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Fußball-WM: Sind Wetten im Büro erlaubt?

Wetten sind im Büro erlaubt, aber man darf sich nur in den Arbeitspausen damit befassen. © Quelle: DAV

Wer fliegt in der Vorrunde der WM in Brasilien raus, wer kommt weiter? Wie hoch gewinnt Deutschland in der Vorrunde gegen Portugal? Oder verlieren die deutschen Spieler gar? Das sind wichtige Fragen, die man zum Beispiel gern im Kollegenkreis erörtert. Manchmal wetten Arbeit­nehmer im Büro auch auf die Fußball­ergebnisse. Das macht Spaß - aber ist es auch erlaubt?

Das Arbeitsrecht ist ganz klar in dem, was Arbeit­nehmer tun dürfen und was sie besser lassen sollten. Demnach haben Mitarbeiter gegenüber ihrem Chef Rechte und Pflichten und sie müssen die im Arbeits­vertrag festgelegte Arbeits­leistung in der verein­barten Zeit erbringen. Daher sollten sich Arbeit­nehmer an einige Regeln halten, damit sie sich während der WM in Brasilien nicht in Schwie­rig­keiten bringen.

„Grundsätzlich sind Wetten im Büro erlaubt. Aber man darf sich nur in den Arbeits­pausen damit befassen“, erklärt der Wiesbadener Rechts­anwalt Reinhard Schütte von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Wetten während der Arbeitszeit und die Beschäf­tigung mit dem Fußball sind zwar verständlich, lenken Mitarbeiter aber von der Arbeit ab. Sie verhindern, dass Mitarbeiter an den Aufgaben werkeln, zu denen sie sich verpflichtet haben und Lohn oder Gehalt bekommen.

Fallen Steuern auf Wett-Gewinne an?

Abgesehen von der arbeits­recht­lichen Seite stellen sich für Tippge­mein­schaften unter Kollegen weitere Fragen. So ist für besonders erfolg­reiche „Tipper“ interessant zu wissen, ob sie dem Finanzamt etwas von ihrem Gewinn abgeben müssen. „Nein, Wettgewinne unterliegen weder der Einkom­men­steuer  noch der Umsatz­steuer “, erklärt der Rechts­anwalt Sebastian Korts von der Arbeits­ge­mein­schaft Steuerrecht im DAV. „Etwas anderes wäre es aber, wenn ein Mitarbeiter solche Wetten profes­sionell im Betrieb oder Büro organisiert. Dann müsste er ein Gewerbe anmelden und müsste seine Einkünfte auch versteuern.“

Dieses Szenario wird aber bei privaten Wetten unter Kollegen kaum greifen, denn gewettet wird in einem persönlich bekannten Kreis in der Regel um kleine Beträge. Auf einer solchen nicht-profes­sio­nellen Ebene gibt es keine besonderen Regeln für Tippge­mein­schaften im Betrieb oder Unternehmen. „Solche Wetten sind unproble­matisch. Es handelt sich bei ihnen um einen fast rechts­freien Raum“, sagt Sebastian Korts. Zugleich verweist der Kölner Steuer­rechts­experte damit aber auf ein Problem, das zumindest für Streit unter Kollegen sorgen könnte: „In einem solchen rechts­freien Raum kann man Wettschulden nicht einklagen.“

Zählen private Wetten zum Glücksspiel?

Um Glücksspiel handelt es sich bei privaten Wetten nicht. Laut Bundes­ge­richtshof liegt Glücksspiel dann vor, wenn „die zufalls­be­dingte, nur mathematisch berechenbare Wahrschein­lichkeit des Gewinns sich durch indivi­duelle Anstrengung nicht wesentlich steigern lässt.“ Dieser Definition zu Folge würde die beliebte Klassen­lotterie unter Glücksspiel fallen, ebenso das Spiel etwa an einarmigen Banditen oder am Roulettetisch. Denn diese Spiele lassen sich nicht durch indivi­duelles Können oder Verhalten beeinflussen. Gewinnen oder verlieren hängt hier allein vom Zufall ab.

In Deutschland wird Glücksspiel vom Staats­vertrag zum Glücks­spielwesen geregelt. Diesem Vertrag zu Folge liegt Glücksspiel zum Beispiel auch dann vor, wenn für den „Erwerb einer Gewinn­chance ein Entgelt verlangt wird“, wie es im Vertrag heißt. „Außerdem definiert sich öffent­liches Glücksspiel zum Beispiel auch dadurch, dass ein größerer, nicht geschlossener Personenkreis daran teilnehmen darf“, so Korts. Beim Wetten unter Kollegen trifft dies aber nicht zu. Denn dabei ist meist nur ein kleiner Kreis von Menschen, zu dem Außenstehende in der Regel keinen Zutritt haben.

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
ime
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Geld Steuern WM

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