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Arbeitsleben

Gehalts­ver­handlung: Das sollten Arbeit­nehmer wissen

Arbeitnehmer sollten sich auf die Gehaltsverhandlung mit ihrem Arbeitgeber gut vorbereiten. © Quelle: agencybook/gettyimages.de

Von mehr Geld träumen viele Arbeit­nehmer, doch „automatisch“ kommt die Gehalts­er­höhung meist nicht. Arbeit­nehmer müssen mit ihrem Arbeitgeber über höheres Gehalt verhandeln. Anwalt­auskunft.de erklärt, welche rechtlichen Regeln bei Gehalts­ver­hand­lungen wichtig sind.

Gehalts­ver­handlung: Haben Arbeit­nehmer einen rechtlichen Anspruch auf mehr Lohn oder Gehalt?

Arbeit­nehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf „automa­tische“ Lohn- oder Gehalts­er­hö­hungen, wenn für das dem Unternehmen, in dem sie arbeiten, kein Tarifvertrag gilt. Deshalb müssen Arbeit­nehmer von Zeit zu Zeit mit ihrem Chef über mehr Geld für ihre Arbeit sprechen. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es nur, wenn in ihrem Arbeits­vertrag festgelegt ist, dass ihr Lohn oder ihr Gehalt regelmäßig in einer bestimmten Höhe steigt.

Höheres Gehalt: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mehr Lohn zu zahlen?

Die schlichte Antwortet lautet: Nein. Dem Wunsch eines Arbeit­nehmers nach einem höheren Lohn oder Gehalt muss der Arbeitgeber nicht nachkommen. Das gilt selbst dann, wenn der Lohn oder das Gehalt eines Arbeit­nehmers längere Zeit nicht gestiegen und Gehalts­er­hö­hungen im Unternehmen allgemein üblich sind.

Gehalts­er­höhung: Rechtlicher Anspruch nach dem Gleich­be­hand­lungs­grundsatz

Ein rechtlicher Anspruch auf mehr Geld für die eigene Leistung kann sich aber dann ergeben, wenn der Chef anderen, in vergleichbaren Positionen tätigen Mitarbeitern im Unternehmen das Einkommen erhöht, einen Arbeit­nehmer aber davon willkürlich und ohne sachlichen Grund ausnimmt. Ein solches Vorgehen könnte gegen den Grundsatz der Gleich­be­handlung verstoßen und dem übergangenen Mitarbeiter deshalb ein Anspruch auf mehr Lohn oder Gehalt zustehen.

Urteil: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Das musste auch Unternehmen aus dem Raum Berlin-Brandenburg erfahren, das ein Leihar­beiter auf höheren Lohn verklagte. Der 52-jährige Arbeit­nehmer war für ein Leihar­beits­un­ter­nehmen als Haustechniker im Energie­ma­nagement tätig. Er erhielt einen Stundenlohn von elf Euro. Nachdem er festge­stellt hatte, dass andere bei dem Leihar­beits­un­ter­nehmen beschäftigte Haustechniker einen Stundenlohn von 13 Euro bekamen, verlangte der Mann denselben Stundenlohn. Da der Arbeitgeber ihm dies versagte, klagte er.

Der Arbeit­nehmer hatte mit seiner Klage Erfolg. Verdienen bei gleicher Tätigkeit andere Mitarbeiter in einem Betrieb mehr, haben alle den Anspruch auf den höheren Lohn (Arbeits­gericht Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2016, AZ: 28 Ca 6346/16).

Das Gericht betonte zwar den grundsätz­lichen Vorrang der Vertrags­freiheit, also des frei ausgehan­delten Arbeits­vertrags. Die Verhandlung über einen Arbeits­vertrag müsse „in echter Vertrags­parität und voller Freiheit beider Seiten“ geführt werden können. Dies sei aber eben in einer Welt mit vom Arbeitgeber vorfor­mu­lierten Arbeits­ver­trägen meist nicht der Fall. Es ergebe sich aus dem Arbeits­vertrag eine Benach­tei­ligung. Daher habe der betroffene Arbeit­nehmer einen Anspruch auf Gleich­stellung gemäß dem Gleich­be­hand­lungs­grundsatz.

Wer sich bei Steige­rungen des Lohnes oder Gehaltes unberechtigt übergangen fühlt, kann sich an eine Rechts­an­wältin oder an einen Rechts­anwalt wenden und sich von diesem beraten und über die Rechtslage informieren lassen.

Wie beeinflussen Tarifverträge eine Gehalts­ver­handlung?

Ein rechtlicher Anspruch auf regelmäßige Lohn- oder Gehalts­er­höhung kann zum Beispiel dann entstehen, wenn Arbeit­nehmer in einem tarifge­bundenen Unternehmen tätig und selbst Mitglied in der tarifschlie­ßenden Gewerk­schaft sind. Außerdem muss der aktuelle (Entgelt-) Tarifvertrag eine Erhöhung vorsehen. Auch Hausta­rif­verträge können solche Regeln enthalten.

Gehalts­ver­handlung im Vorstel­lungs­ge­spräch: Nicht zu bescheiden, nicht zu anspruchsvoll

Wie viel Geld ein Beschäf­tigter für seine Arbeit erhält, ist meist frei verhan­delbar. Deshalb sollten sich Arbeit­nehmer etwa vor einem Vorstel­lungs­ge­spräch überlegen, welche Lohn- oder Gehaltshöhe sie mit dem potentiellen Chef verhandeln wollte.

Die Vorstel­lungen über die Höhe des Geldes, das man verdienen will, sollten realistisch sein, denn mit zu hohen Forderungen katapultiert man sich leicht aus dem Bewerbungs­ver­fahren. Wer sich demgegenüber mit einem zu niedrigen Lohn oder Gehalt zufrieden gibt, braucht oft Jahre, um auf ein angemessenes Entgelt zu kommen.

Daher sollte man sich, um bei der Gehalts­ver­handlung gut agieren zu können, vor dem Vorstel­lungs­ge­spräch eingehend informieren. Zum Beispiel über die branchen­üb­lichen Löhne und Gehälter, das regionale Lohnniveau oder darüber, wie die angestrebte Position in der Regel entlohnt wird. Auch ist es ratsam, die eigene Berufs­er­fahrung zu berück­sichtigen.

Kann man Gehalts­er­hö­hungen im Arbeits­vertrag festlegen?

Ja. Wenn man geschickt agiert und sich der künftige Chef darauf einlässt, kann man bereits im Vorstel­lungs­ge­spräch die Weichen für künftige Gehalts­er­hö­hungen zumindest in den nächsten ein bis drei Jahren stellen, sie mitbesprechen und im Arbeits­vertrag fixieren lassen. Man kann auch festlegen, wann die erste Gehalts­er­höhung greifen soll, zum Beispiel bereits nach der Probezeit.

Gehalts­er­höhung nach der Probezeit?

Für Arbeit­nehmer, die neu in einer Firma zu arbeiten beginnen und deren Arbeits­verträge solche Klauseln nicht enthalten, sieht die Lage aber anders aus. Sie sollten nach dem Ende der Probezeit nicht gleich nach einer Gehalts­er­höhung fragen, aber dennoch das Gespräch mit ihrem Chef suchen.

„Inhaltlich sollte es darum gehen, die Leistungen des Arbeit­nehmers zu bilanzieren und zu überlegen, was man verbessern kann“, rät der Heidel­berger Rechts­anwalt Michael Eckert vom Vorstand des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

„In diesem Gespräch kann man auch überlegen, wann man sich wieder zusammensetzt, um über eine Gehalts­er­höhung zu sprechen.“ Dafür sei ein Jahr nach dem Arbeits­beginn in einem Unternehmen ein guter Zeitpunkt.

In welchen Abständen sollte man um mehr Gehalt verhandeln?

Doch auch Arbeit­nehmer, die schon länger in einer Firma arbeiten, müssen in bestimmten zeitlichen Abständen mit ihrem Chef über mehr Lohn oder Gehalt sprechen. „Die Abstände der Gespräche über Gehalts­er­hö­hungen sollten nicht unter einem Jahr liegen“, sagt Arbeits­rechts­experte Michael Eckert. Gehalts­ver­hand­lungen sollten nur ausnahmsweise in kürzerem Abstand erfolgen. Gerecht­fertigt könnte das sein, wenn sich die berufliche Situation des Arbeit­nehmers seit der letzten Verhandlung deutlich verändert hat, er zum Beispiel aufgestiegen und nun in einer höheren Position mit mehr Aufgaben tätig ist.  

Gehalts­ver­handlung: Wie viel mehr Lohn oder Gehalt sollte man fordern?

Wie viel mehr Einkommen man fordern sollte, ist umstritten. „Zehn Prozent mehr Gehalt bei unverän­derter Aufgabe im Betrieb halte ich in der Regel für zu viel“, sagt Michael Eckert. Der Arbeits­rechts­experte rät, sich an den branchen­üb­lichen Gehältern zu orientieren. Auch die allgemeinen Tarifab­schlüsse und Tarifer­hö­hungen seien ein guter Leitfaden für die eigenen Forderungen, so Eckert.

Gehalts­ge­spräch: Nebenleis­tungen statt mehr Lohn oder Gehalt?

Statt mehr Geld kann man mit dem Chef alternativ auch Nebenleis­tungen vereinbaren. Darunter können zum Beispiel vermögens­wirksame Leistungen fallen, aber auch Weihnachtsgeld, Tankgut­scheine, Fahrtkos­ten­er­stat­tungen oder Zuschüsse zur Kinder­be­treuung. Manche Nebenleis­tungen sind als Sachleis­tungen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei.

Datum
Aktualisiert am
06.11.2018
Autor
ime,red/dpa
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Gehalt Geld

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