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Arbeitsrecht

Flugblatt verteilt: Rechtfertigt Kritik am Arbeitgeber Kündigung?

Quelle: Tetra Images/corbisimages.vom
Darf einem Mitarbeiter gekündigt werden, weil er einem Kollegen ein Flugblatt zustellte, in dem sein Arbeitsgeber kritisiert wird?
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Mitarbeitern ist es nicht erlaubt, Flugblätter zu verteilen, die etwa den Arbeitgeber schlecht machen. Allerdings ist eine Kündigung dann nicht gerecht­fertigt, wenn ein solches Flugblatt nur an einen einzigen Betriebs­an­ge­hörigen verteilt wurde.

Die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landes­ar­beits­ge­richts Düsseldorf vom 16. November 2015 (AZ: 9 Sa 832/15).

Dem Teamleiter bei einem Paketzu­stel­lungs­un­ter­nehmen wurde vorgeworfen, vor dem Betriebstor Faltblätter verteilt zu haben, die den Arbeitgeber beschimpfen. So wurde darin behauptet: Der Arbeitgeber „behandelt uns wie Sklaven. Den Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen, wie der Anspruch auf Urlaub und Lohnfort­zahlung im Krankheitsfall“. Ebenso warf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vor, diese Flugblätter bei einer Mahnwache vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt zu haben. Das bestritt er jedoch. Er sei zu dem Zeitpunkt zuhause gewesen.

Klage gegen Kündigung erfolgreich - nur ein Flugblatt verteilt

Seine Klage gegen die Kündigung war erfolgreich. Nach Auffassung des Gerichts konnte ihm lediglich nachge­wiesen werden, dass er ein einziges Flugblatt aus der Tasche gezogen und einem Betriebs­an­ge­hörigen gegeben hatte. Auch wenn das Flugblatt einen beleidi­genden und rufschä­di­genden Inhalt hatte, hätte der Arbeitgeber ihm nicht kündigen dürfen. Aufgrund seiner neunjährigen Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit und da er bisher noch nicht für ein ähnliches Verhalten abgemahnt worden sei, sei die Kündigung nicht gerecht­fertigt.

Die DAV-Arbeits­recht­anwälte weisen darauf hin, dass das Verteilen von Flugblättern mit beleidi­gendem und rufschä­di­gendem Inhalt eine Kündigung rechtfertigen kann. Dabei ist jedoch stets auch das Recht auf die grundge­setzlich abgesi­cherte Meinungs­freiheit zu beachten.

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Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht
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Arbeit Arbeit­nehmer Kündigung

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