
Das Arbeitsrecht ist ganz klar in dem, was Arbeitnehmer tun dürfen und was sie besser lassen sollten. Demnach haben Mitarbeiter gegenüber ihrem Chef Rechte und Pflichten und sie müssen die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitsleistung in der vereinbarten Zeit erbringen. Daher sollten sich Arbeitnehmer an einige Regeln halten, damit sie sich während der WM in Brasilien nicht in Schwierigkeiten bringen.
„Grundsätzlich sind Wetten im Büro erlaubt. Aber man darf sich nur in den Arbeitspausen damit befassen“, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Reinhard Schütte von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wetten während der Arbeitszeit und die Beschäftigung mit dem Fußball sind zwar verständlich, lenken Mitarbeiter aber von der Arbeit ab. Sie verhindern, dass Mitarbeiter an den Aufgaben werkeln, zu denen sie sich verpflichtet haben und Lohn oder Gehalt bekommen.
Fallen Steuern auf Wett-Gewinne an?
Abgesehen von der arbeitsrechtlichen Seite stellen sich für Tippgemeinschaften unter Kollegen weitere Fragen. So ist für besonders erfolgreiche „Tipper“ interessant zu wissen, ob sie dem Finanzamt etwas von ihrem Gewinn abgeben müssen. „Nein, Wettgewinne unterliegen weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer “, erklärt der Rechtsanwalt Sebastian Korts von der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV. „Etwas anderes wäre es aber, wenn ein Mitarbeiter solche Wetten professionell im Betrieb oder Büro organisiert. Dann müsste er ein Gewerbe anmelden und müsste seine Einkünfte auch versteuern.“
Dieses Szenario wird aber bei privaten Wetten unter Kollegen kaum greifen, denn gewettet wird in einem persönlich bekannten Kreis in der Regel um kleine Beträge. Auf einer solchen nicht-professionellen Ebene gibt es keine besonderen Regeln für Tippgemeinschaften im Betrieb oder Unternehmen. „Solche Wetten sind unproblematisch. Es handelt sich bei ihnen um einen fast rechtsfreien Raum“, sagt Sebastian Korts. Zugleich verweist der Kölner Steuerrechtsexperte damit aber auf ein Problem, das zumindest für Streit unter Kollegen sorgen könnte: „In einem solchen rechtsfreien Raum kann man Wettschulden nicht einklagen.“
Zählen private Wetten zum Glücksspiel?
Um Glücksspiel handelt es sich bei privaten Wetten nicht. Laut Bundesgerichtshof liegt Glücksspiel dann vor, wenn „die zufallsbedingte, nur mathematisch berechenbare Wahrscheinlichkeit des Gewinns sich durch individuelle Anstrengung nicht wesentlich steigern lässt.“ Dieser Definition zu Folge würde die beliebte Klassenlotterie unter Glücksspiel fallen, ebenso das Spiel etwa an einarmigen Banditen oder am Roulettetisch. Denn diese Spiele lassen sich nicht durch individuelles Können oder Verhalten beeinflussen. Gewinnen oder verlieren hängt hier allein vom Zufall ab.
In Deutschland wird Glücksspiel vom Staatsvertrag zum Glücksspielwesen geregelt. Diesem Vertrag zu Folge liegt Glücksspiel zum Beispiel auch dann vor, wenn für den „Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird“, wie es im Vertrag heißt. „Außerdem definiert sich öffentliches Glücksspiel zum Beispiel auch dadurch, dass ein größerer, nicht geschlossener Personenkreis daran teilnehmen darf“, so Korts. Beim Wetten unter Kollegen trifft dies aber nicht zu. Denn dabei ist meist nur ein kleiner Kreis von Menschen, zu dem Außenstehende in der Regel keinen Zutritt haben.
Sind Sie bei Facebook? Dann liken Sie die Anwaltauskunft
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- ime