmahnung
Problematisch dürfte es für viele außerdem werden, wenn ihre Kita bestreikt wird. Mitarbeiter müssen dann zunächst versuchen, das Kind anderweitig betreuen zu lassen. Gibt es gar keine andere Möglichkeit, dürften sie jedoch im Job fehlen, ohne dass ihnen eine Abmahnung droht. Allerdings sollte auch hier der Chef sobald wie möglich informiert werden, rät Eckert. Mancher Arbeitgeber erlaube es, das Kind im Notfall einen Tag lang mitzubringen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 07.11.2014
- Autor
- dpa/tmn/red