Bekommen die Kinder in der Schule hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. Für sie ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber sie im Zweifel unbezahlt freistellen muss. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine andere Betreuung haben und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde. Dann haben Eltern in der Regel keine Möglichkeit, ihre Planung im Vorhinein an diese Entscheidung anzupassen. Darauf weist Dr. Nathalie Oberthür hin, Mitglied der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.
Einen Themenüberblick zu Rechtsfragen bei Hitze im Sommer finden Sie hier
Die Antwort auf die im Titel gestellte Frage lautet also: Ja, unter bestimmten Umständen. Gibt es wirklich keine alternative Betreuungsmöglichkeit, muss das arbeitende Elternteil vom Chef freibekommen.
Welche rechtlichen Regelungen es in Bezug auf Hitze am Arbeitsplatz gibt, können Sie hier nachlesen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 15.09.2016
- Autor
- dpa/red